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und Militalr-Gewalt, die vorher getrennt gewesen, wurden
auf's neue vereinigt; der Vertheidigungsstand war nicht mehr
kostbar. Große Werke der Pracht oder des Gemeinnutzens,
deren die Römische Provinrial= Regierung so viele entstehen
ließ, wurden nicht mehr errichtet oder nicht mehr unterhalten;
der neue Herr des Landes hatte keinen Sinn für die Bedürfnisse
eines verfeinerten, gesellschastlichen Zustandes.
Ueberdieß gewann der Klerus, der auch nach der Eroberung
noch einige Menschenalter hindurch blos aus alten Landes
Einwohnern bestanden, bald allen den Einfluß, der dem
aufgeklärtesten Corps des Staats immer zu Theil wird, besonders
wo noch keine feste Verfassung sich gebildet hat. Die
Bischöfe erhielten nicht nur Zutrilt bei den grosen Fränkischen
National-Conventen, sondern auch das erste Stimmrecht
in denselben, und selbst bei der Revision der Salischen
und Ripuarischen Gesetze, die ungefähr 100 Jahre nach Chlodowig
vorgenommen worden, hatten vorzüglich auch sie ihren
Amheil. «
Gewiß war endlich auch das nicht unbetraͤchtlich, was
der alte Landes-Einwohner bei der neuen Justizverwaltung
gewann. Der Sieger hielt sich nach seiner altgewohnten?
Germanischen Sitte, und überließ also jenem eine Thellnchmung,
die er schwerlich je vorher genossen, und die als Wohl,
that, deren Genuß täglich wiederkehrte, bald allgemein fühlbar
werden mußte.
4. Ursachen des baldigen Zerfalls dieses glücklichen Zustandes.
Ob es viel dazu beigetragen, daß die Franken keine
ordentliche Landestheilung, wie Burgunder und West-Gothen
vorgenommen, sondern im ganzen Lande sich zerstreut und
zugegriffen hatten? Ob die Verschiedenheit des Wehrgeldes
dem alten Landes= Einwohner sehr drückend werden mußte?
Ob