Metadata : Das Völkerrecht.

IV  Vorbemerkung  zur  vierten  Auflage.

jede  politische  Voreingenommenheit  an  die  Erörterung  herangetreten
  bin,  kann  ich  versichern.

Aber  nicht  bloß  Fragen  des  Kriegsrechtes  sind  es,  die
einer  erneuten  Prüfung  oder  einer  erweiterten  Darstellung  bedurften.
  Neben  den  unterseeischen  Kabeln,  diesen  Nervensträngen
  der  Weltmächte,  verlangt  die  Funkentelegraphie  nach
völkerrechtlicher  Normierung;  in  dem  französisch-italienischen
Arbeitsvertrag  vom  15.  April  1904  ist  zum  erstenmal  der  Arbeiterschutzgesetzgebung
  durch  internationale  Vereinbarung  die
Richtung  gewiesen  worden  und  die  Kodifikation  des  internationalen
  Privatrechts  hat  trotz  aller  technischen  Schwierigkeiten
  gewaltige  Fortschritte  gemacht;  während  Rußland  und
Japan  um  die  Vorherrschaft  in  Ostasien  ringen,  hat  das  Bedürfnis
  der  Völker  nach  friedlicher  Beilegung  der  Staatsstreitigkeiten
  Erfolge  davongetragen,  an  die  von  den  Delegierten  auf
der  Haager  Konferenz  des  Jahres  1899  wohl  nur  wenige  gedacht
  haben  dürften:  ein  Netz  von  Schiedsverträgen,  an  denen
sogar  das  Deutsche  Reich  sich  beteiligt,  umspannt  die  Kulturstaaten
  und  der  aufregende  Huller  Zwischenfall  geht  friedlicher
Regelung  entgegen.

Der  Inhalt  des  „Anhanges“  hat  ebenfalls  eine  Veränderung
  erfahren;  die  zwei  ersten  Nummern  sind  weggelassen  und
durch  die  Genfer  Konvention  einerseits,  durch  die  beiden  deutschniederländischen
  Auslieferungsverträge  anderseits  ersetzt  worden.
Hoffentlich  wird  bei  Benutzung  des  Buches  diese  Änderung  als
eine  Verbesserung  empfunden.

Für  die  Bearbeitung  des  Sachregisters  bin  ich  auch  diesmal
  meinem  alten  Freunde,  Herrn  O.  Häring,  zu  lebhaftem
Danke  verpflichtet.

Charlottenburg  im  Februar  1905.

Franz  v.  Liszt.