Full text : Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

24  20

bestehen,  dessen  Sinn  man  in  die  Formel  kleiden
kann:  „die  durch  das  gleiche  Geschlecht
vermittelte  Blutsverwandtschaft  wird  als
die  nähere  bewertet.“

Dieses  System  deckt  sich  vollkommen  mit  dem
System  des  Totemismus,  der  die  Toteme  in
Doppelfolge  vererbt,  wie  es  am  Viktoria  Nyanza
noch  lebt;  es  ist  Ausdruck  eines  Clanwesens,  das
vermutlich  früher  überall  verbreitet  gewesen  ist,
wo  jetzt  einseitige  Vater=  oder  Mutterfolge  das
Totem  vererben.

Hiernach  läßt  sich  die  Nomenklatur  folgendermaßen
  analysieren  und  ordnen:

Für  Blutsverwandtschaft  ist  1.  in  einer  und
derselben  Generation,  wer  mein  Haupttotem,  das
ich  vererben  werde,  als  solches  führt,  Clangenosse,
Kind  zu  uns  gehörig,  „ndugu,  mwanakwetu“,
wer  mein  Nebentotem,  das  für  mich  nur  persönliche
  Geltung  hat,  als  Haupttotem  führt,  Geschwister
  „lumbu“,  wer  zwar  verwandt  ist,  aber
keins  meiner  Toteme  führt,  Vetter  „mtani“;  2.  in  der
höheren  Generation  ist,  wer  meines  Vaters  Haupttotem
  als  solches  führt,  Vater  „baba“,  „tata“  usw.,
wer  meines  Vaters  Haupttotem  als  Nebentotem
führt,  Tante  „shengazi,  sengi“  usw.  (was  vielleicht
„weiblicher  Vater“  bedeutet),  wer  meiner  Mutter
Haupttotem  als  solches  führt,  Mutter  „mama,
nina“,  wer  meiner  Mutter  Haupttotem  als  Nebentotem
  führt,  Onkel  „myomba,  mami“  usw.  (vielleicht
  mit  „männliche  Mutter“  wiederzugeben):
3.  in  der  folgenden  Generation  ist,  wer  mein
Haupttotem  als  Haupt=  oder  Nebentotem  führt,
Kind  „mtoto,  mwana“  usw.,  wer  mein  Nebentotem
  als  Haupt=  oder  Nebentotem  führt,  Neffe
„mpwa,  mwipwa“  usw.;  4.  in  der  nächsthöheren
Generation  ist  jeder  Ahne  „mkun,  mukulu“  usw.
(Ausnahme  oben  für  Saramo  angeführt),  wer
von  den  Ahnen  keines  meiner  Toteme  führt
„sekulu“,  die  anderen  Großvater  „tata  ja  tata"
und  Großmutter  „mama  ja  mama“;  5.  in  der
nächstfolgenden  Generation  ist  jeder  Enkel  „mjukuu,
  mudzukulu“  usw.

Bei  allen  diesen  Bezeichnungen  ist  es  ganz
einerlei,  ob  der  „ich“  ein  Mann  oder  eine  Frau
ist;  Einteilungsprinzip  ist  nicht  wie  bei  uns  das
Sexus  und  der  Anteil  gleichen  Blutes,  sondern
es  sind  die  Toteme  und  der  Clan.

Für  Eheverwandtschaft  ist  in  derselben  Generation,
  wessen  Kinder  eines  meiner  Toteme  führen,
Schwager  „mwamu,  mulamu“  usw.,  zuweilen  noch
wessen  Kinder  mit  den  meinen  ein  Totem  gemeinsam
  führen,  verschwägert,  Schwipschwager  „wiwi“;
in  der  höheren  und  der  folgenden  Generation
meist  jeder  Schwieger  „mkwe,  buko“  usw.,  wenn
aber  eine  Differenzierung  stattfindet,  so  ist  nicht

 

mehr  das  Totem,  sondern  das  Sexus,  wie  bei
uns,  Gesichtspunkt  für  die  Nomenklatur.

Sowohl  der  Totemismus  als  auch  die
Verwandtschaftsnomenklatur  stehen  in  enger
Verbindung  mit  den  primitiven  religiösen,  sozialen
und  juristischen  Anschauungen  der  Eingeborenen,
und  zwar  gibt  es  verschiedene  Varianten  in
Einzelheiten,  entsprechend  den  drei  Arten  der
Vater-,  Mutter=  und  Doppelfolge  sowie  der
Differenzierungen  in  den  Verwandtschaftsbezeichnungen.


Es  ist  nunmehr  nicht  verwunderlich,  daß  und
wie  der  Neger  überall  „Brüder“  findet:  es  find
seine  Clangenossen,  die  er,  wenn  nicht  schon  an
den  Clannamen,  so  sicher  am  Totem  erkennt.
So  lautet  denn  auch  im  Hehe  die  Begrüßung,
unserer  Vorstellung  entsprechend:  „we  nani?“
wer  bist,  wie  heißt  du?  „we  mwanani?“"  von
wem  stammst  du?  oder  „lukolo  lwako?“  welche
Landsmannschaft?  „mulongo  gani?“  welcher  Clan?
und  zum  Schluß  „utsitsile  kiki?“  welches  Totem?

Der  bekannte,  überall  gefundene  Ahnenkult
richtet  sich  auf  die  verstorbenen  Clanvorfahren;
wo,  wie  meist,  Vaterfolge  herrscht,  also  in  männlicher
  Aszendenz,  jedoch  mit  bemerkenswerten
Ausnahmen,  z.  B.  bei  den  Hehe,  deren  Fürstengeschlecht
  den  Schwiegervater  des  sagenhaften
Dynastiestifters  mit  verehrt.

Die  Tier=  oder  Pflanzenspezies,  die  einem
Clan  als  Totem  dient,  scheint  zwar  in  Ostafrika
nirgends  kultisch  verehrt  zu  werden.  Aber  überall
bestehen  Verbote,  das  Totem  zu  verletzen,  nur
für  die  Clanangehörigen.  Meist  darf  das  Tier
nicht  getötet  werden,  immer  ist  es  verboten,  es
zu  verzehren,  oder  den  Körperteil  des  Tieres,
der  Totem  ist,  zu  genießen,  oder  das  Holz  des
Baumes  als  Brennholz  zu  benutzen.  Die  Strafe
für  die  Übertretung  solcher  „Speiseverbote“  liegt,
soweit  ich  ermitteln  konnte,  überall  auf  religiösem
Gebiete:  sie  wird  der  Rache  der  Ahnengeister
(Swaheli  „wazimu“,  Saramo  „mikungu“,  Hehe
„masocka"“  usw.)  überlassen;  ein  hartnäckiger  Ausschlag
  gilt  als  Folge.  Das  Wort  Swaheli  „jubuka“,
  Saramo  „dzubuka“,  Hehe  „tsubuka“  usw.
scheint  diesen  engen  Begriff  zu  haben:  „Ausschlag
bekommen  wegen  Totemverletzung“.  An  ihm  soll
man  bei  Waisen  ohne  Angehörige,  z.  B.  bei  geraubten
Sklavenkindern,  das  Totem  erkennen  können.

Wichtiger,  weil  nicht  nur  das  Verhältnis  von
Menschen  zu  Tieren  und  Pflanzen  betreffend,
sondern  in  das  soziale  Leben  der  Menschen  untereinander
  eingreifend,  sind  die  Wirkungen  auf  das
Eherecht.  Alle  Clangenossen  fühlen  sich  so  nahe
blutsverwandt,  daß  ein  Geschlechtsverkehr  unter
ihnen  Blutschande  ist.  Kein  Mann  darf  mit