Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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In Togo ist neu eingetroffen: Am 14. Juni 1908 
Leutnant Frhr. v. Reitzenstein; vom Heimats- 
urlaub sind am 14. Juni 1908 im Schutzgebiet 
wieder eingetroffen: Zollamtsassistent Lang und 
die Stationsassistenten Schulz und Hauffe. 
Mit Heimatsurlaub in Deutschland eingetroffen: 
Stationsassistent Monts. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Im Schutzgebiet sind am 15. Juni eingetroffen: 
Gerichtsassessor Werner, Landmesser Henze, 
Bmauptzollamtsvorsteher Herz, 
ziegler, Verkehrssteuerpraktikant Mattern, die 
bolizeisergeanten Wilhelm Papenhoff, Friedrich 
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Nowakowsky und Hans Keller. 
  
  
Aus dem Schutzgebietsdienst entlassen ist mit 
dem 17. Juni Zollaufseher Schulte. 
Zu Polizeiwachtmeistern sind ab 1. Juli er- 
nannt die Polizeisergeanten Laurin und Urner. 
Angenommen sind als Polizeisergeanten: Oskar 
Junge, Friedrich Kleinau, Gustav Wollert, 
Johannes Hapke, Nikolaus Esper, Rudolf 
Rogge, Karl Füchsel, Otto Schmidt II, Carl 
Rudzinski, Hermann Raab, Georg Kirstein, 
Josef Alefelder, Wilhelm Haberland, Martin 
Gerichtsaktucr 
  
Quenzer, Paul Döhler, Ludwig Maletz, Georg 
Notzold, Ferdinand Woywod, Henry Hoff- 
Auf Heimatsurlaub sind gereist: am 2. Juli 
Bezirksamtssekretär Fett; am 10. Juli die Polizei- 
sergeanten Max Reinecke und Bruno Vogel; 
am 11. Juli Gouvernementssekretär Christiansen 
und der Inspektionsoffizier von der Landespolizei, 
Leutnant Freytag. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Hamburg aus angetreten: 
Am 22. Juli 1908: Feldwebel Vogel und 
Sergeant Winkler; 
am 12. August 1908: Oberleutnant Lutter. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
Vom Vaterländischen Frauenverein, Abteilung 
Moys bei Görlitz, eine Kiste Liebesgaben mit 
Tabak, Zigarren, Strümpfen, Taschentüchern, 
Zigaretten, Tabakspfeifen, Zigarrenspitzen, Büchern 
und Zeitschriften. 
EEEC&2 R chtamtlicher Teisddnb 
Die wirischaftliche eueumug des südwenafriranischen Schusgebiets. 
Von Regierungsrat Dr. v. Eschstruth. 
Der Nutzen einer kolonialen Erwerbung kann 
sich für das Mutterland in sehr verschiedener 
Weise geltend machen. Durch Belebung des 
Handels, Imports wie Exports, durch Aus- 
beutung von Erzlagern und sonstiger natürlicher 
Vorräte, der Bodenkraft wie der Eingeborenen- 
Arbeitskraft, schließlich durch Ausdehnung des 
heimischen Volksstammes mittels Verpflanzung 
auf das Tochterland, d. h. durch Siedlung. 
Im konkreten Fall pflegt natürlich der Nutzen 
einer einzelnen Kolonie häufig in verschiedenen 
dieser Richtungen zutage zu treten. Je nach- 
dem aber ihr Hauptzweck entweder in Er- 
schließung des Handels auf bereits vorhandener 
Basis oder in Erzeugung von Werten durch 
Ausbentung der natürlichen Boden= und Ent- 
wicklung der eingeborenen Arbeitskräfte oder aber 
schließlich in Ansiedlung der kolonisierenden Be- 
völkerung besteht, kann man von Handelskolonien, 
  
von Pflanzungskolonien oder von Siedlungs- 
kolonien sprechen. Das ist nicht etwa eine 
theoretisch-akademische, sondern eine ganz eminent 
praktische Frage. Denn, je ausgesprochener die 
Bedeutung einer Kolonie vorwiegend in einer 
der genannten Richtungen gipfelt, desto aus- 
gesprochener müssen Verwaltungsorganisation und 
Gesetzgebung, wirtschaftliche Einrichtungen und 
Eingeborenenpolitik diesem besonderen Charakter 
der Kolonie, ihrem Lebenszweck, angepaßt und 
entsprechend ausgebildet werden, desto schwerer 
und weittragender — ganz besonders in der 
Eingeborenenpolitik — pflegen sich Unklarheiten 
über den Kolonisationszweck oder falsche Wege 
zu seiner Verwirklichung zu rächen. 
Ist ein Kolonialgebiet nach Lage, Klima und 
politischen Verhältnissen überhaupt für eine breite 
Besiedlung mit der Bevölkerung des Mutter- 
lands geeignet, so pflegt die Siedlungsfrage sehr
	        
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