Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

W 962 2□ 
Zeit vor der Entstehung der Streitfrage bezüglich 
der Grenzen, bestätigt wird, wo er zur Beant- 
wortung einer Frage des britischen Kommissars 
sagt, daß, wenn die Weidegemeinschaft das ganze 
Plateau umfaßt, sie auch Ururas einschließen 
würde. 
LV. In der Erwägung, daß die Erklärung, 
um die es sich handelt, wie alle vor der „Ge- 
meinsamen Kommission“ abgegebenen Erklärungen, 
einen besonderen Wert hat wegen der Zeit, in 
der sie abgegeben worden ist, und weil bei dem 
Zeugenverhör die beiden streitenden Hohen Par- 
teien vertreten sind, wobei es nicht angeht, sie 
(die Erklärungen der Zeugen) im allgemeinen 
unter dem Vorwande der Widersprüche, die den 
Zeugen zugeschrieben werden, zu entkräften, da 
ja die in den letzten Abschnitten des Tatbestandes 
(Resultando) XXVII angemerkten (mit Ausnahme 
einer irrigen Deutung des Namens „Awahaus“) 
durch die Wahrnehmung verständlich werden, daß, 
wie Mr. Simpson selbst angibt, die Namen 
„Rooibank“ und „Scheppmansdorf“ eine weite 
Bedeutung haben, durch die sie identisch werden, 
und zugleich eine andere, engere, durch die sie 
sich unterscheiden, indem der Widerspruch der 
Antworten nur dadurch schwindet, daß man sie 
je nach ihrem Sinne bald auf die eine, bald auf 
die andere der zwei dargelegten Bedeutungen 
bezieht. 
LVI. In der Erwägung, daß das Plateau, 
dessen topographische Einheit und dessen sich daraus 
ergebende Ausdehnung bis Ururas in den vorher- 
gehenden Erwägungen (Considerandos) behauptet 
wird, ganz und gar ein für Weiden geeignetes 
und wasserreiches Land ist, weil Brunnen und 
Gärten, ein beträchtlicher, mit „quick grass“ 
bewachsener Raum, wie auf der Karte des Mr. 
Wrey angegeben wird, und Bäume in aus- 
reichender Anzahl, welche außer Brennmaterial 
auch reichliches Futter für das Vieh, wie die 
Anapflanze, liefern, im Osten von der Schepp- 
mansdorfer Kirche vorhanden gewesen sind oder 
vorhanden sind, — welche Umstände, wenn man 
sie mit dem offenbaren Vorsatze des Mr. Dyer, 
die Niederlassung von Walfischbai mit Wasser 
und guten Weideplätzen auszustatten, in Verbin- 
dung bringt und auch mit der Tatsache, daß ihm 
bei dieser Angelegenheit von Leuten, die mit der 
Ortlichkeit wohl bekannt waren, geraten worden 
ist, jede Deutung, gemäß welcher dieses Weide- 
land geteilt werden soll, erschweren, da es, bei 
einer solchen Voraussetzung, wie bei der Voraus- 
setzung eines Plateaus, eine bestimmte Einheit 
bildet, deren Zerteilung, im Falle des Zweifels, 
nicht angenommen werden kann. 
LVII. In der Erwägung, daß, mochte nun 
damals im Geiste des Kapitäns Dyer die anfäng- 
  
liche Absicht, betreffs der Ausdehnung der Weide- 
plätze, die annektiert werden sollten, auf den 
Vorteil der Eingeborenen bedacht zu sein, wirklich 
bestehen oder nicht, es doch unzweifelhaft ist, daß 
er, bei allen Hypothesen, den Ort, an dem jene 
gewohnheitsmäßig ihre Wohnungen in der Nähe 
des Missionshauses von Scheppmansdorf haben, 
in das britische Gebiet einschloß, und es von 
diesem Augenblicke an nicht natürlich war, daß 
er eine mehr oder weniger nur in Anfängen be- 
findliche Ortschaft aunektieren und es dabei unter- 
lassen würde, den anstoßenden Landstrich mit 
Weideplätzen zu annektieren, mittels dessen ge- 
nannte Ortschaft ihre Viehherden unterhält und, 
in Anbetracht der beschriebenen Beschaffenheit des 
Landstriches, sich wesentliche Lebensbedingungen 
sichert. 
LVIII. In der Erwägung, daß das beständige 
Vorhandensein eines Dorfes oder einer kleinen 
Ortschaft von Eingeborenen, die die Grundlage 
der vorhergehenden Beweisführung bildet, und 
die sich in Scheppmansdorf befindet, vollkommen 
beglaubigt ist, nicht nur durch britische Zeugnisse 
nach der Zeit, in welcher die Streitfrage betreffs 
der Grenzen entstand, sondern auch durch die 
Aussagen des Mr. Simpson vor der „Gemein- 
samen Kommission“ des Jahres 1885, durch den 
Missionar Böhm, der besagten Ort „einen Haupt- 
wohnort der Nama oder Hottentotten“ nennt, 
und durch Dr. Belck, der bekundet, es gebe dort 
ziemlich viele Hütten, wie es deren im Jahre 
1884 dort gab, obgleich die Mehrzahl der Ein- 
wohner dieselben nach dem Einsammeln der 
Narafrucht zu verlassen pflegt. 
LIX. In der Erwägung, daß die Einge- 
borenen, die in Scheppmansdorf wohnen, ihre 
Viehherden in dem Tale des Kuisipflusses entlang 
weiden lassen, indem sie gemeinschaftlich die Weide- 
plätze benutzen, welche, von verschiedener Art (3. 
B. „quick grass“ und Ertrag der Anapflanze) 
und mit einiger, von Stellen und Zeiten abhän- 
gender Mannigfaltigkeit, sich bis Ururas erstrecken, 
ohne daß dem Vorhandensein dieser Gemeinschaft, 
die von Mr. Simpson vor der „Gemeinsamen 
Kommission“ des Jahres 1885 anerkannt worden 
ist, von seiten Englands energisch behauptet wird 
und sich auf verschiedene Zeugnisse stützt, allem 
Anscheine nach von den deutschen Zeugen auf 
direkte und ansdrückliche Weise widersprochen wird. 
. In der Erwägung, daß, wenn auch die 
Viehherden der Einwohner von Scheppmansdorf 
manchmal über Ururas hinaus geweidet haben 
oder weiden, es doch nicht erwiesen ist, daß dies 
gewohnheitsmäßig geschieht, und auch jedenfalls 
man nicht unterlassen könnte, zu glauben, daß sich 
solche Viehherden damals auf einem schon mit 
einem anderen Namen bezeichneten Gelände be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.