Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Die Kufnahme der k#kosnußfaser-Industrie in der 
portuglesisch-ostindischen Kolonie Coa. 
Die Kokoswälder in der portugiesisch-indischen 
Kolonie Goa an der Westküste Indiens wurden 
bisher kommerziell nur wenig ausgebeutet. Man 
betrieb nur einen unbedeutenden Handel mit den 
Kokosnüssen nach dem britischen Hinterlande und 
nach den benachbarten britisch-indischen Hafen- 
plätzen, anstatt nach dem Vorbilde von einigen 
an der Westküste gelegenen britischen Distrikten 
die sämtlichen Produkte der Kokospalme zu ver- 
werten. 
Endlich scheint nun auch der Wert des Wald- 
bestandes in Goa erkannt worden zu sein, wenn 
auch weniger von seiner eigenen Bevölkerung, 
als von den Bewohnern des benachbarten briti- 
schen Hinterlandes. Es hat sich eine aus Britisch- 
Indern zusammengesetzte Gesellschaft, die „Goa 
Coir and Oil Mills Co.“ mit Sitz in Bombay 
gebildet, welche in Gog eine Fabrik für die Her- 
stellung der folgenden Produkte zu errichten be- 
absichtigt: 
Fasern, Garne, Stricke und Kopra, Kopra- 
Ole, Teer und Essigsäure, Kokosnußbutter, Butter- 
ersatz, Seisen, Knöpfe und Spielsachen (aus der 
Schale der Nüsse), Getränke aus der süßlichen 
Milch der Nuß. 
Vorerst will man jedoch nur mit der An- 
sertigung von Garnen, Stricken, Kopra, Kopraöl 
und Butter einen Anfang machen; die weiter 
angeführten Artikel sollen erst nach und nach 
aufgenommen werden. 
Die portugiesische Regierung hat der Gesell- 
schaft ein Grundstück für die Errichtung der Fabrik 
frei zur Verfügung gestellt und soll ihr ferner ein 
Fabrikationsmonopol für die Kolonie versprochen 
haben. 
Die Vorbedingungen für den Betrieb einer 
solchen Fabrik in Goa dürften sehr günstig sein, 
denn einmal wird wohl stets das Rohmaterial 
in genügenden Mengen zu beschaffen sein und 
dann auch sind die vielen Meeresbuchten, welche 
hier vorhanden sind, dem Laugen der Faser sehr 
gelegen. 
Nach den vorliegenden Berichten gedenkt man 
den Bau der benötigten Gebäude sofort in An- 
griff nehmen zu können, so daß der Betrieb gegen 
Ende April k. Is. ausgenommen werden kann. 
Für die Leitung der Fabrik sollen Engländer 
angestellt werden. 
Die Gesellschaft ist in Britisch-Indien mit 
einem Aktienkapital von 250 000 Rupien ein- 
getragen worden. 
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserl. 
Generalkonsulat in Kalkutta.) 
  
Straußenzucht in der Kapkolonie. 
Wie die Zeitungen berichten, ist kürzlich in 
der Kapkolonie ein zwei Jahre alter Strauß für 
den Preis von 400 L verkauft worden und ein 
Paar Strauße sogar für 1000 K. Bedenkt man, 
daß man Strauße gewöhnlicher Art jederzeit für 
30—60 Schilling kaufen kann, so zeigen die vor- 
gedachten hohen Preise, zu welcher Höhe die 
Straußenzucht in der Kapkolonie bereits entwickelt 
worden ist, und welche Unterschiede in der Qua- 
lität der Vögel und ihres Gefieders sich entwickelt 
haben. Man ist zur Zeit bestrebt, ein Zuchtbuch 
anzulegen, um dadurch wie bei Pferden die Bil- 
dung und Pflege reiner Rassen zu fördern. Wie 
die Qualität der Vögel, so hat auch ihre Menge 
ungemein zugenommen. Während die Zählung 
vom Jahre 1904 insgesamt 358000 Vögel ergab, 
schätzt ein Sachverständiger die Zahl der gegen- 
wärtig in der Kapkolonie vorhandenen Strauße 
auf 700000. Trotzdem der Markt für Straußen- 
federn sich bisher immer mehr erweitert hat, sind 
die Farmer naturgemäß doch ängstlich darauf 
bedacht, sich diesen einträglichen Erwerbszweig zu 
sichern, und sie haben es daher durchgesetzt, daß 
die Ausfuhr von Straußen und Straußeneiern 
über See in ganz Britisch-Südafrika verboten 
worden ist. Besonders fürchtet man das Auf- 
kommen einer ebenbürtigen Straußenzucht in 
Nordamerika und vielleicht noch mehr in Australien. 
Dorthin sind vor etwa drei Jahren sechs alte 
Tiere — zwei Hähne und vier Hennen — ge- 
bracht worden, die sich inzwischen auf mehrere 
Hundert vermehrt haben sollen, und man erzählt 
sich, daß einzelne Farmer in Südaustralien be- 
reits die Schafzucht aufgeben und sich der höheren 
Gewinn bringenden Straußenzucht zuwenden. 
Diese ist in intensiver Form abhängig von der 
Luzernenkultur, die wieder durch hinreichende 
Bewässerungsmöglichkeit bedingt wird. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Kapstadt.) 
Handlungsrelsende und Sollbehandlung der 
Warenmuster in siberia. 
Alle Handlungsreisenden werden als Kom- 
missionäre behandelt und müssen, ehe sie ihre 
Waren und Muster auslegen oder Bestellungen 
auf Waren annehmen, sich von der Regierung 
gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr von 
25 Dollar eine Lizenz verschaffen. Muster mit 
einem Handelswerte, die zollfreien Artikeln zu- 
gehören, werden ebenso wie Gegenstände ohne 
Handelswert zollfrei zugelassen. Für Muster von 
allen anderen Waren sind die regelrechten Zölle 
zzu zahlen 
(Dnil Consular and Trade Reports. Washington.)
	        
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