Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

IV

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1873.

 

 

Datum  Ausgegeben  Nr.  Nr.
des  u  Inhalt.  des  des  Seite.
Gesetzes  2c)  Berlin.  Stücks.  Gesetzes.
1872.  1873.
7.  Oktbr.  5.  März.]Allerhöchste  Konzessions-Urkunde,  betreffend  den  2.  —  40.
Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Nr.  3.
Posen  nach  Creutzburg  durch  die  Posen-Creutzturger
  Eisenbahngesellschaft.

14.  —  5.  Novbr..  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des  33.  —  470.
Expropriationsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Nr.  1.
Aachen  zum  Iwecke  der  Anlage  einer  Wasserleitung.


20.  —  16.  Janr.  Vertrag  zwischen  Preußen  und  Schaumburg-Lippe  1.  8088.  16-20
wegen  Uebertragung  der  Leitung  der  Forstberechtigungs
  =  Ablösungen  im  Fürstenthum
  Saugbura-eppe:  auf  die  Königlich
  Preußischen  Auseinandersetzungs-Behörden.


23.  —  25.  April.  Privilegium  wegen  Emission  von  Prioritäts0  —  180.
Obligationen  der  Cöln-Mindener  Ersen-  Nr.  1.
bahngesellschaft  im  Betrage  von  7,000,000
Thalern  zum  Bau  der  Cöln-Gießener  Eisenbahn
nebst  Zweigbahn  von  Betdorf  nach  Siegen
und  der  festen  Rheinbrücke  bei  Cöln.

30.  —  5.  März.Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  dem  König-  2.  8093  35.39.
reich  Sachsen  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn
  von  Eilenburg  über  Taucha  na
Leipzig.

30.  —  5.  —  Allerhöchster  Erlaß  nebst  den  durch  denselben  ge..  —  40.
nehmigten  Beschlüssen  des  14.  Generalland-  Nr.  4.
tages  der  Schlesischen  Landschaft.

13.  Nerbr..  —  Statut  für  den  Verband  zur  Entwässerung  2.  —  40.
der  Borghorst-Nordwalder  Niederung  im  Nr.  5.
Kreise  Steinfurt.

13.  —  5.  —  Allerhöchstes  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  2.  —  40.
den  Inhaber  lautender  Obligationen  der  —
Stadt  Cottbus,  zweite  Serie,  zum  Betrage
von  150,000  Thalern.

20.  —  5.  —  Allerhöchstes  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  2.  —  40
den  Inhaber  lautender  Obligationen  der  Nr.  7.
Stadt  Insterburg  zum  Betrage  von  48,000

halern.
23.  —  20.  —  Allerhöchster  Erlaß  und  der  durch  denselben  aä-  3.  —  45.
ve  Nt  1.

 

 

nehmigte  vierte  Nachtrag  dem  Regulat
über  die  bypothekarische  Beleihung  bepfandbriefungsfähiger
  Güter  mittelst  Ausfertigung
Kur.  und  Neumärkischer  Neuer  Pfandbriefe
  vom  15.  März  1858.