590 Die Annexionsfrage.
seiner Regierung die Möglichkeit, größere Annexionen zu fordern, vergeben
haben würde. Der Satz über die Annexionen in seinem Telegramm vom 14.
Juli gebe vollkommen den Gedanken wieder, den der Kaiser ihm gegenüber
auf Befragen wiederholt als den seinigen anerkannt habe.
Goltz rechtfertigt hier also seinen Verzicht auf die ausdrückliche Erwähnung
der Annexionen einerseits damit, daß die Instruktion nur eine vorläufige gewesen
sei, die Absichten des Königs ihm noch nicht genau bekannt gewesen
seien, und er nicht genau habe wissen können, welche Annexionen er fordern
solle; andererseits damit, daß die ausdrückliche Forderung der vier erwähnten
norddeutschen Staaten die Ablehnung oder eine unannehmbare Gegenforderung
Frankreichs hervorgerufen haben würde; endlich meint er, eine losere Gestaltung
des Norddeutschen Bundes würde den Franzosen es eher gestatten,
den Beitritt Sachsens zu genehmigen. Alle diese Gründe scheinen mir nicht
durchschlagend zu sein.! Ihm war ausdrücklich aufgegeben worden, so viel
Annexionen zu fordern, als sich ohne unzulässige französische Bedingungen
erreichen lasse. Die französische Gegenforderung oder Ablehnung waren
jedoch nach seinen eigenen früheren Berichten nur zu erwarten, wenn er auf der
Einverleibung Sachsens bestand; durch die Fortlassung Sachsens, die ihm ja
gestattet war, ließen sich diese Bedenken ohne weiteres beseitigen. In seinem
Telegramm vom 13. Juli hatte er ausdrücklich gesagt, dem Kaiser seien alle
Annerionen gleichgültig, wenn man nur Sachsen schone. Je mehr Grund
er hatte, einen Widerspruch des Ministers Drouyn de Lhuys gegen die Annexionen
vorauszusehen, um so eifriger mußte er darauf bedacht sein, den
Kaiser selbst auf seine Zugeständnisse sofort formell festzulegen. Darüber, ob
des Kaisers Erklärung über die Julässigkeit von Annexionen einen ihn und
seine Regierung bindenden Charakter oder nur den Werk einer gesprächsweisen
Außerung gehabt habe, spricht sich Goltz auch hier nicht deutlich aus.
Wir dürfen daraus schließen, daß das letztere der Fall war. Er konnte also
unbedenklich die Annexion von Hannover, Kurhessen und Nassan, oder, wenn
ihm die genaue Bezeichnung bestimmter Gebiete zu gewagt erschien, wenigstens
die prinzipielle Anerkennung der von Preußen unter Schonung des
sächsischen Gebietes in Norddentschland vorzunehmenden Gebietsveränderungen
in das Friedensprogramm aufnehmen. Auch sein Versuch, es zu verleidigen,
daß er selbst die Formulierung der französischen Bedingungen übernahm,
krifft den Kern der Sache nicht.
Einige neue Nuancen bietet ein vier Wochen später geschriebener Brief an
Bernstorff.“ Der Bericheé, den Goltz hier über den Verlauf der Pariser Verhandlungen
glbt, lehnt sich im wesenklichen eng an seine eben besprochene
Sobel 260 scheint sie sichhalulg zu finden.
Abgedruckt bel Ringhoffer, Im Kampf um Preußens Ehre, S. 593f.