Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Mozent  Zinsen,  die  .##e  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.6
bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Calau.  ,

Ealau,den..tm..«......  18..
Die  ständische  Kreis-Kommissn  fir  den  Chausseebau  im  Calauer
eise.

(Nr.  4144.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  18.  Dezember  1854.,  betreffend  die  Anlegung  der
Ueberschuͤsse  und  Bestaͤnde  der  Provinzial-Feuersozietaͤtskasse  zu  Posen.

A..  Ihren  Bericht  vom  12.  Dezember  d.  J.  bestimme  Ich  nach  dem  Beschlusse
  der  zum  zehnten  Provinzial-Landtage  versammelt  gewesenen  Stände  des
Groshergogihums  Posen,  unter  Aufhebung  des  in  Meiner  Verordnung  vom
6.  Juni  1853.  enthaltenen  Zusatz-Paragraphen  zum  §.  94.  des  Feuersozietäts=Reglements
  für  die  Provinz  Posen  vom  5.  Jannar  1836.,  hierdurch  Folgendes:
Die  Provinzial-Feuersozietätskasse  soll  niemals  einen  höheren  baaren
  Bestand,  als  10,000  Theler  haben.  Alle  Ueberschüsse,  sowie  der
K.  29.  der  gedachten  Verordnung  erwähnte  eiserne  Fonds  sind  in  inländischen
  Staatspapieren,  Pfandbriefen,  Obligationen  des  Provinzial=Chausseebaufonds
  oder  Rentenbriefen  anzulegen  und  können  diese  für
Rechnung  des  Provinzial-Feuersoziekätsfonds  angekauft  werden.  Es
ist  auch  zulassig,  zinsbare  Darlehne  gegen  Verpfändung  der  oben  bezeichneten
  Werthpapiere  nach  den  Prinzipien  der  Bank  zu  bewilligen.
Sie  haben  Meinen  gegenwärtigen  Erlaß  in  die  Gesetz-Sammlung  aufnehmen
  zu  lassen.
Cbarlottenburg,  den  18.  Dezember  1854.

«  Friedrich  Wilhelm.

v.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

(Nr.  4145.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  18.  Dczember  1854.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Chaussee  von
Königs-Wusterhausen  über  Buchholz  und  Groß=  und  Klein-Kubholz  bis
zur  Einmündung  hinter  Klein-Lubholz  in  die  Berlin-Cottbuser  Staats-Chaussee.


A.  den  Bericht  vom  7.  Dezember  d.  J.  bestimme  Ich  in  Verfolg  Meines
Erlasses  vom  24.  Februar  1851.  (Gesetz-Sammlung  S.  29.)  hierdurch,  daß
(Nr.  4143—4146.)  auf