Full text : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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Auf  Grund  vorstehender  Erörterungen  erlaube  ich  mir
sonach  meinen
Gesammtantrag
unzielsetzlichst  dahin  zu  stellen:

Der  I.  Ausschuß  wolle  der  Hohen  Kammer  empfehlen,
  den  Gesetzentwurf,  „die  Aenderung  einiger
civilrechtlicher  Bestimmungen  hinsichtlich  der  Uebernahme
fremder  Verbindlichkeiten  betreffend“,  in  der  ihm  von
der  Kammer  der  Abgeordneten  durch  Beschluß  vom
18.  Juni  l.  J.  gegebenen  Fassung  anzunehmen.

v.  Neumayr,  Reichsrath.