Metadaten : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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3.  Bei  der  Weiterbeförderung  auf  dem  Telegraphennetze  gibt  die  Küstenstation  als  Aufgabeanstalt
  den  Namen  des  Ursprungsschiffs,  wie  er  in  dem  Internationalen  Verzeichnisse  der  Funkentelegraphenstationen
  aufgeführt  ist,  und  zutreffendenfalls  auch  denjenigen  des  letzten  Schiffes,  das  als
Durchgongsanfaot  vermittelt  hat,  an.  Hinter  diesen  Angaben  folgt  der  Name  der  Küstenstation.

§  23.  1.  Die  Adresse  der  Funkentelegramme  an  Schiffe  muß  möglichst  vollständig  sein;  sie  vgl. Beispiel aus Anlage 2.

hat  zu  iemten

a)  den  Namen  oder  die  Stellung  des  Empfängers  mit  etwaigen  ergänzenden  Zusätzen;

b)  den  Namen  des  Schiffes,  wie  er  in  der  ersten  Spalte  des  Internationalen  Verzeichnisses
der  Funkentelegraphenstationen  steht;

c)  den  Namen  der  Küstenstation,  wie  er  in  dem  Internationalen  Verzeichnisse  der  Funkentelegraphenstationen
  steht.

Indessen  kann  der  Name  des  Schiffes  auf  Gefahr  des  Absenders  durch  eine  Angabe  über  die
vom  Schiffe  befahrene  Strecke  ersetzt  werden,  die  nach  Abgangs=  und  Bestimmungshafen  oder  durch
einen  anderen  gleichwertigen  Vermerk  bezeichnet  wird.

In  der  Adresse  der  Funkentelegramme,  die  in  Deutschland  oder  den  deutschen  Schutzgebieten
am  Orte  von  Küstenstationen  aufgeliefert  werden  und  von  diesen  Küstenstationen  ohne  Umtelegraphierung
dem  deutschen  Schiffe,  für  das  sie  bestimmt  sind,  übermittelt  werden  können,  kann  der  Name  der
Küstenstation  fortbleiben.

2.  In  der  Adresse  wird  der  Name  des  Schiffes,  wie  er  in  der  ersten  Spalte  des  Internationalen
  Verzeichnisses  der  Funkentelegraphenstationen  steht,  in  allen  Fällen  und  ohne  Rücksicht  auf
seine  Länge  als  ein  Wort  gezählt.

XllII.  Abermittelung  der  Funkentelegramme.
a)  Beförderungszeichen.

§  24.  1.  Es  werden  die  Zeichen  des  internationalen  Morsealphabets  verwendet.
Diese  Zeichen  sind  die  folgenden:

Buchstaben:
à.  —  Abstand  und  Länge  der  Zeichen:
ä.  —  [-  1. Ein  Strich  ist  gleich  drei  Punkten.
ä  oder ä..  2.  Der  Raum  zwischen  den  Zeichen  eines  und  desselben
b  Buchstabens  ist  gleich  einem  Punkte.
c  —  3.  Der  Raum  zwischen  zwei  Buchstaben  ist  gleich  drei
ch  —  —  —  —  Punkten.
d  4.  Der  Raum  zwischen  zwei  Wörtern  ist  gleich  fünf
e  Punkten.
e  ·  Ers
f  ·  . . - .
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h  ———M
j  —
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   - . .
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