Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  58.  ·  106
Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  26.  März  1918.

 

 

 

Inhalt.

II  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Beschlagnahme,  Enteignung  und  Meldepflicht
  von  Einrichtungsgegenständen  bezw.  freiwillige  Ablieferung  auch
von  anderen  Gegenständen  aus  Kupfer,  Kupferlegierungen,  Nickel,  Nickellegierungen,
  Aluminium  und  Zinn.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  26.  März  1918,  betreffend  Beschlagnahme,  Enteignung
  und  Meldepflicht  von  Einrichtungsgegenständen  bezw.  freiwillige  Ablieferung
  auch  von  anderen  Gegenständen  aus  Kupfer,  Kupferlegierungen,  Nickel,
Nickellegierungen,  Aluminium  und  Zinn.

Nachstehende  Bekanntmachung  des  Königlichen  stellv.  Generalkommandos  des
9.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  heutigen  Tage,  betr.  Beschlagnahme,
Enteignung  und  Meldepflicht  von  Einrichtungsgegenständen  bezw.  freiwillige
Ablieferung  auch  von  anderen  Gegenständen  aus  Kupfer,  Kupferlegierungen,
Nickel,  Nickellegierungen,  Aluminium  und  Zinn,  wird  unter  Bezugnahme  auf
die  diesseitigen  Bekanntmachungen  vom  15.  März  1916  (Rbl.  Nr.  45),  vom
13.  Februar  1917  (Rbl.  Nr.  26)  und  vom  10.  Mai  1917  (Rbl.  Nr.  77)  hierdurch
  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

.Die  diesseitigen  Bekanntmachungen  vom  20.  Juni  1917  in  Nr.  102  des
Regierungsblatts  und  vom  2.  Oktober  1917  in  Nr.  171  des  Regierungsblatts
treten  mit  dem  heutigen  Tage  außer  Kraft.  "

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