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boten und eine oder mehrere bestimmte Arten
Baumwolle können als für die Ausfuhr allein in
Betracht kommende bezeichnet werden.
(The Board of Trade Journal.)
Beschränkung der Sinfuhr von Kafteebohnen aus
Deutsch-Ostafriko nach Britisch-Ostafrika.
In einer Bekanntmachung vom 2. November
1908 wird auf die Bestimmungen der „Cokfee
Leaf Disease Ordinance“ (Nr. 9/1905) auf-
merksam gemacht, die in Zukunft streng durch-
geführt werden sollen. Nach der Verordnung
dürfen Kaffeebohnen aus Deutsch-Ostafrika in das
Schutzgebiet zum menschlichen Genusse nur ein-
geführt werden, wenn durch vorheriges aus-
reichendes Rösten das Keimen der Bohnen ver-
hütet ist und alle etwaigen Krankheitskeime
zerstört sind.
Zur Durchfuhr durch das Schutzgebiet können
Kaffeebohnen unter gewissen Bedingungen hin-
sichtlich der Verpackung und gegen ausreichenden
Nachweis dafür eingeführt werden, daß die Bohnen
im Schutzgebiete nicht verkauft oder als Saat
oder sonstwie verwendet werden. (Ebenda.)
Geplante Erhöhung des Rusfuhrz-olls für Elefanten
in Ceyvion.
Nach einer Vorlage zur Abänderung des Ge-
setzes, betreffend den Schutz von Wild, wilden
Tieren usw., soll der Ausfuhrzoll für wilde und
zahme Elefanten auf der Insel Ceylon von
200 auf 400 Rupien für das Stück erhöht werden.
Ferner soll danach die Ausfuhr von Elefanten
mit ausgebildeten Stoßzähnen von der Insel nur
mit besonderer Erlaubnis des Gouverneurs und
gegen Zahlung einer von diesem für angemessen
befundenen Abgabe gestattet sein. (Ebenda.)
Verbot der Einfuhr von metallenen Münzmarken
nach Französisch-Westatrika.
Nach einer Mitteilung des „The Board of
Trade Journal“ ist die Einfuhr von Münzmarken
aus Kupfer, Nickel oder anderem Metalle sowie
von gleichartigen Erzeugnissen, die möglicherweise
mit Münzen von gesetzmäßiger Umlaufsfähigkeit
verwechselt werden können, verboten.
Gründung einer neuen Gesellschatt zur Diamant-
gewinnung in Arkansas.
Eine neue Schürfgesellschaft hat sich am 3. De-
zember 1908 in Little Rock, der Hauptstadt des
Staates Arkansas, unter dem Namen „The Ar-
kansas Diamond Company“ mit einem Kapital
von 1 Million Dollar bei der zuständigen Be-
hörde eintragen lassen. Sie tritt an die Stelle
der von ihr ausgekauften Little Rock Diamond
Mining Company, deren drei hauptsächliche Ge-
sellschafter eine Majorität der Aktien der neuen
Gesellschaft erhalten haben. Das Geschäft ist
abgeschlossen worden, nachdem der neue Minen-
sachverständige der bisherigen Gesellschaft, John
T. Fuller, der fünf Jahre in den südafrikanischen
Diamantfeldern tätig gewesen war, einen sehr
günstigen Befund des Diamantfeldes von Arkansas
und einen ausführbaren Plan für den Abbau
festgestellt hatte.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in St. Louis.)
Vermischtes.
* Auswanderung und HRolonien.)
Die Zentral-Auskunftsstelle für Aus-
wanderer hat jüngst die Jahresstatistik für die
Zeit vom 1. Oktober 1907 bis 30. September 1908
veröffentlicht. Wir entnehmen daraus die nach-
folgenden Einzelheiten:
Von der Auskunftsstelle wurden in der ge-
naunten Zeit 6754 schriftliche und 2793 mündliche,
zusammen 9547 Auskünfte erteilt. Von den An-
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 8. S. 397.
fragen kamen aus Preußen 6000, aus den übrigen
Bundesstaaten 2857, aus dem Ausland 646 und
aus den deutschen Kolonien 44 (Deutsch-Süd-
westafrika 28, Deutsch-Ostafrika 5, Kamerun 5,
Kiautschou 6).
Dem Berufe nach stehen auch diesmal die
Kaufleute und Landwirte unter den Anfragendertn
weitaus an erster Stelle. Außerdem ist be-
merkenswert, daß auch 360 Arbeiter sich an
die Auskunftsstelle gewendet haben. Von den
Anfragenden stehen im Alter bis zu 20 Jahren
710; 20 bis 30 Jahre alt waren 3916; 30 bis