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Aus den Vereinigten Provinzen (6,2 v. H.)
wird für die britischen Distrikte ein Areal von
1224000 Acres gegen 1377000 Acres im Vor-
jahre gemeldet. Der Ertrag wird auf 380000
Ballen gegen 423000 Ballen im Vorjahre geschätzt.
Für die Eingeborenenstaaten haben sich die Ver-
hältnisse gegenüber der Dezemberschätzung nicht
geändert (17.000 Acres, 4000 Ballen gegen 15000
Acres und 3000 Ballen im Vorjahre.
Aus Sind (1,2 v. H.) melden die Berichte
eine Gesamtfsläche von 218.000 Acres gegen
259 000 Acres im Vorjahre. Die Ernteberichte
lauten für Thar und Parkar gut und ziemlich gut
für Hyderabad. Der Gesamtertrag der Ernte wird
auf 106000 Ballen angegeben, womit sie die vor-
jährige Ernte um 5 v. H. übersteigt. Infolge
Regenmangels zur Saatzeit gibt es in Sind keine
ägyptische Baumwolle.
In Burmo (0,9 v. H.) wird die Gesamsäche
jetzt auf 196000 Acres gegen 204000 Acres im
Vorjahr angegeben. Die Ernte ist nicht zufrieden-
stellend. Wenn auch bei den günstigen Frühregen
die Aussaat erfolgreich war, so richteten doch die
heftigen Novemberregen stellenweise Schaden an.
Der Ertrag wird auf 32000 Ballen, von anderer
Seite auf 34000 Ballen geschältzt.
Aus Bengalen (0,35 v. H.) wird die Gesamt-
fläche jetzt zu 67000 Aeres gemeldet gegen 64000
Acres im letzten Jahre. Die Saison war für die
Frühsaat im allgemeinen günstig, weniger günstig
dagegen für die Spätsaat, da in den beiden wich-
tigen Distrikten von Saran und Muzaffarpur die
Ernte unter den heftigen Augustregen litt. Der
Ertrag wird auf 17000 Ballen gegen 14000 im
Vorjahre geschätzt. Daneben wird in den Einge-
borenenstaaten, für welche keine statistischen An-
gaben erhältlich sind, auf einen Ertrag von rund
800 Ballen gerechnet.
Das Areal in Ostbengalen und Assam
(0,3 v. H.) beläuft sich auf 98000 Acres gegen
97000 Acres im Vorjahre. Der Ertrag wird auf
17.000 Ballen geschätzt gegen 21.000 Ballen im
vorangegangenen Jahre, d. s. 19 v. H. weniger.
Für die Nordwestliche Grenzprovinz
(0,25 v. H.) ist eine Anderung gegenüber dem
Dezemberbericht nicht eingetreten, das Baum-
wollareal ist zu 32 000 Acres gemeldet worden
gegen 54 000 Acres im Vorjahre. Der Ertrag
wird auf 7000 Ballen gegen 12 000 Ballen im
vorhergehenden Jahre geschätzt.
Ajmer-Merwaro (0, 2 v. H.) meldet ein Areal
von 39 000 Acres gegen 40 000 Acres im Vor-
jahre. Der Ertrag wird auf 13000 Ballen gegen
9000 Ballen im Vorjahre geschätzt.
In Hyderabad, Deccan (14,1 v. H.) wird
die Anbauflüäche auf 3 401.000 Acres gegen
2902000 im Vorjahre angegeben, das sind 17,2
v. H. mehr. Es fehlte an den nötigen Spätregen.
Die Ernte wird jetzt auf 380 000 Ballen ange-
geben gegen 307000 Ballen im Vorzjahre.
In Zentralindien (4,6 v. H.) sind 1057000
Acres mit Baumwolle bestellt worden gegen
978 000 Acres im Vorjahre, woraus sich eine
Zunahme um 8,1 v. H. ergibt. Der Ertrag wird
auf 220000 Ballen geschätzt gegen 144 000 Ballen
im Vorjahre.
Für Baroda (3 v. H.) wird die Anbaufläche
auf 675.000 Acres angegeben gegen 623000 Acres
im Vorjahre. Der Ertrag wird auf 235000 Ballen
geschätzt gegen 171000 Ballen im Vorjahre,
daß hier eine Zunahme von 37,4 v. H. zu “
zeichnen ist.
Aus Rajputana (2 v. H.) wird eine Anbau-
flüche von 446 000 Acres (mit Ausnahme von
Dholpur) und ein Ertrag von 142 000 Ballen
gemeldet gegen 389 000 Acres und 79000 Ballen
im Vorjahre.
Aus Mysore (0,38 v. H.) wird eine Anbau-
fläche von 81 000 Acres und ein Ertrag von
6000 Ballen gemeldet gegen 65 000 Acres und
3000 Ballen im Vorjahre.
Die überseeische Ausfuhr von Rohbaumwolle
hat sich in den letzten Jahren folgendermaßen
gestaltet (in cwts): April bis Dezember 1905:
4865593, 1906: 4370952, 1907: 6385557,
1908: 3873671, 1909: 4683528.
Die Preise für Broach-Baumwolle in Bombay
haben in den letzten Jahren folgende Schwan-
kungen ergeben:
1905 1906 1907 1908 1909
Preise in Rupien pro Kandy von 784 engl. Pfund
September 250 235 268⅛ 227 280
Oktoberr — 241½ 270 229 305
November 245 243 265 226 280
Dezember 252 245 271 220 282
ÜUberwachung des Verkehrs mit Kautschun in den
Oalalischen Schutzstaaten.
Ein von dem Präsidenten der Vereinigten
Malaiischen Schutzstaaten eingebrachter Gesetz-
entwurf, betreffend die Uberwachung des Verkehrs
mit Kautschuk, sieht u. a. vor, daß niemand ohne
behördliche Genehmigung Kautschuk in irgend-
welcher Form erwerben noch für anderen als auf
dem eigenen Grund und Boden erzeugten Kaut-
schuk Fabrikanlagen oder Faktoreien zur Bearbei-
tung von Kautschuk sowie Vorratshäuser oder
Verkaufsstellen dafür halten darf.
(Pederated NMalay States Gorernment Gazette.)