Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Das Auslichten des Busches hielten sie für sehr 
gesährlich, weil ihrer Ansicht nach die Sonne den 
ungeschützten Boden austrockuen und ihre Frucht- 
wechselwirtschaft unmöglich machen würde; denn 
sie könnten nicht auf dem wenig fruchtbaren 
Boden Planten, Makabo und Kassada oder Mais 
hintereinander bauen, sondern ihr Boden müsse 
drei Jahre ruhen, bis er wieder Mais oder 
Makabo tragen kann. Eine Verpachtung lehnten 
sie einstimmig ab; denn der Preis, der ihnen ge- 
boten werde (pro Hektar 3./1), wäre viel zu 
gering, als daß sie ihn überhaupt annehmen 
könnten, außerdem befürchteten sie, daß sie ihr 
Land verlieren würden, sobald es einmal der 
Europäer abgepachtet hätte. 
Auf meine Erklärung, daß das reiche Land 
nicht mehr brach liegen dürfe, sondern daß ent- 
weder die Eingeborenen oder im Pachtwege der 
Europäer das Land ausnutzen soll, erklärten die 
Eingeborenen sich für die eigene Ausnutzung; nach 
längeren Verhandlungen bequemten sie sich auch 
zu dem Entschlusse, nicht erst im Jahre 1913, 
sondern gleich jetzt mit den Reinigungsarbeiten 
beginnen zu wollen. Die Furcht vor einer 
drohenden Verpachtung ihres Landes war auch 
der Grund, daß sie bereits in den nächsten Tagen 
die Arbeiten aufnahmen. Ahnlich wie in Bomono 
ba Jeru wickelten sich die Verhandlungen ab in 
den später besuchten Dorfschaften Susa, Bwapaki, 
Miang, Dibombari und Bomono ba Mbenge. An 
diesen Verhandlungen nahmen anuch die Häupt- 
linge von Kake, Koki und Bakoko mit ihren 
Dorfältesten teil und erklärten ebenfalls ein- 
stimmig, lieber die Arbeit der Schlag= und Be- 
standspflege sofort zu übernehmen und durchführen 
zu wollen als in eine Verpachtung ihrer Palmen-= 
bestände einzuwilligen. 
Bei sämtlichen Beratungen wurde zu gleicher 
Zeit auch die Frage der Regelung der Palm- 
wein-(„Mimbo“-) Gewinnung geprüft. Das 
Fällen von Olpalmen zum Zwecke der Wein- 
gewinnung wurde von den Eingeborenen all- 
gemein verurteilt. Die Palmweingewinnung 
durch Zapfen halten sie für berechtigt, denn das 
Zapfen schade der Palme nicht; außerdem sind 
in ihrem Lande soviel Palmen, daß das Palm- 
weinzapfen ohne Schaden für die Olproduktion 
gestattet werden kann. Auch erklärten sehr viele, 
daß sie lieber den billigeren und gesunden Palm- 
wein trinken wollten als den teuren und schweren 
Schnaps. 
Die Palmweingewinnung kann m. E. ähnlich 
wie in Ostafrika in folgender Weise ihre Regelung 
finden: Der Inhaber von Olpalmen, welcher aus 
seinen Palmen Wein gewinnen will, muß bis zu 
einem bestimmten Termin der örtlichen Ver- 
waltungsstelle die Palmen bezeichnen, die zur 
  
Weinbereitung dienen sollen. Diese angemeldeien 
Palmen müssen durch ein Merkzeichen kenmlich 
gemacht werden. Palmen, die in einem Jahre 
angezapft waren, müssen im folgenden Jahre 
ruhen. Von jeder zur Palmweingewinnung an- 
gemeldeten Palme wird im voraus eine geringe 
Abgabe erhoben. Zur Ausübung des Zahpfens 
bedarf es eines Zapferlaubnisscheines. Zum Aus- 
schank und Wiederverkauf von Palmwein ist ein 
weiterer Erlaubnisschein notwendig, für den eine 
den örtlichen Verhältnissen entsprechende Gebübr 
erhoben wird. Bestraft wird der Palmeninbaber, 
welcher aus nicht zur Steuer angemeldeten Palmen 
Wein gewinnt oder die an den Palmen ange- 
brachten Merkzeichen entfernt oder Palmwein ohne 
Erlaubnis ausschänkt. 
Ein anderer Weg der Regelung bestände in 
der Ausscheidung eines genügend großen Gebietes 
in jeder Ortschaft, das einem bestimmten von den 
Dorfleuten zu wählenden Manne zur Palmwein= 
gewinnung zugewiesen wird. Dieser Mann hei 
allein das Recht, in diesem ausgeschiedenen Ge- 
biete den Palmwein zu gewinnen und an die 
Dorfleute zu verkaufen. 
Sämtliche Eingeborenen begrüßten die Rege- 
lung der Palmweinfrage. Die Regelung wird 
deshalb m. E. keinen Schwierigkeiten begegnen. 
Nach meinen Beobachtungen und den Angaben 
der Eingeborenen sind pro Monat durchschnitllich 
zwei bis drei gefällte Palmen für den Bedar 
einer Palmwein trinkenden Familie notwendie. 
Die Vorteile des Fällens der Olpalmen zur 
Mimbogewinnung gegenüber dem Zapfen für d'n 
bequemen Eingeborenen liegen auf der Hand. 
Der Eingeborene gewinnt von der geschlagenen 
Palme mühelos morgens und abends ein reich 
liches Quantum. Der erste Palmwein, der von 
der gefällten Palme gewonnen wird, wird wegen 
seiner schlechten Qualität den Frauen überlafien. 
Das Ergebnis an Mimbo von einer guten, #6. 
fällten Palme beträgt zwischen 1 und 2 Liter bra# 
Tag und der Ausfluß ist in der Trockenzeit nach 
haltiger (30 Tage) als in der Regenzeit (20 Tagel. 
Die Nachteile des Palmweinzapfens an der 
stehenden Palme liegen in der größeren Arbeits- 
leistung durch das tägliche Besteigen der vel- 
schiedenen Palmen, der damit verbundenen Gefahr 
und der Abhängigkeit von der Blüten= und Fruch 
bildung. Auch ist das Erträgnis beim Palmwem 
zapfen in der Trockenzeit geringer wie in der 
Regenzeit. Durchschnittlich braucht eine groöt 
Familie für ihren Bedarf etwa 100 Zapfpalmen, 
so daß für die Ausscheidung von Palmengelände 
für die Deckung des Weinbedarfs ungefähr dieselbe 
Anzahl von Hektar notwendig wird, wie Hürten 
vorhanden sind, wenn auf den Hektar 100 zabft 
fähige Palmen gerechnet werden. Hierbei is an-
	        
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