IV Vorbemerkung zur vierten Auflage.
jede politische Voreingenommenheit an die Erörterung herangetreten
bin, kann ich versichern.
Aber nicht bloß Fragen des Kriegsrechtes sind es, die
einer erneuten Prüfung oder einer erweiterten Darstellung bedurften.
Neben den unterseeischen Kabeln, diesen Nervensträngen
der Weltmächte, verlangt die Funkentelegraphie nach
völkerrechtlicher Normierung; in dem französisch-italienischen
Arbeitsvertrag vom 15. April 1904 ist zum erstenmal der Arbeiterschutzgesetzgebung
durch internationale Vereinbarung die
Richtung gewiesen worden und die Kodifikation des internationalen
Privatrechts hat trotz aller technischen Schwierigkeiten
gewaltige Fortschritte gemacht; während Rußland und
Japan um die Vorherrschaft in Ostasien ringen, hat das Bedürfnis
der Völker nach friedlicher Beilegung der Staatsstreitigkeiten
Erfolge davongetragen, an die von den Delegierten auf
der Haager Konferenz des Jahres 1899 wohl nur wenige gedacht
haben dürften: ein Netz von Schiedsverträgen, an denen
sogar das Deutsche Reich sich beteiligt, umspannt die Kulturstaaten
und der aufregende Huller Zwischenfall geht friedlicher
Regelung entgegen.
Der Inhalt des „Anhanges“ hat ebenfalls eine Veränderung
erfahren; die zwei ersten Nummern sind weggelassen und
durch die Genfer Konvention einerseits, durch die beiden deutschniederländischen
Auslieferungsverträge anderseits ersetzt worden.
Hoffentlich wird bei Benutzung des Buches diese Änderung als
eine Verbesserung empfunden.
Für die Bearbeitung des Sachregisters bin ich auch diesmal
meinem alten Freunde, Herrn O. Häring, zu lebhaftem
Danke verpflichtet.
Charlottenburg im Februar 1905.
Franz v. Liszt.