Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Bekanntmachung des Gouvernenrs von Deutsch-Ostafrika, betreffend Gewerbe- 
steuer und Haudelsregister in den Bezirken Muansa und Bukoba. 
Vom 30. Januar 1905. 
§ 1. Die Verordnung des Gouverneurs, betreffend die Erhebung einer Gewerbesteuer, vom 
22. Februar 1899 nebst den dazu erlassenen Ausführungs= und Ergänzungsbestimmungen wird hiermit 
gemäß §l 15 Absatz 2 a. a. O. mit dem 1. April 1905 auf die Bezirke Muansa und Bukoba ausgedehnt, 
Hoch mit der Maßgabe, daß sämtliche nach dieser Verordnung zur Erhebung gelangenden Gebühren, 
leuern und Strafen voll zur Gouvernementskasse fließen. 
Einr 2. Mit dem gleichen Tage und der gleichen Maßgabe wird der Runderlaß, betreffend die 
Iiuführung eines Handelsregisters in Deutsch-Ostafrika, vom 5. Januar 1897 nebst der dazu gehörigen 
erordnung, betreffend die Einführung eines Handelsregisters für die Beztrke Muansa und Bukoba, in 
raft gesetzt. 
8 3. Als Handelsgerichte im Sinne der letztgenannten Verordnung gelten in den Bezirken 
Muansa und * ninperiche, Militärstatlonen. bis v 5r¾ l 
stimm §5 4. Soweit nach den für die Bezirke Muansa und Bukoba hiermit neu eingeführten Be- 
un ungen dem Bezirksamt, dem Bezirksamtmann, Bezirksvorstand usw. gewisse Befugnisse übertragen sind, 
an Stelle derselben dortselbst die betreffende Militärstalion bezw. der Chef derselben. 
Daressalam, den 30. Januar 1905. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
J. V.: Stuhlmann. 
Perspaonalien. 
Seine Majestät ber Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kanzler von 
ogo, Regierungsrat Grafen Jullus v. Zech auf Neuhofen, den Roten Adler-Orden 4. Klasse zu verleihen. 
Mal Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Polizeimeister 
üller von der Polizeltruppe des Schutzgeblets Kamerun das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse zu verleihen. 
Kaifserliche Schutgtruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Des Es A. K. O. vom 7. März 1905. 
. as Eisenbahn-Batalllon, die 1. (Fuhrpark-) sowie die 2., 3. und 5. (Proviant-) Kolonnen- 
wbteln der Schutztruppe für Südwestofriko sind im Sinne der A. K. O. vom 28. Juli 1904 als 
ge Truppentelle anzusehen. 
alserlichen Schutztruppe für Südwestafrika bei den Rä#mpfen gegen die aufständischen 
Eingeborenen. 
Gefallen: » 
1. Relter Karl S Am 7. Januar im Gefecht bet Gochas: 
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nachträglich uchrottke, früher im 2. Hannoverschen Dragoner-Regiment Nr. 16, Kopfschuß 
„Meiter Her " Am 11. Februar bei Omitare: · 
mann Kö ·- - — 
durch unterlelb Hbranbn Lae 4. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 51, Schuß 
Bahlmei Am 4. März beim überfalle bei Klein-Nabas: 
Nr. 4. sterasptrant Hermann Paasch, früher im Fußartillerie-Regiment Encke (Magbeburgischen) 
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Uuteroffizter G - 
Unter-UstCVLspfekthüherim1.Obec-Eliälsifchen Jufanterie-Regiment Nr. 167, 
E Stephan, früher im Husaren-Reglment Königen Wilhelmina der Niederlande
	        
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