Rußland. (Mai 20.—Juli 21.) 325
die politische Unabhängigkeit und die innere Ordnung des jungen korea-
nischen Kaiserreichs verbürgen. Infolge des Abschlusses dieses freundschaft-
lichen Abkommens wird Rußland in der Lage sein, alle seine Sorgfalt
und seine Anstrengungen auf die Erfüllung der historischen und wesentlich
friehlichen Aufgaben zu richten, die ihm an den Küsten des Großen Ozeans
obliegen.
20. Mai. Notlage der ländlichen Bevölkerung.
In der Presse wird vielfach der Notstand in den von Mißernten be-
troffenen Distrikten erörtert, der namentlich in den Gouvernements Kaluga,
Stawropol, Tula, Tambow, Kursk, Nischni-Nowgorod, Orel, Woronesch,
Pensa und Rjäsan drückend sei. Dagegen behauptet der „Regierungsbote“,
nirgends sei Hungersnot oder damit verbunden Typhus festgestellt worden.
Die Feldbestellung sei da, wo es nötig sei, durch leihweise Verabfolgung
von Korn aus den Magazinen gesichert. Da, wo eine partielle Dürftigkeit
in der ärmeren Bevölkerung der Städte und Dörfer eingetreten ist, findet
Hilfeleistung durch das Rothe Kreuz statt. Typhuserkrankungen seien in
sieben Dörfern des Gouvernements Woronesch und in der Stadt Swjatei-
Krest im Gouvernement Stawropol festgestellt worden. Die erforderlichen
Maßnahmen seien getroffen worden. — Zugleich wird lebhaft über Arbeiter-
mangel auf dem Lande geklagt.
27. Mai. Ein Gesetz bestimmt, daß vom 1./13. Juli d. J.
ab auf zehn Jahre gestattet ist, aus dem Auslande ganze eiserne
Seeschiffe, die für die Fahrt auf fremden Meeren bestimmt sind,
zollfrei einzuführen.
11. Juni. Ein Ukas bestimmt folgendes über die Vermehr-
ung und Organisierung der Artillerie:
Im Falle eines Krieges sollen so viel Reserve-Artillerie-Brigaden
aufgestellt werden als das europäische Rußland und der Kaukasus Reserve-
Infanterie-Divisionen haben. Die Divisionen der ersten Reihe erhalten
17 Brigaden zu 6 Batterien und eine Brigade zu 4 Batterien, die Divi-
sionen der zweiten Reihe eine Brigade zu 6 Batterien und 12 Brigaden
zu 4 Batterien, ferner 4 Gebirgsbatterien, die für zwei kaukasische Divi-
sionen der zweiten Reihe bestimmt sind. Ferner wird angeordnet, im Kriegs-
falle drei Ersatz-Fußartillerie-Brigaden zu 12 leichten Batterien und eine
Mörserabteilung sowie 19 detachierte Batterien zu bilden. Für die er-
wähnte Bildung von 164 Reserve-Batterien für den Krieg sind in Friedens-
zeiten 40 Feld= und eine Gebirgs-Reserve-Batterie zu unterhalten; zwecks
Aufstellung von 55 Ersabatterien im Kriege sind in Friedenszeiten drei
Ersatz-Brigaden und fünf detachierte Batterien zu unterhalten, für den
Ersatz der reitenden Artillerie in Kriegs= und Friedenszeiten eine reitende
Ersatz-Batterie.
21. Juli. (Petersburg.) Fürst Ferdinand von Bulgarien
und Gemahlin besuchen das Zarenpaar.
Juli. Offener Brief des Zaren an Finnland.
In dem Briefe wird die Berufung eines Landtags im Januar 1899
in Aussicht gestellt. Als Anlaß der Abhaltung dieses Landtags wird an-
gegeben, daß das finnische Wehrpflichtgesetz, wie das schon seit einigen
Jahren vom Kriegsminister gewünscht wird, mit der russischen Wehrpflicht
in Uebereinstimmung gebracht werden soll. Die Stärke der Truppen, die