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1909 zwar in der Menge etwas zurückgegangen,
dagegen im Verhältnis zur Gesamtausfuhr um
2,1 v. H. gestiegen.
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats
' in Rio de Janeiro.)
Gummiausfuhr Brasikllens 1906—1910.
Die Gummiausfuhr Brasiliens in den Jahren
1906 bis 1910 belief sich auf folgende Mengen
(und Werte): 1906: 34 960 t (210 284:551 8),
1907: 36490 (217504:288 8), 1908: 38206 0.
(188357:9838), 1909: 390274t (301939:9578),
1910: 40 000 t (376 971:860 8).
Welchen hervorragenden Platz in der Gesamt-
ausfuhr Brasiliens der Gummi einnimmt, zeigt
ein Vergleich mit dem Kaffee, dem wichtigsten
Ausfuhrartikel des Landes. Die Ausfuhrwerte
für Kaffee betrugen im Jahre 1906; 418399:742 8,
1907: 453 754:571 3, 1906: 368 285:424 8
1909: 533 869:700 3, 1910: 385 493:560 3.
Für die fünf Jahre zusammen ergaben sich
für Gummi: 1295 058:639 3, für Kaffce
2159 802:797 3, demnach für Gummi rund
60 v. H. des Wertes der Kaffeeausfuhr.
Die Gesamtausfuhr Brasiliens im Jahre 1910
bewertete sich auf 939 413:449 3; hiervon ent-
fallen auf Gummi 40,13 v. H., auf Kaffee
41,04 v. H.
(Nach der Revista Commercial c Financeira.)
Kautschuhhultur auf Formosa.
Das Generalgouvernement von Formosa macht
seit einigen Jahren Versuche, Kautschukpflanzen
auf der Insel anzubauen. Zuerst wurden Ver-
suche in der Provinz Shinchiku gemacht; diese
erlitten aber im Jahre 1908 eine Unterbrechung,
da in der dortigen Gegend Kämpfe mit der
wilden Eingeborenenbevölkerung ausbrachen. Im
Jahre 1909 wurden Kautschukpflanzen verschiedener
Gattungen in der Provinz Kagi angebaut. Nach
den bisherigen Ergebnissen scheint sich die Gattung
„Manihot# am besten für Formosa zu eignen.
Die Bäume dieser Gattung wachsen sehr rasch an,
so daß sie in zwei bis drei Jahren 30 Fuß hoch
sind und einen halben Fuß Durchmesser haben.
Mit dem „Castilloa-Kautschukbaum sind ebenfalls
günstige Erfolge erzielt. Der - Hevea--Baum
und „Ficus elastica-, von welcher der indische
Gummi gewonnen wird, scheinen dagegen auf
Formosa nicht zu gedeihen. Ein abschließendes
Urteil über die Aussichten der Kautschukkultur auf
Formosa läßt sich nach so kurzer Versuchszeit auf
beschränktem Gebiete noch nicht geben.
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem
Kaiserl. Generalkonsulat in Yokohama.)
Kautschukausfuhr aus den Verelnigten Malalen-
staaten.
Die Ausfuhr von Kautschuk aus den Verei-
nigten Malaienstaaten betrug nach der amtlichen
Statistik in den ersten sechs Monaten des Jahres
1911 im ganzen 8349 397 lbs gegen 5276791 lbs
und 2463241 lbs in den entsprechenden Monaten
der Jahre 1910 und 1909.
Die Ausfuhr aus der ganzen Halbinsel, die
über die drei Häfen Singapore, Penang und
Port Swettenham gegangen ist, beläuft sich für
die ersten sechs bis sieben Monate 1911 nach den
Zusammenstellungen einer Singaporer Kautschuk-
firma auf im ganzen 11615 259 lbs (diese Statistik
berücksichtigt die Ausfuhr bis zum 30. Juli bei
Singapore, bis zum 24. Juli bei Penang und bis
zum 7. Juli bei Port Swettenham).
Im einzelnen verteilt sich die Ausfuhr auf die
drei Häfen, wie folgt:
1911 1910 1909
Ibs Ibs Ibs
aus Singapore 8 148 720 1787 117 1474 849
Penang 2 471 744 1 096 074 1 470 960
* Port Swettenham 5 994 795 4 060 587 —
zusammen 11 615 259 6893 778 2945 809
11615259 lbs kommen etwa 5185 Tons gleich.
Man nimmt in Singapore vielfach an, daß
die Kautschukproduktion in diesem und in den
folgenden Jahren nicht so groß sein wird, wie es
gewöhnlich vorausgesagt worden ist. Viele Gesell-
schaften haben bisher nicht das produziert, was
nach den Angaben ihrer Prospekte und ihrer Be-
richte erwartet werden konnte. An der geringen
Ernte sind teils die außerordentliche Trockenheit
dieses Jahres, ferner schlechte Arbeiterverhältnisse
auf manchen Plantagen und schließlich die nach-
teiligen Folgen des zu frühen Zapfens der Bäume
während der Boom3Zeit schuld.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore
vom 10. September 1911.)
Twassaland.
Handelsverkehr mit berauschenden
Getränken.
Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Einfuhr,
Herstellung, Verwendung und des Verkaufs von
berauschenden Getränken ist am 24. Juli 1911
genehmigt worden und als „Intoxicating Liquor
Ordinance, 1911“ (Nr. 10/1911) in Kraft ge-
treten. (The Board of Trade Journal.)