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das nur wenige Stunden andauernde Interregnum des Jahres 1873,
nämlich nach dem Verzicht Amadeos am 11. Februar, interessant
dadurch, dass es sich in eine Republik auflöste, die noch in der
Nacht vom 11. zum 12. Februar proklamirt wurde. '!)
Ein Interregnum in dem nichtsouveränen Staate Bulgarien trat
nach der definitiven, freiwilligen Abdankung des Fürsten Alexander
vom 26. August bis 7. September 1886 ein?) und dauert auch vom
Standpunkte des Staatsrechts aus immer noch fort.?)
1) Lauser, Geschichte Spaniens u. s. w. S. 64 ff.
2) Das Manifest des Fürsten vom gleichen Tage s. Staatsarchiv XLVII.
S. 288, die Botschaft der „Regentschaft“ bei Eröffnung der Sobranje ebenda
S. 297 ff.
3) Vgl. Art. 3 des Berliner Vertrags vom 13. Juli 1878 und die offizielle
Erklärung der deutschen Regierung im Reichsanzeiger vom 31. Dezember 1887
(Staatsarchiv XLVIll. S. 110). — Ein Interregnum in Bulgarien wird natürlich
von denen geleugnet werden, die, weil sie die Souveränetät als Essentiale des
Staatsbegriffs ansehen, die Existenz nichtsouveräner Staaten in Abrede stellen.
Das thut z. B. in Ansehung Bulgariens ausdrücklich Zorn, Staatsrecht des deutschen
Reiches I. S. 47.