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Verordnung des GCouverneurs von Deutsch-MNeuguinea, betr. Kbänderung der Ver-
ordnung betreffend die Erhebung einer Jahreskopfsteuer von den Eingeborenen
vom 18. Oärz 1907.
Vom 25. April 1910.
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes vom 10. September 1900 (Reichs-Gesetz-
bl. 1900, S. 813) und der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kol. Bl. 1903,
S. 509) wird für das Schutzgebiet Neuguinea mit Ausschluß des Inselgebiets der Karolinen, Palau,
Marianen und Marshall-Inseln verordnet, was folgt:
Der § 1 der Verordnung, betreffend die Erhebung einer Jahreskopfsteuer von den Ein-
geborenen, vom 18. März 1907 (Kol. Bl. 1907, S. 708) erhält folgende Fassung:
Jeder erwachsene, männliche arbeitsfähige Eingeborene hat eine Jahreskopfsteuer nach dem
Satze von 5, 7 oder 10 zu entrichten, sofern die Gemeinde (die Landschaft), in der er zur Zeit
der Steuererhebung wohnt oder sich aufhält, als steuerpflichtig erklärt wird. Das Steuerjahr reicht
vom 1. April bis zum 31. März. Die Erklärung einer Gemeinde (Landschaft) als steuerpflichtig
und die Bestimmung des Steuersatzes erfolgt durch die örtliche Verwaltungsbehörde vorbehaltlich
der Genehmigung des Gouverneurs.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Rabaul, den 25. April 1910.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
Oßwald.
Hersonalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den vortragenden
Räten im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Legationsrat Dr. Golinelli den Königlichen Kronen-
Orden zweiter Klasse und Geheimen Ober-Regierungsrat Dr. Schnee den Roten Adler-Orden
dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.
Deutsch-Ostatriha. Im Schutzgebiet sind neu= bzw. wiedereinge-
Rechtsanwalt Klöckner aus Dresden ist zur troffen: am 22. März: Landmesser Lyhme; am
Ausübung der Rechtsanwaltschaft beim Kaiser-= 28. März: Dr. Zeller, kommiss. Sekretär Gühl-
lichen Bezirksgericht in Tanga zugelassen worden. holtz, die Polizeimeister Klöppel und Linde-
mann; am 29. April: Gerichtsassessor Dr. Stein-
kopf, Regierungsbaumeister Herzberger, Re-
Kamerun. gierungsarzt Dr. Löhlein, Stationsleiter Frank,
Die Ausreise nach Kamerun haben angetreten: Sekretär Gniß, Kesselschmied Nowarra, Gärtner
am 9. Juni: die Polizeimeister Hautmann und Reußner; am 29. Mai: Regierungsassessor
Nappl, Maurer Timmermann, Sanitätsgehilsfe Wipfler, die Sekretäre Gehrts und Meinke,
Nießlein, Landwirt Wiedenhoeft, SchreiberStationsleiter Liebert, Steuermann Eckelt.
Schäfer, Kupferschmied Cassel; am 25. Juni: —-
Lehrer Klein-Schonnefeldt, Förster Dam— Deutsch · Sudwestafrika.
köhler. – Auf Heimaturlaub sind am 3. Juni abgereist:
Gerichtsassistent 2. Klasse Walter, die Polizei-
sergeamen Gröger, Walther und Olfermann,
Lokomotivheizer Schmidt.
Das Schutzgebiet haben am 9. Juni mit Urlaub
verlassen: Gerichtsassessor Dr. Schürmann, Gärtner
Simon, kommiss. Sekretär Wittek, Polizeimeister
Hoffmann. Z . ,.. .
**- Am 6. Juni haben die Ausreise bzw. Wieder-
ausreise angetreten: Zollanfseher Heinrich, Kanzlist