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als ernsten Anlauf zur Schaffung eines Lymph-=
gewinnungsinstitutes ansehen darf. Das bei der
Aufimpfung und Aberntung geübte Verfahren
unterscheidet sich nicht wesentlich von dem vor
einigen Jahren von mir selbst in Togo erprobten.
Versuche über die Dauer der Haltbarkeit der
Vakzine usw. lagen nicht vor. Neu war mir die
angeblich mehrmals mit gutem Erfolge geübte
Auffrischung der Kälberlymphe vermittels einer
Passage durch den Esel. Die zur Lyomphegewinnung
nötigen Kälber werden von den Eingeborenen
gegen eine Entschädigung von 1½ Fr. täglich
geliehen.
Der Transport der Lymphe ist für einen großen
Teil des Landes durch die Bahnbeförderung sehr
erleichtert. Für alle Stationen, die nicht an der
Bahn liegen, wird sie stets durch eigene Eilboten
befördert. Um die VBakzine beim Versand mög-
lichst kühl zu halten, bedient utan sich verschiedener
Verpackungsarten. Auf nicht zu große Ent-
fernungen werden die Lymphröhrchen im Innern
eines Stückes von einem Bananenstamme ge-
borgen, der seinerseits wieder von einem Holz-
gitter umschlossen ist. Die Boten haben Auftrag,
überall, wo sie frisches Wasser auf ihrem Wege
antreffen, ihr Paket einzutauchen. Für vieltägigen
Transport ist diese Verpackung nur dann emp-
fehlenswert, wenn unterwegs der bald in Fäulnis
übergehende Bananenstumpf gewechselt werden
kann. Sonst wird für große Entfernungen die
in luftdicht verschlossenen Kapillaren befindliche
Lymphe in einen Holzblock verpackt, der in
einem mit Wasser gefüllten Segeltucheimer plaziert
wird. Der Eimer wird mit frischen Blättern
bedeckt und das Wasser in ihm mehrmals täglich
erneuert. Während der heißesten Tagesstunden
muß der Bote rasten. Die Hauptmenge der jetzt
zur Verimpfung gelangenden Lymphe kommt noch
aus den Instituten des Senegal, ein kleinerer
Teil auch aus Frankreich. Bei der verhältnis-
mäßig großen Zahl von Arzten ist, wie nicht
anders zu erwarten, die Summe der alljährlich
im Lande vorgenommenen Impfungen weit größer
als sie bei uns bisher gewesen ist.
Eine der Hauptaufgaben der Inlandsärzte,
an der auch mit großem Eifer gearbeitet wird,
besteht in der Durchimpfung ihrer Bezirke. Die
Vakzination ist obligatorisch für alle Eingeborenen
im 1., 11. und 20. Lebensiahre.
Beim Ausbruch einer Pockenepidemie im
Busche wird sehr energisch vorgegangen: alle
Wege rings um den verseuchten Ort werden bis
zum Erlöschen der Epidemie streng gesperrt, Er-
krankte werden isoliert, die Hütten, in denen
Pockenfälle vorgekommen sind, ohne weiteres
niedergebrannt.
VII. Wohnungs= und Bauhygiene.
Wenn man von der unbestreitbaren Tatsache
ausgeht, daß die Hygiene eines ganzen Ortes zu
einem großen Teile abhängig ist von der Hygiene
seiner einzelnen Gebäude, so ergibt sich von solbst
die doppelte Forderung, erstens keine unhygie-
nischen Wohnungen zu dulden: Wohnungshugiene,
zweitens überhaupt keine Baulichkeiten erstehen
zu lassen, die den Gesetzen der Hygiene wider-
sprechen: Bauhygiene. Zur Uberwachung der
ersteren hat man in unseren westafrikanischen
Schutzgebieten die ersten schüchternen Anfänge ge-
macht, die letztere unterliegt noch keinerlei ärzt-
licher Kontrolle. Die Verordnungen, die auf
diesem Gebiete seit einigen Jahren für die Cote
de Guinée (und gleichermaßen für das ganze
französische Westafrika) erlassen worden sind, be-
dürfen zwar auch noch der Ausgestaltung, doch
bieten sie bereits eine den tropischen Verhält-
nissen angepaßte erste Grundlage. Es verlohnt
sich deshalb, kurz über sie zu berichten. Zur Aus-
führung eines Neubaues oder einer umfang-
reicheren Reparatur bedarf der Bauherr an Orten
mit Kommunalverwaltung der Genehmigung des
Maire, sonst des Bezirksleiters. Dem Gesuche
ist ein Bauplan in doppelter Ausführung beizu-
fügen sowie eine detaillierte Schilderung aller
nicht aus der Baufkizze ersichtlichen Wohnungs-
einrichtungen. Eins der beiden Exemplare wird
der Behörde eingereicht, das andere dem Arzie,
der mit der Wahrnehmung des Service d’hygiène
municipal betraut ist und der darüber zu wachen
hat, daß die bauhygienischen Vorschriften ein-
gehalten werden. Sein Urteil muß vor Erteilung
der Bauerlaubnis eingeholt werden. Spätestens
einen Monat nach Eingabe seines Gesuchs muß
der Antragsteller Antwort erhalten. Das Gut-
achten des Arztes wird dem Bescheide im Wort-
laut beigefügt.
Verschiedene Baumaterialien sind für Europäer=
wohnungen von vornherein verboten, wie z. B.
Laterit, Lehm mit Stroh, Teerpappe, Stroh-
dächer. Holzbauten für Wohnungszwecke werden
nur dann geduldet, wenn zwischen dem Erdboden
und dem Fußboden des untersten Wohnraumes
ein freier Abstand von mindestens 1,50 m bestebt,
der nicht zur Ablagerung von Kisten oder ähn-
lichen Dingen benutzt werden darf, sondern un-
behindert der Ventilation zu dienen hat. Die
beim Kapitel „Moskitobekämpfung“ erwähnten
Bedingungen müssen natürlich vor allem erfüllt
sein. Ferner muß in jedem für Wohnungszwecke
dienenden Gebände und in jedem Ladenraum,
der Europäern zu häufigem Aufenthalt dient, der
Fußboden von einer JIsolierschicht gebildet sein.
Als Mindestforderung für diese wird eine 15 cm
hohe Schicht massiven Mauerwerkes verlangt, das