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bithographirung und Stempelung 2c. der Sportel-Zeichen bei den Finanz-Kammern.
Nachweisung des Empfangs, Verbrauchs und des Verraths an Sportel-Feichen.
Die Bezirks-Aemter werden von den Kreis-Finanz-Kammern mit einer angemessenen
Anzahl Sportel-Zeichen versehen.
Die Sportel-Zeichen werden lithographirt und bei dem Redvisorat der Finanz=Kammer
gestempelt und aufbewahrt.
Dasselbe führt eine Uebersicht über die von der Stempelung erhaltenen und an
die Bezirks-Aemter verschikten Sportel-Zeichen nach dem Formular Lit. B.
Am Ende eines jeden Viertel-Jahrs (F. 5 und 3) und zwar im Laufe der ersten
3 Tage wird davon ein Auszug
a) dem Kreis-Gerichtshof hinsichtlich der Bezirbs-Gerichte,
p) der Kreis-Regierung hinsichtlich der Bezirks-Polizei-Aemter und
Wc) der Finanz-Kammer selbst, hinsichtlich der Cameral-Aemter
übergeben, um damit die Sportel-Rechnung jener Aemter zu vergleichen.
Die Bezirks-Aemter fügen dem Schlusse ihrer vierteljährigen Sportel-Rechnung
eine Nachweisung bei, welche den Empfang an Sportel-Zeichen, die Verwendung derselben
unter Beziehung auf die Sportel-Einnahme und den Vorrath nachweißt.
Diese Nachweisung wird nach dem Formular Lit. Fgefertigt.
Je im vierten Quartal wird der Vorrath bei sämtlichen Bezirbs-Aemtern durch
den Cameralamts-Buchhalter aufgenommen und beurkundet, worauf der Vorrath beie
dem Finanz-Kammer-Repvisorat sowohl, als bei dem Bezirksamte als neue Lieferung
in die neue Rechnung aufgenommen wird.
Den Vorrath der Sportel-Zeichen am Schlusse jeder Rechnung notirt sich der
Revident zum Behufe der Vergleichung mit der Nachweisung der folgenden Rechnung.
Jeder nicht nachzuweisende Mangel ist von der betressenden Amtöstelle im Geldwerth
zu ersehen.