Contents : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

590  Die  Annexionsfrage.

seiner  Regierung  die  Möglichkeit,  größere  Annexionen  zu  fordern,  vergeben
haben  würde.  Der  Satz  über  die  Annexionen  in  seinem  Telegramm  vom  14.
Juli  gebe  vollkommen  den  Gedanken  wieder,  den  der  Kaiser  ihm  gegenüber
  auf  Befragen  wiederholt  als  den  seinigen  anerkannt  habe.

Goltz  rechtfertigt  hier  also  seinen  Verzicht  auf  die  ausdrückliche  Erwähnung
der  Annexionen  einerseits  damit,  daß  die  Instruktion  nur  eine  vorläufige  gewesen
  sei,  die  Absichten  des  Königs  ihm  noch  nicht  genau  bekannt  gewesen
seien,  und  er  nicht  genau  habe  wissen  können,  welche  Annexionen  er  fordern
solle;  andererseits  damit,  daß  die  ausdrückliche  Forderung  der  vier  erwähnten
norddeutschen  Staaten  die  Ablehnung  oder  eine  unannehmbare  Gegenforderung
  Frankreichs  hervorgerufen  haben  würde;  endlich  meint  er,  eine  losere  Gestaltung
  des  Norddeutschen  Bundes  würde  den  Franzosen  es  eher  gestatten,
den  Beitritt  Sachsens  zu  genehmigen.  Alle  diese  Gründe  scheinen  mir  nicht
durchschlagend  zu  sein.!  Ihm  war  ausdrücklich  aufgegeben  worden,  so  viel
Annexionen  zu  fordern,  als  sich  ohne  unzulässige  französische  Bedingungen
erreichen  lasse.  Die  französische  Gegenforderung  oder  Ablehnung  waren
jedoch  nach  seinen  eigenen  früheren  Berichten  nur  zu  erwarten,  wenn  er  auf  der
Einverleibung  Sachsens  bestand;  durch  die  Fortlassung  Sachsens,  die  ihm  ja
gestattet  war,  ließen  sich  diese  Bedenken  ohne  weiteres  beseitigen.  In  seinem
Telegramm  vom  13.  Juli  hatte  er  ausdrücklich  gesagt,  dem  Kaiser  seien  alle
Annerionen  gleichgültig,  wenn  man  nur  Sachsen  schone.  Je  mehr  Grund
er  hatte,  einen  Widerspruch  des  Ministers  Drouyn  de  Lhuys  gegen  die  Annexionen
  vorauszusehen,  um  so  eifriger  mußte  er  darauf  bedacht  sein,  den
Kaiser  selbst  auf  seine  Zugeständnisse  sofort  formell  festzulegen.  Darüber,  ob
des  Kaisers  Erklärung  über  die  Julässigkeit  von  Annexionen  einen  ihn  und
seine  Regierung  bindenden  Charakter  oder  nur  den  Werk  einer  gesprächsweisen
  Außerung  gehabt  habe,  spricht  sich  Goltz  auch  hier  nicht  deutlich  aus.
Wir  dürfen  daraus  schließen,  daß  das  letztere  der  Fall  war.  Er  konnte  also
unbedenklich  die  Annexion  von  Hannover,  Kurhessen  und  Nassan,  oder,  wenn
ihm  die  genaue  Bezeichnung  bestimmter  Gebiete  zu  gewagt  erschien,  wenigstens
  die  prinzipielle  Anerkennung  der  von  Preußen  unter  Schonung  des
sächsischen  Gebietes  in  Norddentschland  vorzunehmenden  Gebietsveränderungen
  in  das  Friedensprogramm  aufnehmen.  Auch  sein  Versuch,  es  zu  verleidigen,
  daß  er  selbst  die  Formulierung  der  französischen  Bedingungen  übernahm,
  krifft  den  Kern  der  Sache  nicht.

Einige  neue  Nuancen  bietet  ein  vier  Wochen  später  geschriebener  Brief  an
Bernstorff.“  Der  Bericheé,  den  Goltz  hier  über  den  Verlauf  der  Pariser  Verhandlungen
  glbt,  lehnt  sich  im  wesenklichen  eng  an  seine  eben  besprochene

Sobel  260  scheint  sie  sichhalulg  zu  finden.
Abgedruckt  bel  Ringhoffer,  Im  Kampf  um  Preußens  Ehre,  S.  593f.