Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Schicht, die hier im Lehchubach entdeckt wurde, 
ließ sich nach der einen Richtung diesen Bach 
entlang, dann quer über den Dikchufluß bis in 
den Berg auf dem rechten Ufer dieses Flusses 
verfolgen. Nach der anderen Richtung wurde 
die Schicht bis in den Berg auf dem rechten 
Ufer dieses Baches festgestellt. Dieser Gang ist 
bis jetzt auf eine Länge von 600 Fuß nach- 
gewiesen und geht nach beiden Seiten noch 
weiter, wie sich bei den Bohrungen in den 
Gesteinsschichten an den beiden Stellen ergeben 
hat, wo der Gang in den Berg hineinreicht. 
Das Erz dieses entsprechend mächtigen Ganges 
ist 6= bis 9prozentig. An der Stelle, wo der 
Gang zuerst entdeckt worden ist, beträgt seine 
Mächtigkeit 5 Fuß, während er im übrigen 2 bis 
7 Fuß mächtig ist. In dem Bereiche dieser 
Mine wurden auch noch an sonstigen Stellen 
vielversprechende zutage liegende Erzschichten 
entdeckt. 
In den Pachi Khani-Minen wurde schon 
früher durch die Eingeborenen viel gutes Erz an 
der Oberfläche gewonnen, bis ein Erdrutsch ihren 
Arbeiten an der oberen Pachimine ein Ziel setzte. 
Hier wird zur Zeit ein Schacht abgeteuft, um 
den Gang in geringer Tiefe abzubauen. Das 
Erz dieser Mine gehört zu den reichsten Erzen 
der ganzen Sikkimvorkommen. In der unteren 
Pachimine, aus der gleichfalls schon früher von 
Eingeborenen gutes Erz gewonnen worden war, 
werden zur Zeit Bohrungen vorgenommen, um 
den von den Eingeborenen an der Oberfläche in 
Angriff genommenen Gang in größerer Tiefe zu 
bearbeiten. Parallel zu diesem Gang, aber 
unterhalb desselben befindet sich ein weiterer, 
10 Fuß mächtiger Erzgang von 10 v. H. Kupfer- 
gehalt. Auch diese Fundstätte ist sehr viel- 
versprechend. 300 Fuß davon entfernt wurde 
noch ein anderer sehr reicher Gang von 8 Fuß 
Mächtigkeit angetroffen, dessen Erz gleichfalls zu 
den wertvollsten gehören soll. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kalkutta. 
Berieselungsanlagen in Rrgentinien. 
Die künstliche Verwertung des durch die 
Flüsse gebotenen Wassers zu Berieselungszwecken 
hat in Argentinien schon an einzelnen Stellen 
5de Steppen in fruchtbare Gefilde umgewandelt 
und ist in einigen Provinzen, besonders den an 
die Cordillere grenzenden, zu einem für die 
Landwirtschaft unentbehrlichen Hilfsmittel ge- 
worden. Es haben dann auch sowohl National= 
regierung als auch einzelne Provinzen für die 
Anlage von Stauwerken aller Art, Talsperren 
u. dgl. verhältnismäßig erhebliche Mittel auf- 
müßten. 
  
gewendet und teilweise für die Kulturen be- 
friedigende Erfolge erzielt. 
Neuerdings hat die Nationalregierung in 
einem dem Kongreß bereits unterm 17. Mai d. Is. 
vorgelegten Gesetzentwurf einen Berieselungsplan 
ins Auge gefaßt, der an Großartigkeit mit den 
Anlagen wetteifert, die das Gesetz vom 28. August 
v. Is. beschlossen hat. Mit diesem Gesetz steht 
der Entwurf als durchgreifende und umfassende 
Maßregel im Sinne einer Hebung der Ertrags- 
fähigkeit von Grund und Boden nicht nur sachlich, 
sondern auch persönlich insofern im Zusammen- 
hang, als beide Vorlagen auf Einfluß und 
Tätigkeit des gegenwärtigen Ministers der öffent- 
lichen Arbeiten, Herrn Ramos Mejia, zurück- 
zuführen sind. 
Der Entwurf sieht die Verwertung des 
Wasserreichtums (aprovechamiento de las aguas) 
der Flüsse Rio Negro (im gleichnamigen Terri- 
torium), Limay, Neuflueen (im Territorium 
Neuquen), Terrero (in der Provinz Cördoba, 
in der Provinz Santa Fé heißt er Car- 
caraßáä und geht nördlich von Rosario in den 
Rio Paranä), Mendoza, Atuel, Diamante, 
Tunuyan (in der Provinz Mendoza), Salado 
(in den Provinzen Salta, Santiago del Estero 
und Santa Fé) und Dulce (in den Provinzen 
Salta, Tucumän und Santiago del Estero) vor; 
es wird darin die Ermächtigung nachgesucht, die 
erforderlichen Bauten nach regierungsseitig aus- 
zuarbeitenden Plänen von den interessierten Eisen- 
bahngesellschaften, das sind Südbahn, Pacific= 
und Zentralbahn, zu dem unter Nichteinstellung 
eines Unternehmergewinns auf 25 Millionen 
Goldpesos (100 Millionen Mark) ermittelten reinen 
Kostenpreis bauen zu lassen. Die Eisenbahnen 
würden dafür die Titel einer 5 prozentigen An- 
leihe zu dem Begebungskurs nationaler Anleihen 
in Zahlung nehmen. Die Bedienung der Titel 
würde in erster Linie aus dem Ertrag des 
Wasserzinses zu bestreiten sein, der von den 
Eigentümern der aus der Anlage Nutzen ziehenden 
Grundstücke zu zahlen ist, und nach ihrer Tilgung 
sollen die Anlagen selbst von den beteiligten 
Provinzen, das sind Cördoba, Mendoza und 
Santiago del Estero, übernommen werden. Die 
den Gesetzentwurf begründende Botschaft richtet 
an den Kongreß noch die dringende Bitte, den 
ihm vorliegenden, den Verkauf der Andinobahn 
betreffenden Gesetzentwurf tunlichst bald günstig 
zu verabschieden; der Erlös werde zur Schaffung 
eines Fonds benutzt werden können, dessen Er- 
träge den Berieselungsarbeiten in den Provinzen 
San Luis, San Juan, La Rioja, Catamarca, 
Tucumän, Salta und Jujuy zugute kommen 
Auf diese Weise, sagt die Botschaft, 
könnte das Problem der Berieselung in zehn
	        
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