Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

G 1112 20 
Einführung von Scheidemünzen in Beigisch-Nongo. 
Eine Königlich belgische Verordnung vom 
15. März 1909 bestimmt auf Grund des Art. 11 
des Gesetzes vom 18. Oktober 1908, daß für 
Belgisch-Kongo besondere Scheidemünzen, und 
zwar von 1, 2, 5, 10 und 20 Centimen, einge- 
führt werden sollen. Die Münzen zu 1 und 
2 Centimen sollen aus reinem Kupfer, die übrigen 
aus einer Legierung von Kupfer und Nickel mit 
mindestens 25 v. H. Nickelgehalt bestehen. Sie 
  
sollen in der Mitte mit einem kreisrunden Locke 
versehen sein, das bei den 1 Centimestücken 3.5. 
bei den 2 Centimestücken 4,6, bei den 5 Centime- 
stücken 3,5, bei den 10 Centimestücken 4 und bert 
den 20 Centimestücken 4,5 mm Durchmesser hal. 
Auf der Vorderseite sollen die Münzen ein dod- 
peltes L, darüber die Königskrone und die Be- 
zeichnung „Congo belge — Belgish Congo“, auf 
der Rückseite einen Stern und die Wertangabe 
tragen. (Monitcur H# 
  
  
  
Vermischtes. 
–— — — 
Die Schlafhrankheit in der GColhüften-Kolonie 
1905 bis 1909. 
Die Colonial Medical Reports für das Jahr 
1904, Beilage zum Journal of tropical Medicine 
and Hygiene, erwähnen keinen Fall von Schlaf- 
krankheit. 
Der Report für 1906 enthält die Angabe, 
daß im Jahre 1905 7 Kranke mit 4 Todesfällen 
in Hospitalbehandlung gewesen sind. 2 Kranke 
blieben Bestand für 1906. über den fehlenden 
Kranken enthält der Bericht keine nähere Angabe. 
Über die Verteilung der Fälle ist lediglich in dem 
Bericht über das Hospital in Cape Coast die 
Mitteilung zu finden, daß dort ein Todesfall in- 
folge von Schlafkrankheit vorkam. 
In den Reports für 1906 werden außer 
einem Fall als Bestand aus 1905 noch 2 Zu- 
gänge aufgeführt. Sämtliche 3 Kranke starben, 
die Mortalität betrug somit 100 v. H. An die 
Erwähnung der Schlafkrankheitsfälle knüpft der 
acting principal Medical officer P. J. Garland 
solgende Bemerkungen: 
„Die bekannt werdenden Fälle von Schlaf- 
krankheit stellen einen unendlich kleinen (infini- 
tesimal) Bruchteil der tatsächlichen Fälle dar, 
die vorkommen müssen. Ich neige der Anschau- 
ung zu, daß diese Krankheit in Aschanti oder dicht 
bewaldeten Gegenden nicht häufig ist. Ein ernster 
Ausbruch der Krankheit wurde in den Northern 
Territories in einem Dorf bei Wa gemeldet. 
Ein tatsächlicher Nachweis existiert nicht. Nach 
dem Bericht des Regierungsargtes kann wenig 
Zweifel daran sein, daß es sich um ein epide- 
misches Auftreten von Genickstarre handelte." 
Von den 3 erwähnten Kranken befand sich je 
einer in Cape Coast und Kumasi. Über diese 
beiden Fälle liegen keinerlei Angaben vor. Der 
dritte Fall stammt aus Gambaga in den Northern 
Territories. Zu diosem Falle bemerkt der ein- 
schlägige Referent: „Ein Fall von Schlafkrankheit 
  
wurde in Gambaga beobachtet und als solcher 
durch die mikroskopische Untersuchung sicher gestelll. 
Er bietet ein besonderes Interesse deswegen, weil 
der Patient sich die Erkrankung in dieser Gegend 
zugezogen haben muß. Es ist ein Eingeborener 
aus einer Stadt westlich von Navarro. Es wurde 
mir gemeldet, daß eine Anzahl Mädchen aus 
demselben Bezirk, die an derselben Erkrankung 
litten, in Beobachtung der Arzte in Kumaß 
kamen. Im Zusammenhang damit möchte ich 
bemerken, daß Tsetsefliegen in dieser Gegend an- 
getroffen werden.“ 
In den Nachweisungen der Reports oder an 
einer anderen Stelle ist über die letzterwähn:en 
Fälle nichts zu finden. 
Im Jahre 1907 ereignete sich die Hauvmaße 
der Erkrankungen in Kumasi. Dort wurden 
23 Fälle ambulant und 9 im Hospital behandei!. 
4 von diesen Hospitalkranken scheinen aus den 
Northern Territories zu stammen. 2 weitrte 
Kranke befanden sich in den Northern Territoris, 
also insgesamt 34 Fälle, davon 9 in Hoip#lal 
behandlung mit 5 Todesfällen = 55 v. H. Mor- 
talität der Hospitalkranken. Unter den Kramten 
in Kumasi befand sich ein Europäer, der #ic 
unter Atoxylbehandlung erholt haben soll. 
Tsetsefliegen und zwar palpalis und pallicern 
wurden überall in und um Kumasi ge unden, 
Pferde, Kühe, Schafe wurden in 50, 30, 15 v. v. 
mit Trypanosomen infiziert gefunden. Der 3# 
ferent Senior medical officer Thos. E. Rle 
schließt hieran folgende Ausführungen: 
„Wir haben also in Kumasi anscheinend abe 
Bedingungen, die notwendig sind für die Uber 
tragung von Trypanosomen von Menuich z 
Mensch. Sollte die Zahl der zur Beohachi 
kommenden Fälle irgend eine deutliche Zunahnie 
erfahren, so dürfte es nötig werden, ein flucgen 
sicheres Gebäude zu errichten, um die RKranker 
darin zu isolieren."
	        
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