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Das Auslichten des Busches hielten sie für sehr
gesährlich, weil ihrer Ansicht nach die Sonne den
ungeschützten Boden austrockuen und ihre Frucht-
wechselwirtschaft unmöglich machen würde; denn
sie könnten nicht auf dem wenig fruchtbaren
Boden Planten, Makabo und Kassada oder Mais
hintereinander bauen, sondern ihr Boden müsse
drei Jahre ruhen, bis er wieder Mais oder
Makabo tragen kann. Eine Verpachtung lehnten
sie einstimmig ab; denn der Preis, der ihnen ge-
boten werde (pro Hektar 3./1), wäre viel zu
gering, als daß sie ihn überhaupt annehmen
könnten, außerdem befürchteten sie, daß sie ihr
Land verlieren würden, sobald es einmal der
Europäer abgepachtet hätte.
Auf meine Erklärung, daß das reiche Land
nicht mehr brach liegen dürfe, sondern daß ent-
weder die Eingeborenen oder im Pachtwege der
Europäer das Land ausnutzen soll, erklärten die
Eingeborenen sich für die eigene Ausnutzung; nach
längeren Verhandlungen bequemten sie sich auch
zu dem Entschlusse, nicht erst im Jahre 1913,
sondern gleich jetzt mit den Reinigungsarbeiten
beginnen zu wollen. Die Furcht vor einer
drohenden Verpachtung ihres Landes war auch
der Grund, daß sie bereits in den nächsten Tagen
die Arbeiten aufnahmen. Ahnlich wie in Bomono
ba Jeru wickelten sich die Verhandlungen ab in
den später besuchten Dorfschaften Susa, Bwapaki,
Miang, Dibombari und Bomono ba Mbenge. An
diesen Verhandlungen nahmen anuch die Häupt-
linge von Kake, Koki und Bakoko mit ihren
Dorfältesten teil und erklärten ebenfalls ein-
stimmig, lieber die Arbeit der Schlag= und Be-
standspflege sofort zu übernehmen und durchführen
zu wollen als in eine Verpachtung ihrer Palmen-=
bestände einzuwilligen.
Bei sämtlichen Beratungen wurde zu gleicher
Zeit auch die Frage der Regelung der Palm-
wein-(„Mimbo“-) Gewinnung geprüft. Das
Fällen von Olpalmen zum Zwecke der Wein-
gewinnung wurde von den Eingeborenen all-
gemein verurteilt. Die Palmweingewinnung
durch Zapfen halten sie für berechtigt, denn das
Zapfen schade der Palme nicht; außerdem sind
in ihrem Lande soviel Palmen, daß das Palm-
weinzapfen ohne Schaden für die Olproduktion
gestattet werden kann. Auch erklärten sehr viele,
daß sie lieber den billigeren und gesunden Palm-
wein trinken wollten als den teuren und schweren
Schnaps.
Die Palmweingewinnung kann m. E. ähnlich
wie in Ostafrika in folgender Weise ihre Regelung
finden: Der Inhaber von Olpalmen, welcher aus
seinen Palmen Wein gewinnen will, muß bis zu
einem bestimmten Termin der örtlichen Ver-
waltungsstelle die Palmen bezeichnen, die zur
Weinbereitung dienen sollen. Diese angemeldeien
Palmen müssen durch ein Merkzeichen kenmlich
gemacht werden. Palmen, die in einem Jahre
angezapft waren, müssen im folgenden Jahre
ruhen. Von jeder zur Palmweingewinnung an-
gemeldeten Palme wird im voraus eine geringe
Abgabe erhoben. Zur Ausübung des Zahpfens
bedarf es eines Zapferlaubnisscheines. Zum Aus-
schank und Wiederverkauf von Palmwein ist ein
weiterer Erlaubnisschein notwendig, für den eine
den örtlichen Verhältnissen entsprechende Gebübr
erhoben wird. Bestraft wird der Palmeninbaber,
welcher aus nicht zur Steuer angemeldeten Palmen
Wein gewinnt oder die an den Palmen ange-
brachten Merkzeichen entfernt oder Palmwein ohne
Erlaubnis ausschänkt.
Ein anderer Weg der Regelung bestände in
der Ausscheidung eines genügend großen Gebietes
in jeder Ortschaft, das einem bestimmten von den
Dorfleuten zu wählenden Manne zur Palmwein=
gewinnung zugewiesen wird. Dieser Mann hei
allein das Recht, in diesem ausgeschiedenen Ge-
biete den Palmwein zu gewinnen und an die
Dorfleute zu verkaufen.
Sämtliche Eingeborenen begrüßten die Rege-
lung der Palmweinfrage. Die Regelung wird
deshalb m. E. keinen Schwierigkeiten begegnen.
Nach meinen Beobachtungen und den Angaben
der Eingeborenen sind pro Monat durchschnitllich
zwei bis drei gefällte Palmen für den Bedar
einer Palmwein trinkenden Familie notwendie.
Die Vorteile des Fällens der Olpalmen zur
Mimbogewinnung gegenüber dem Zapfen für d'n
bequemen Eingeborenen liegen auf der Hand.
Der Eingeborene gewinnt von der geschlagenen
Palme mühelos morgens und abends ein reich
liches Quantum. Der erste Palmwein, der von
der gefällten Palme gewonnen wird, wird wegen
seiner schlechten Qualität den Frauen überlafien.
Das Ergebnis an Mimbo von einer guten, #6.
fällten Palme beträgt zwischen 1 und 2 Liter bra#
Tag und der Ausfluß ist in der Trockenzeit nach
haltiger (30 Tage) als in der Regenzeit (20 Tagel.
Die Nachteile des Palmweinzapfens an der
stehenden Palme liegen in der größeren Arbeits-
leistung durch das tägliche Besteigen der vel-
schiedenen Palmen, der damit verbundenen Gefahr
und der Abhängigkeit von der Blüten= und Fruch
bildung. Auch ist das Erträgnis beim Palmwem
zapfen in der Trockenzeit geringer wie in der
Regenzeit. Durchschnittlich braucht eine groöt
Familie für ihren Bedarf etwa 100 Zapfpalmen,
so daß für die Ausscheidung von Palmengelände
für die Deckung des Weinbedarfs ungefähr dieselbe
Anzahl von Hektar notwendig wird, wie Hürten
vorhanden sind, wenn auf den Hektar 100 zabft
fähige Palmen gerechnet werden. Hierbei is an-