2 1847.
Uebereinkunft
zwischen dem deutschen Zoll= und Handels-Vereine einerseits und Belgien
andererseits, wegen Unterdrückung des Schlcichhandels.
Seine Majestt der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung
der Ihrem Zoll- und Steuer= Systeme näher angeschlossenen souverainen
bänder und Landestheile, nämlich: des Großherzogthums Luremburg, der Großherzoglich
-Mecklenburgischen Enklaven Rossow, Neheband und Schöneberg, des
Grohherzoglich -Oldenburgischen Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer
Anhalt-Köthen, Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenchümer
Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe und des Landgräflich-Hessischen
Ober-Amts Meisenheim, — als auch im Namen der übrigen Mitglieder des deutschen
Zoll= und Handels-Vereins, nämlich der Krone Bayern, der Krone Sachsen
und der Krone Württemberg, — zugleich die Fürstenthümer Hohenzollern-Hechingen
und Hohenzollern-Sigmaringen vertretend, — des Großherzogthums
Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, — zugleich
das Landgräflich-Hessische Amt Homburg vertretend, — der den Thüringlschen
Zoll= und Handels-Verein bildenden Staaten, namentlich: des Grohherzogthums
Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg
und Sachsen-Coburg und Gotha und der Fürstenthümer Schwarzburg. Rudolstadt
und Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greih, Reuß-Schleitz und
Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, — des Herzogthums Braunschweig, des Herzothume
Nassau und der freien Stadt Frankfurt, einerseits, und
Seine Majestät der König der Belgier, andererseits, —
haben zu dem Zwecke, um in Gemäßheit des Artikels 28 des Handels= und Schiffahrts-Verkrages
vom 1#ten September 1844 Sich durch gemeinschaftliche Maaßregeln
in der Vollziehung Ihrer Zoll= und Handels-Gesetz und in der Unterdrückung
des Schleichhandels an den Nachbar-Grenzen zu unterstützen, Unterhandlungen
erbffnen lassen, und haben zu Ihren Bevollmachtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen: den Herrn Georg Helmentag,
Provinzial-Steuer-Director und Geheimen Ober-Finanz-Rath zu Cöln,
Ritter des Königlich-Preußischen Rothen Adler-Ordens zweiter Klasse mit
Eichenlaub, Ritter des Königlich-Süchsischen Eivil= Verdienst- Ordens,
Kommandeur des Königlich-Belgischen Leopold-Ordens und des Königlich-Großherzoglich
-Luxemburgischen Ordens der Eichen-Krone, —