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Auf Grund vorstehender Erörterungen erlaube ich mir
sonach meinen
Gesammtantrag
unzielsetzlichst dahin zu stellen:
Der I. Ausschuß wolle der Hohen Kammer empfehlen,
den Gesetzentwurf, „die Aenderung einiger
civilrechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Uebernahme
fremder Verbindlichkeiten betreffend“, in der ihm von
der Kammer der Abgeordneten durch Beschluß vom
18. Juni l. J. gegebenen Fassung anzunehmen.
v. Neumayr, Reichsrath.