Metadata : Das Interregnum.

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das  nur  wenige  Stunden  andauernde  Interregnum  des  Jahres  1873,
nämlich  nach  dem  Verzicht  Amadeos  am  11.  Februar,  interessant
dadurch,  dass  es  sich  in  eine  Republik  auflöste,  die  noch  in  der
Nacht  vom  11.  zum  12.  Februar  proklamirt  wurde.  '!)

Ein  Interregnum  in  dem  nichtsouveränen  Staate  Bulgarien  trat
nach  der  definitiven,  freiwilligen  Abdankung  des  Fürsten  Alexander
vom  26.  August  bis  7.  September  1886  ein?)  und  dauert  auch  vom
Standpunkte  des  Staatsrechts  aus  immer  noch  fort.?)

 

1)  Lauser,  Geschichte  Spaniens  u.  s.  w.  S.  64  ff.

2)  Das  Manifest  des  Fürsten  vom  gleichen  Tage  s.  Staatsarchiv  XLVII.
S.  288,  die  Botschaft  der  „Regentschaft“  bei  Eröffnung  der  Sobranje  ebenda
S.  297  ff.

3)  Vgl.  Art.  3  des  Berliner  Vertrags  vom  13.  Juli  1878  und  die  offizielle
Erklärung  der  deutschen  Regierung  im  Reichsanzeiger  vom  31.  Dezember  1887
(Staatsarchiv  XLVIll.  S.  110).  —  Ein  Interregnum  in  Bulgarien  wird  natürlich
von  denen  geleugnet  werden,  die,  weil  sie  die  Souveränetät  als  Essentiale  des
Staatsbegriffs  ansehen,  die  Existenz  nichtsouveräner  Staaten  in  Abrede  stellen.
Das  thut  z.  B.  in  Ansehung  Bulgariens  ausdrücklich  Zorn,  Staatsrecht  des  deutschen
  Reiches  I.  S.  47.