Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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beleuchtung, öffentliche Anlagen, öffentliche Ge- 
bäude, städtische Eingeborenen-Musikkapelle. 
Wenden wir uns jetzt speziell zur Organisation 
der hygienischen Arbeiten in der Kolonie. Es 
stehen ihr zur Zeit 21 Arzte zur Verfügung, von 
denen 10 Militärärzte und 11 Zidvilärzte sind; 
letztere sind die médecins de T’assistance indigene. 
Drei Arzte sind am Orte Conakry tätig, alle 
übrigen verteilen sich über das ganze Land, das 
also — das Verhältnis der Einwohnerzahl zur 
Arztezahl oder auch die Größe des Landes dem 
Vergleiche zugrunde gelegt — mehr als doppelt 
so stark mit Arzten versorgt ist, wie unsere west- 
afrikanischen Schutzgebiete. Kamerun würde mit 
40, Togo mit 10 Arzten die Stufe erreicht haben, 
auf der die Cöte de Guinée jetzt steht. Das 
klare und einfache Ziel, das in der ärztlichen 
Versorgung dieser Kolonie angestrebt und im 
nächsten Jahre bereits wirklich erreicht wird, ist 
das, jedem einzelnen Bezirke neben seiner Ver- 
waltungsbehörde einen Arzt zu geben. Während 
noch im Jahre 1903 nicht mehr als fünf Arzte 
in der Kolonie waren, hat sich die Zahl inner- 
halb der letzten sechs Jahre mehr als vervierfacht, 
und wird im nächsten Jahre auf die Höhe von 
23 gebracht sein, um von da ab nur noch in 
dem Maße vermehrt zu werden, in dem neue 
Bezirke entstehen. Neben einer großen Hospital= 
anlage in Conakry hat man bisher in fünf In- 
landsplätzen des Landes Polikliniken für Ein- 
geborene eingerichtet, deren Zahl jährlich um 
mindestens zwei vermehrt werden soll, bis jeder 
Arzt über eine solche verfügt. Von der Ein- 
führung eingeborener Hilfsärzte und Hebammen 
hat man hier völlig abgesehen, weil man zu der 
Überzeugung kam, daß das Niveau der hiesigen 
Eingeborenen nicht hoch genug ist, um diesen 
Versuch erfolgreich durchzuführen. Man hat sich 
deshalb begnügt, Eingeborene zu Lazarettgehilfen 
auszubilden, die in ihren Fertigkeiten und in den 
ihnen anvertrauten Dienstobliegenheiten etwa auf 
derselben Stufe skehen, wie die unseren in Togo 
und Kamecun. 
Die Gesamtleitung des ärztlichen Dienstes 
liegt in der Hand des Chek du Service de Santé 
mit dem Sitz in Conakry, zur Zeit des Dr. Blin, 
médecin major de premieère classe (Oberstabs- 
arzt). Seiner Liebenswürdigkeit verdanke ich einen 
großen Teil meiner Informationen. 
In welchem Rahmen bewegt sich nun die 
praktische Arbeit der hiesigen Arzte? Ich will bei 
Beantwortung dieser Frage von der persönlichen 
ärztlichen Praxis, deren Erfüllung ihnen natürlich 
in gleicher Weise wie bei uns den Arzten obliegt, 
absehen und will die Aufmerksamkeit vornehmlich 
auf ihre amtsärztliche Tätigkeit richten. Als 
charakteristisches, überall in die Erscheinung tre- 
  
tendes Merkmal der französischen Kolonialverwal- 
tung, das sich natürlich auch im Medizinalwesen 
geltend macht, kann man hinstellen: Aufstellung 
des Aktionsprogramms durch die zentrale Ober- 
leitung, aber freie Ausführung durch die einzelnen 
Dienststellen. Das heißt: das Generalgouverne- 
ment zeigt die Ziele, während den einzelnen Ko- 
lonien und deren Ressorts völlig freie Wahl der 
Wege bleibt, auf denen sie diese Ziele erreichen 
wollen. Um aber vor der praktischen Durchführung 
eines Planes eine möglichst gründliche Durch- 
beratung zu ermöglichen, und um gleichzeitig auch 
breite Schichten der ansässigen Europäer für kolo- 
niale Fragen zu interessieren, sie an ihrer Lösung 
mitarbeiten zu lassen und sie dadurch für diese 
mitverantwortlich zu machen, wird in den fran- 
zösischen Kolonien in ausgedehntem Maße eine 
Methode geübt, die bei uns vorläufig wenig Ein- 
gang gefunden hat, die Vorberatung bzw. Bearbei- 
tung wichtiger Projekte durch Kommissionen. Solche 
Kommissionen gibt es in großer Zahl, teils in 
dauernder Funktion, teils für einen bestimmten 
Einzelzweck gebildet. Wie in allen anderen Dienst- 
zweigen spielen sie im Sanitätsdienst der west- 
afrikanischen französischen Kolonien eine wesentliche 
Rolle. Am Sitz des Generalgouvernements in 
Dakar tagt alljährlich einmal unter dem Vorsitz 
des Generalgouverneurs selbst das Comité supé- 
rieur d’hygièene. Es besteht aus einer Anzahl 
wirklicher Mitglieder (membres titulaires) und 
einer Anzahl für die betreffende Tagung vom 
Vorsitzenden bestimmter Teilnehmer (membres ad 
hoc). Diese Körperschaft legt lediglich die großen 
Ziele fest, die in der hygienischen Arbeit der Ko- 
lonie im kommenden Jahre erstrebt werden sollen. 
Die Tatsache, daß der Generalgouverneur persönlich 
in ihr den Vorsitz führt, zeigt, welche Bedeutung 
man hier hygienischen Fragen beilegt. Ich habe 
ganz im allgemeinen den Eindruck gewonnen, 
als wenn, weit mehr noch als bei uns, die 
Assanierungsbestrebungen im Vordergrunde der 
kolonialen Politik ständen. Die Berechtigung dieser 
meiner Behauptung wird sich, hoffe ich, aus der 
Summe meiner nachfolgenden Darlegungen des 
näheren erweisen. Als ich einem Oberbeamten 
gelegentlich die Frage vorlegte, welchen Haupt- 
zielen wohl die französische Kolonialverwaltung 
in Westafrika nachgehe, nannte er mir die vom 
jetzigen Generalgouverneur in einem Programm 
unlängst aufgestellten beiden Zielpunkte: Handels- 
wege schaffen und assanieren. 
Außer dem eben erwähnten Comité supérieur 
des Generalgouvernements hat jede Kolonie ein 
eigenes Comité d'’hygiène. Dieses setzt sich in 
der Cöte de Guinée aus 15 Mitgliedern zu- 
sammen: dem Chefarzt als Vorsitzenden, den 
beiden anderen Arzten Conakrys, zwei Referenten
	        
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