Full text : Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

an  Kräften  geschwächt  Natal  verlassen  und  somit  den
Fieberanfällen  nicht  die  nöthige  Kraft  entgegenstellen
können.  Daß  wir  vor  Sonnenaufgang  uns  erheben,
ist  richtig,  aber  es  ist  uns  noch  nicht  eingefallen,  wie
in  Mariannhill  um  2  Uhr  ausfzustehen;  an  genügender
  Kost  fehlt  es  uns  jetzt,  Gott  Lob,  auch  nicht
mehr;  die  Arbeit  aber  lehrt  sich  auf  einer  Neugründung
  von  selbst,  obschon  wir  uns  auch  hier
lange  nicht  jene  Arbeitslast  aufzubürden  wagen,  wie
wir  es  in  Natal  gewohnt  waren.  Von  der  Arbeit
an  der  Sonnenhitze  sind  wir  schon  vollständig  abgekommen,
  da  eine  Stunde  Arbeit  auf  freiem  Felde
regelmäßig  ein  oder  zwei  Tage  Fieber  im  Gefolge  hat.

Trotz  alledem  haben  wir  in  der  kurzen  Frist
von  kaum  sieben  Monaten  schon  viel  erreicht.  Fremde,
die  hierher  kommen,  sprechen  sich  stets  voll  Anerkennung
  über  unsere  Thätigkeit  hier  aus,  ja,  es
werden  uns  nicht  selten  Vorwürfe  gemacht,  daß  wir
verhältnißmäßig  zu  viel  gethan  hätten.  Allein  Noth
bricht  Eisen.  Zuerst  mußten  wir  unsere  Wohnungen
einigermaßen  bewohnbar  machen,  da  es  anfangs
weder  Fenster  noch  Thüre  darin  gab;  dann  wurden
die  Schreinerwerkstätte  und  die  nöthigen  Stallungen
für  unsere  verschiedenen  Hausthiere  hergestellt.  Danach
ging  es  an  die  Küche  nebst  einer  kleinen  Vorrathskammer,
  nach  deren  Vollendung  eine  kleine  Werkstätte
  für  unseren  Br.  Spengler  sowie  eine  Scheune
und  ein  Backofen  2c.  gebaut  wurden.  Alle  diese
Bauten  waren  eine  bittere  Nothwendigkeit  und  duldeten
keinen  Ausschub.

Vom  kaiserlichen  Bezirksamte  in  Rusotto  (Wilhelmsthal)
  ist  man  uns,  was  wir  hier  mit  Freuden
bezeugen,  stets  in  jeder  Beziehung  in  freundlichster
Weise  entgegengekommen.

Pater  Erasmus  und  Br.  Dionys  beschäftigen
sich  eifrig  mit  dem  Studium  der  Landessprachen
(Kisuaheli  und  Kischambara).

 

Aus  fremden  HKolonien.

verordnung  über  die  Anpflan  zung  von  Gummibäumen
und  dlianen  in  den  Staatsforsten  des  Rongostaats.

Das  „Bulletin  Officiel  de  1Etat  Indépendant
du  Congo“  vom  Januar  1899  bringt  eine  Verordnung
  über  die  Anpflanzung  von  Gummibäumen
und  -lianen  in  den  Staatsforsten,  welche  für  diejenigen
  unserer  Kolonien,  welche  Gummi  produziren,
nicht  ohne  Interesse  ist.  Von  den  in  sechs  Artikeln
gefaßten  Bestimmungen,  die  dem  Raubbau  in  den
Gummiwaldungen  ein  Ziel  setzen  sollen,  sind  folgende
von  Wichtigkeit:

Für  jede  in  einem  Jahre  gewonnene  Tonne
Gummi  sollen  150  Quadratfuß  im  Laufe  derselben
Zeit  neu  angeschont  werden.  Diese  Bestimmung  soll
sowohl  auf  den  Domänen,  die  der  Staat  in  eigener
Verwaltung  behalten  hat,  als  auch  in  den  in  Privathände
  gegebenen  Kronländereien  innegehalten  werden.

 

411  —

Von  den  Distriktskommissaren  sollen  die  denselben
unterstellten  Agronomen  im  Bedarfsfalle  den  Domäneninhabern
  zur  zeitweisen  Verfügung  gestellt
werden,  denselben  auch  auf  Verlangen  eine  praktische
Anweisung  über  den  Anbau  der  Gummibäume  verabfolgt
  werden.

Um  die  Befolgung  dieser  Verordnung  sowie  der
früheren  von  1892,  welche  die  Gummigewinnung
nur  mittelst  Einschnitte  in  die  Bäume  gestattet,  überwachen
  zu  können,  werden  für  den  Staat  13  neue
Beamte  geschaffen,  ein  Forstinspektor,  sechs  Ober=  und
sechs  Unterkontroleure,  welche  Uebertretungen  der
Verordnung,  die  mit  Geldstrase  von  100  bis  10  000
Francs  und  Strasdienst  von  zehn  Tagen  bis  sechs
Monaten  geahndet  werden,  zu  Protokoll  nehmen  sollen.
Der  Generalgouverneur  ist  außerdem  befugt,  den
Domäneninhabern  zeitweilig  die  Konzession  zu
entziehen.

Der  Dandel  des  Rongostaates  im  Jahre  z80s.

Das  „Bulletin  Ofliciel  de  IEtat  Independant
du  Congo“  Nr.  3  vom  März  d.  Is.  bringt  ausführliches
  statistisches  Material  über  den  Handel  des
Kongostaates  im  Jahre  1898.

Danach  sind  erheblich  höhere  Ziffern  erreicht
worden  als  in  den  vergangenen  Jahren.

Der  Gesammthandel  betrug  50  581  845  Frcs.a,
wovon  auf  die  Einfuhr.  25  185  18  =
und  auf  die  Ausfuhr  25  396  707  „
entfielen.

Der  Spezialhandel,  d.  h.  der  nur  die  im  Staate
selbst  gewonnenen  Produkte  und  die  in  demselben
nur  zum  dortigen  Verbrauche  verbrachten  Artikel

qumfassende  Handel,  stellte  einen  Gesammtwerth  dar

v—ens  45  247  929  Frocs.,
davon  kamen  auf  die  Einfuhr  23  084  444
und  auf  die  Aussuhr  22  163  483

die  Ausfuhr  hatte  sich  gegen  das  Jahr  1897  um
46  pCt.  vermehrt  und  betrug  750  pCt.  der  des
Jahres  1888.

Die  Ursache  dieser  außerordentlichen  Steigerung
der  Ausfuhr  während  der  letzten  zehn  Jahre  ist  zum
großen  Theile  in  der  Entwickelung  zu  suchen,  welche
der  Kautschukhandel  genommen  hat.  Im  Jahre  1888
wurde  nur  für  260  000  Frcs.  Kautschuk  deklarirt,
während  zehn  Jahre  später  für  15  850  000  Frcs.
ausgeführt  wurden.

Der  Export  geht  in  der  Hauptsache  nach  Belgien,
wie  auch  Belgien  mit  zwei  Dritttheilen  am  Import
betheiligt  ist.

Deutschland  importirt  für  nur  1  669  164  Frocs.
und  zwar  vor  Allem  Alkoholica,  Tabake,  Produkte
der  Textilindustrie  und  Quincaillerien.  Die  unmittelbare
  Ausfuhr  nach  Deutschland  beträgt
ungefähr  100  000  Fres.  Exportartikel  sind  Palmöl,
Palmnüsse,  Kolanüsse,  Häute  und  Elfenbein.