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Der Bergbau UNeuseelaonds.
Die natürlichen Mineralschätze Neuseelands,
die einen ganz erheblichen Umfang besitzen, haben
auf die Entwicklung dieser Kolonie einen sehr
bedeutenden Einfluß ausgeübt.
Die Goldgewinnung wies seit dem Jahre
1853 bis zum Ende des Jahres 1907 einen
Wert von insgesamt 71 528 978 S auf. Im
Jahre 1907 stellte sie sich auf 508 210 Unzen
im Werte von 2 027 490 L. Im Gegensatze zu
früheren Jahren, in denen meistens Alluvialgold
gewonnen wurde, geschieht dies jetzt vorzugsweise
durch Ausbeutung der Quarzminen, die weite
Strecken der Kolonie durchziehen und bessere Aussichten
für dauernde Erträge liefern, als es die
Gewinnung von Alluvialgold zu tun vermag.
Die Ausbeute von Silber erreichte in dem
Zeitraume von 1853 bis Ende 1907 einen Wert
von 1 090 751 L. Hieran war das Jahr 1907
mit 169 484 K (1 562 603 Unzen) beteiligt.
Der Wert der anderen in den gedachten
Jahren gewonnenen Bodenschätze belief sich auf
insgesamt 27 903 357 L. Hiervon entfielen
11 022 905 K auf Kauriharz und 13 510 099 L
auf Kohlen und Koks.
Im einzelnen ergibt sich nachstehendes Bild:
Gesamtwert
1907 seit 1853
Unzen . 2.
Gold 508 210 2 027 490 71528 978
Silber 1 562 603 169 484 1 090 751
Zusammen 2070 813 2 196 974 72 619 729
Tons
Kupfererz. 56 595 18 823
Chromerz. — — 38 002
Antimonerz 98 2 118 54 716
Manganerz 5 26 61 857
Scheeliterz 137 15 486 29 853
Hämatiterz — 5 144
Gemischte
Mineralien 1 355% 14 962 159 447
Kohle 1 831 009 965 766 13 485 259
Koks, ausgeführt.
15 15 24 810
Kauriharz. 8 708 579 888 14 022 905
Petroleumschiefer — — 7211
Insgesamt. 3 775 835 100 523 086
The Neu Zecnland Official Vear Bock. 1908, Advance
Shects. Scetions XII to XVIi Of Part II.)
Das Forstwesen in Neusüdwales.
Seit Mitte 1907 beschäftigt sich eine „Royal
Commission“ mit der Untersuchung verschiedener
Fragen bezüglich des Forstwesens in Neusüdwales.
Die Fragen betreffen unter anderen die Wald-
reserven und Baumschulen, die Aufforstung und
Wiederbeforstung, die Forstgesetze, die Forstverwaltung
und die forstliche Ausbildung. Von ganz
besonderem Interesse dürfte indessen die weitere
Frage betreffs der etwaigen Einschränkung der
Holzausfuhr sein. Der Bericht verweilt gerade
bei diesem Gegenstand am eingehendsten. Die
Kommission empfiehlt, daß die Ausfuhr von
„Ironbark“ und „Tallow-wood“ nach Orten
außerhalb des australischen Bundesgebiets für die
Dauer von zehn Jahren verboten werde. Der
endgültige Bericht soll in einiger Zeit fertig werden;
bis dahin will die Regierung keine Maßnahmen
zur Verhinderung der Ausfuhr von harten
Hölzern ergreifen. Die Kommission ist sich noch
nicht schlüssig, auf welche weiteren harten Nutzhölzer
das angeregte Ausfuhrverbot etwa noch
auszudehnen sein möchte. Neuseeland würde am
empfindlichsten getroffen werden, da es eine große
Menge australischer Harthölzer für Brückenbau
nötig hat.
Das Forstdepartement in Sydney ist eine
Unterabteilung der Land-Office und daher nicht
selbständig. Letzteres erschließt aber alles Land
ohne Rücksicht auf etwaigen Holzbestand den Ansiedlern.
Sogenannte Forstreserven sind nur in
einigen abgelegenen Teilen von Neusüdwales angelegt
worden. Nachgepflanzt wurden bisher nur
weiche Hölzer; harte Hölzer wachsen von selbst
nach, sobald das Vieh von den Holzschlägen
ferngehalten wird.
Beendigung des Tabakhkrieges in Kentuchyv.“)
Durch ein Übereinkommen, das am 19. November
1908 in Louisville, Kentucky, abgeschlossen
wurde, hat, wie allgemein angenommen wird, der
seit Jahren vornehmlich im Staate Kentucky bestehende
Tabakkrieg sein Ende erreicht. Die Vertreter
der einander gegenüberstehenden Gesellschaften:
des Tabaktrusts (The American Tobacco
Company) und der Pflanzerverbände (Socicty of
Equity, Burley Tobacco Society) haben ein Übereinkommen
dahin lautend bekannt gegeben, daß
der Tabaktrust 75 v. H. der in einer Hand vereinigten
(pooled) Burley-Tabakernte vom Jahre
1907 zu 17 Cents das Pfund und der 1906er
Ernte zu einzeln ausgeführten Preisen, im Durchschnitt
zu 20½ Cents das Pfund, aufkauft. Es
handelt sich bei diesem Ubereinkommen um den
weitaus größten und wichtigsten Bestand der
Tabakernten von Kentucky in den Jahren 1906
und 1907, nämlich von hellem. Burley-Tabak,
der als Rauchtabak für Pfeifen sowie als Kau-*)
Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, S. 1201 f.