Full text : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

224  Post·  und  Telegraphtenwestn.

und  Telegraphenwesen  in  den  Händen  der  Preußischen  Regierung  gewünscht
wird  zu  dem  Zwecke,  um  alle  politischen  Bestrebungen,  die  ihr  nicht  passen,
beliebig  controliren  zu  können.  Aus  diesen  Gründen  stimme  ich  gegen  den
Artikel.  (Heiterkeit.)

Graf  Ihenplitz.“)  Meine  Herren!  In  Beziehung  auf  das  Briefgeheimniß
  kann  ich  die  ganz  bestimmte  Erklärung  abgeben,  daß  es
in  Preußlschen  Landen  vollkommen  respectirt  wird,  (Bravot)
und  daß  die  Briefe  nur  dem  Staatsanwalt  oder  dem  Criminalgericht
  ausf  erfolgte  Requisition  ausgehändigt  werden;  sonst  nicht!
Das  ist  meine  wohlbegründete  Meinung;  wenn  mir  ein  Gegensall  angeführt
  wird,  so  werde  ich  ihn  widerlegen.  Was  in  Mailand  geschehen
und  wie  ein  Bries  von  Mailand  an  die  hiesige  Polizei  gekommen  ist,  geht
das  Preußische  Postwesen  durchaus  nichts  an.  Wenn  irgend  ein
solcher  Fall  vorkommt,  wo  man  glaubt,  daß  die  Preußische  Postverwaltung
das  Briefgeheimniß  verletzt  habe,  so  würde  ich  dem,  der  mir  darüber  Data
lieferte,  mich  zu  gröhtem  Danke  verpflichtet  halten,  damit  ich  auf  das  Rller.
energischste  einschreiten  könnte,  was  ich  unsehlbar  thun  würde.  Bisher  aber
ist  es  nicht  geschehen,  ich  habe  nie  eine  solche  Andeutung  erhalten,  und  nur,
weun  der  Criminalrichter  oder  der  Staatsanwalt  einen  Brief  verlangt,  dann
wird  er  ihm  ausgehändigt;  sonst  nie!  Ich  muß  dae  also  entschleden  sowohl
  in  Beziehung  auf  das  Factum  als  die  Tendenz  bestreiten.

Errleben.-“)  Ich  habe  mir  erlaubt,  zu  dem  Artikel  35  zwei  Anträge
zu  stellen.  Der  erste  geht  dahin:  statt  „Staats-Verkehrsanstalten“  zu  sagen
„Bundes,  Verkehreanstalten“.  Meine  Herren,  wenn  Sie  den  Abschnit  VIII.
lesen,  so  werden  Sie  daraus  entnehmen,  daß  die  Einnahmen  von  dem  Post
und  Telegraphenwesen  gemeinschaftlich  für  den  Bund  erhoben  werden  sollen
und  daß  das  Bundespräsidium  die  ganze  Oderleitung  des  Postwesens  ausschließlich
  au  sich  genommen  hat;  nur  in  den  untern  Dienststellen  bleibt  den
einzelnen  Regierungen  ein  Besetzungsrecht,  was  in  Bezug  auf  die  Verwaltung
übrigens  gar  keine  Bedeutung  hat.  Hiernach  scheint  es  mir  vollstündig  klar
zu  sein,  daß  das  Postwesen  eine  Bundes-Verkehrsanstalt  ist,  und  ich  glaube
deshalb,  daß  Sie  den  Ausdruck  „Bundes-Verkehrsanstalten  “  statt  Staats-Verkehrsanstalten
  um  so  mehr  annehmen  können,  als  wir  eben  aus  dem
Munde  eines  der  Herren  Bundescommissarien  gehört  haben  in  Bezug  auf
die  Posten,  daß  dafür  ein  Bundeeministerium  existiren  werde.  Hiernach  habe  ich
in  Bezug  auf  diesen  Antrag  etwas  Weiteres  nicht  hinzuzufügen,  weil  mir  darnach
klar  zu  sein  scheint,  dab  man  sich  damit  einverstanden  erklären  kann,  ohne  den
Ansichten  der  Herren  Bundescommissarien  entgegen  zu  treten.  Was  den  zweiten
  Theil  des  Antrages  anbetrifft,  so  ist  er  von  dem  Herrn  Abgeord-*)

  St.  Ber.  S.  517.
#  Gt.  Ber.  S.  517.