d) Zutellung durch Beschluß der Kommission;
e) Einweisung der Eingeborenen in die ihnen
zugesprochenen Reservate und Vermarkung der Grenzen.
Bei normalem Verlaufe ist damit die Tätigkeit
der Landkommission als solcher abgeschlossen; es be-
darf dann aber noch der Abschreibung der Einge-
borenen-Reservate von den Pflanzungsgebieten im
Grundbuche durch den Grundbuchrichter.
Die Zählung der Eingeborenen und die Besich-
tigung des Landes auf seine Qualität erfolgt prak-
tlscherweise durch den Vorsitzenden oder seinen Stell-
vertreter unter Zuziehung eines Eingeborenenpflegers,
wie es bisher steis geschehen. Kann mit der inter-
essierten Pflanzung und dem Eingeborenenpfleger ein
Einberständnis über die Abgabe des Landes nicht
erzielt werden, so wird es der Besichtigung des
Landes durch die vollbesetzte Kommission bedürfen,
wie es bereits bei Beratung der Geschäftsordnung
in der Sitzung vom 13. September v. Is. ausge-
sprochen wurde. Es ist angebracht, die Resultate der
Zählung, Besichtigung und Verhandlung mit den
Pflanzungsleitern protokollarisch zu fixieren.
Die Besichtigung des Landes geht Hand in Hand
mut den Vermessungsarbelten, die zunächst im Ent-
fernen des Urwaldes auf den zu vermessenden Strecken
und im Durchschlagen von Pfaden durch das zu
besichtigende Land, wenn solche nicht schon vorhanden
sind, bestehen. Die Resultate der Vermessung sind
zunächst in einer vorläufigen Skizze niederzulegen.
Auf Grund der Protokolle über Zählung und
Landbesichtigung sowie der vorläufigen Skizze faßt
die Kommission nach Anhörung der Eingeborenen-
pfleger und der Pflanzungsvertreter Beschluß über
die Zutellung des Landes.
Ist dieser Beschluß, wie biöher stets, im Ein-
verständnis mit Pflanzungsvertreter und Eingeborenen-
pfleger ergangen, so erfolgt dann die Einweisung der
Eingeborenen in die Erwelterungen durch den Vor-
sitzenden und die vorschriftsmäßige Vermarkung,
Fert#gstellung eines Vermessungsprotokolls und einer
endgültigen Skizze durch den Vermessungsbeamten.
Wird seitens eines der Beteiligten eine Beschwerde
gegen den Beschluß erhoben, so dürfte es sich ergeben,
daß in betreff des Beschwerdepunktes vor weiterer
Tätigkeit der Ausgang des Beschwerdeverfahrens und
des eventuellen Rechtsstreites abzuwarten ist.
Was den Fortgang der Arbeiten der Land-
kommission betrifft, so ist dieser vor allen Dingen
von dem Fortgang der Vermessungsarbeiten abhängig;
da solche während der heftigen Regenzeit im Busch
nicht ausführbar sind, so wird die praktische Tätig-
keit der Landkommission für die nächsten zwel bis
drei Monate ruhen müssen. Jedenfalls darf aber
damit gerechnet werden, daß bei rechtzeitiger Eröff-
nung der Arbeiten, guter Gesundheit des Personals
und, wenn nicht besondere Schwierigkeiten hervor-
treten, in der nächsten Trockenzeit ein die bisherigen
Resultate erheblich übertreffender Schritt vorwärts
gemacht werden wird. Wern auch der für Zählung
158
und Besichtigung erforderliche Zeitaufwand nicht
unterschätzt werden darf, so ist doch anzunehmen,
doß die Arbeitsleistung der Kommission sich ver-
doppeln wird, wenn ihr zwel Landmesser zur Ver-
sügung gestellt werden.
Bericht des Oberleutnants Freiherrn v. Stein über
die Beenbigung der Kunabembe-Fang--Expedition.“)
Wie bereits ausgeführt, breitet sich westlich Matuli
mit annähernd der deutsch-französischen Grenze als
Abschluß im Süden und bis dicht an den Dja heran
im Norden eine weitere unbewohnte gebirgige Urwald=
zone, die Wasserscheide zwischen Dia und Iwindo, in
in einer Ostwestbreite von etwa 10 bis 12 Tage-
märschen aus. Es lag die Möglichkeit vor, diese
Urwaldzone, weit nach Norden ausholend, etwa der
Route des Stabsarztes Hoesemann folgend, zu um-
gehen, oder südlich dieser Zone, etwa der Grenze
entlang durch das Iwindo-Quellgeblet, einen neuen
Weg in der annähernden Richtung nach Ebolwoa zu
suchen. Für letztere Möglichkeit entschloß ich mich
schließlich, um einmal die in den Aufnahmen der
Grenzkommission bestehende Lücke quer durch das
Iwindo-Quellgebiet zu schließen, und dann aber auch
eine event. benutzbare, nähere geeignete Verbindung
aus dem Ssanga-Ngokogebiet zur Küste aufzufinden.
Ich stellte aus der Kunabembe-Fang-Expedition
unter Zurücklassung einer Reihe welterer Kranker
und noch nicht marschfähiger Leute die Expedition
zur Küste neu zusammen. Es setzte sich die Expe-
dition zusammen aus einem zur Polizeitruppe der
Küste bestimmten Detachement von Bertuarekruten
unter Führung weniger alter kontraktfälliger Leute
in Stärke von 30 Mann. Außerdem gliederte sich
der Expedition bis zur ersten Fühlung mit den
Küstenfirmen, also etwa bis zum 13. Grad, an ein
Detachement von 12 Mann aus der Gonakwil-
besatzung und von 12 Mann aus der Jukaduma-
besatzung. Ferner befanden sich bei der Expedition
24 Träger, nach Abzug der erkrankten und auf der
vorhergehenden Expeditlon gestorbenen noch 15 Kuna-
bembestrafträger und unter Führung des Agenten
Bernauer der Gesellschaft Süd-Kamerun 17 zur
Entlassung kommende Leute der Gesellschaft.
Am 10. Juni wurde der Abmarsch angetreten.
Das von den großen Strapazen vorher immer noch
sehr mitgenommene, großenteils junge Expeditions-
personal bedurfte, um weitere Erkrankungen möglichst
zu verhüten, der größten Schonung. So konnten
die Tagemärsche durchschnittlich nur sehr klein aus-
fallen, und mußten häufige Ruhetage den Marsch
unterbrechen, zumal bis an die Küfte hin immer
wieder elinzelne Neuerkrankungen auftraten, die das
Zurücklassen einiger Leute und auch noch einen Todes-
fall zur Folge hatten. Der Weg von Matult bis
*) Vgl. Deutsches Kolonialblatt 1904, S 82 ff.