Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Missionsgesellschaft aufbringen. Die Bildung 
einer größeren Anzahl von Zweigvereinen ist 
bereits gelungen. 
Endlich hat die Kölner Akademie für 
praktische Medizin achtwöchige Kurse für Aus- 
bildung von Missionaren eingerichtet. Ein solcher 
Kursus findet zur Zeit statt. Die Vorlesungen 
erstrecken sich auf Grundzüge der Anatomie 
und Physiologie, Hygiene, besonders Tropen- 
hygiene, Pflege der Zähne und Behandlung der 
einfachsten Zahnkrankheiten, der wichtigsten Haut- 
und Geschlechtskrankheiten, Behandlung der Geistes- 
kranken und sonstige Kapitel der Chirurgie und 
inneren Medizin. Sie finden durch praktisches 
Arbeiten eine entsprechende Ergänzung. 
  
eEine neue HKolonial-Akodemie. 
In Halle a. S. ist, wie uns mitgeteilt wird, 
am 6. November d. Is. eine Kolonial-Akademie 
begründet worden. Ihre Satzungen lauten fol- 
gendermaßen: 
5* 1. Unter der Bezeichnung „Kolonial-= 
Akademie“ hat sich innerhalb des Lehrkörpers 
der Universität Halle eine Vereinigung gebildet 
mit dem Zwecke, die Kolonialwissenschaften zu 
fördern unter besonderer Berücksichtigung der 
deutschen Schutzgebiete. 
2. Mitglied der Akademie kann jedes 
Mitglied des Lehrkörpers der Universität werden, 
das sein Interesse an kolonialen Wissenschaften 
durch akademische Vorträge oder Forschungen be- 
tätigt. Über die Aufnahme beschließt die Aka- 
demie in einer ihrer Sitzungen. Die Aufnahme 
unterbleibt, wenn sich drei Stimmen dagegen er- 
klären. 
Die Aufnahme von Mitgliedern, die außerhalb 
der Universität stehen, bleibt einstimmigem Be- 
schluß der Akademie vorbehalten. 
§ 3. Zur Erreichung des Zweckes 
insbesondere: 
Vorlesungen und UÜbungen an der Uni- 
versität, 
. wissenschaftliche Vorträge, 
. Meinungsaustausch im Kreise der Mit- 
glieder. 
§ 4. Bei den Vorlesungen und Übungen 
soll auf eine möglichst vielseitige und geschlossene 
Vertretung der kolonialen Wissenszweige im Lehr- 
plane der Universität Bedacht genommen werden. 
Wissenschaftliche Arbeiten sollen angeregt 
und gefördert werden. Dazu ist ein sachgemäßer 
Abschluß der Studien durch eine Prüfung vor 
Mitgliedern der Akademie in Aussicht genommen. 
dienen 
— 
S d 
  
§ 5. Durch den Meinungsaustausch unter 
den Mitgliedern soll eine Verbindung zwischen 
den einzelnen Gebieten kolonialen Wissens an- 
gestrebt und dadurch im eigenen fachlichen Gebiete 
eine Vertiefung der Kenntnis genommen werden. 
Zu diesem Zwecke vornehmlich werden im 
Winterhalbjahr regelmäßige Zusammenkünfte am 
ersten Freitag des November, Dezember, Jannar, 
Februar und März stattfinden. 
§ 6. Die Leitung der Akademie liegt einem 
Vorsitzenden ob. 
Der Vorsitzende und ein Stellvertreter für ihn 
werden in der November-Sitzung jeweils für zwei 
Jahre durch absolute Stimmenmehrheit gewählt. 
Wird beim ersten Wahlgang eine absolute 
Stimmenmehrheit nicht erzielt, so entscheidet im 
zweiten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit 
und bei Stimmengleichheit das Los. 
§ 7. Die Einberufung zu den Sitzungen ge- 
schieht durch den Vorsitzenden eine Woche vor 
der Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. 
§ 8. Die Abstimmung über Aufnahme von 
Mitgliedern (§ 2) und die Wahl des Vorsitzenden 
und seines Stellvertreters (§ 6) ist geheim und 
erfolgt durch Stimmzzettel. 
§5 9. Zur Deckung von Aufwendungen wird 
ein Jahresbeitrag von 5 Mark von jedem 
Mitgliede erhoben und zwar zu Beginn des 
Winterhalbjahres. 
§ 10. Eine Anderung der Satzung be- 
darf der Zustimmung von drei Vierteln der er- 
schienenen Mitglieder. 
Sie kann nur in einer Sitzung beschlossen 
werden, zu der wenigstens die Hälfte der Mit- 
glieder erschienen ist. War dies in derjenigen 
Sitzung, für die eine Anderung der Satzung auf 
die Tagesordnung gebracht war, nicht der Fall, 
so ist mit Frist von längstens zwei Wochen eine 
neue Sitzung mit der gleichen Tagesordnung ein- 
zuberufen, für die eine Beschränkung der Beschluß- 
fähigkeitsziffer nicht besteht. 
Begründer der Kolonial-Akademie sind 
die nachstehend genannten Herren: Privatdozent 
Dr. Brandes (Tierwelt der deutschen Kolonien): 
Professor Dr. Buchholz (Astronomie und Orts- 
bestimmung auf Reisen); Professor Dr. Dissel- 
horst (Tropische Tierkrankheiten); Professor Dr. 
Fleischmann (Kolonialrecht und internationales 
Verkehrsrecht); Professor Dr. Fraenkel, Geh. 
Med. Rat (Tropenhygiene); Privatdozent Dr. Golf; 
(Subtropische Landwirtschaft, Viehzucht und Feld- 
bewässerung); Professor D. Haußleiter (Kolo- 
niale Mission und Religionswissenschaft); Professor 
Dr. Mez (Botanik der deutschen Kolonien); Pro- 
fessor Dr. Philippson (Geographie der deutschen
	        
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