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7,4 v. H., Neusüdwales mit 52,8 v. H., Neuseeland mit
27,8 v. H, fremde Länder mit 4,2 v. H., darunter
Deutschland mit 1,2 v. H.
Der Gesamthandel mit dem Vereinigten König-
reich Großbritannien und den britischen Besitzungen
stieg von 1747 283 L im Jahre 1910 auf 2 138 827 L.
im Jahre 1911. Dagegen fiel der Handel mit den
fremden Länderen von 128 655 L auf 94 4567 KL.
Der Haupthandel der Fiji-Inseln vollzieht sich mit
Neusüdwales, die nächste Stelle nimmt Neuseeland ein.
Der Wert der Waren, die eingeführt und später wieder
ausgeführt sind, betrug im Jahre
1908 rund 1061 L. 1910 rund 73 L
1900 325= 1911. 11 457=
Das Anwachsen im Jahre 1911 ist auf die Einfuhr
von Kopra aus Futung, Samoa und den Ma+llis-
Inseln zurückguführen. Die Einfuhr aus Samoa ist
jedoch jetzt wegen des Auftretens des Rhinogeroskäfers
in Samoa verboten worden.
Der Wert der unter Zollverschluß im Jahre 1911
ausgeführten Güter betrug 5706 L, der mit Ausfuhr-
prämie ausgeführten 15 646 L. An diesem Handel
sind hauptsächlich Samoa, Tonga, die Wallis-Inseln
und Futuna beteiligt; er wächst von Jahr zu Jahr.
Der Wert der Einfuhr zum Verbrauch in der
Kolonie und die Ausfuhr von Erzeugnissen der Kolonie
stellt sich folgendermaßen:
« Einfuhr Ausfuhr Insgesamt
Jahr ⁊ *
1910. 870 047 1 005 745 1 875 792
1911. 945 622 1 212 426 2 188 048
In diesen Zahlen ist der Wert von ein= und aus-
geführtem gemünzten Gelde mit einbegriffen.
Eine größere Zunahme in der Einfuhr hatten
u. a. folgende Artikel aufzuweisen: Mehl, Kohlen, Ole,
landwirtschaftliche Maschinen, Nutzholz. Spirituosen.
Zurückgegangen ist die Einfuhr von Maschinen.
Die Zolleinnahmen sind im Jahre 1911 um
rund 18 474 L gestiegen; sie betrugen rund 150 165 L
im Jahre 1911 gegen rund 131 690 L im Jahre 1910.
Die Hauptausfuhrartikel sind: Zucker, Kopra
und frische Früchte. Der Wert dieser Artikel betrug
im Jahre 1911 (1910) in L: für Zucker 797274
(669 432), Kopra 294 245 (258 841), frische Früchte
151 668 (47 302).
Der Wert (in L) der minderwichtigen Ausfuhr-
artikel in den Jahren 1911 (1910) stellte sich wie folgt:
Rinde 668 (1910: —), Bohnen 91 (412), Kakao 319
(168), Kokosnüsse 770 (370), Erdnüsse 51 (76), Wolle
441 (570), Tripang 570 (83), Perlmutterschalen 76 (61),
Baumwolle — (104), Mais 2 (406), Melasse 9821
(11 240), Tabak — (18), Häute 1539 (1498), Tee 6 (13),
Schildpatt 1934 (1596), Ara-Pfeffer 378 (290), Felle
241 (186), Nutzholz 451 (—).
Die Steigerung des Wertes der minderwichtigen
Ausfuhrartikel beträgt 32 048 L. Zur weiteren Er-
höhung der Ausfuhr hat man jetzt weite Strecken
Landes mit Sisal-Oanf bebaut und verspricht sich hier-
von eine Haupternte für die Kolonie.
Zahl und Tonnengehalt der in den drei Häfen der
Kolonie eingelaufenen Kauffahrteischiffe ergibt die
folgende Ubersicht:
Dampfer Segelschiffe Insgesamt
An= Tonnen= An= Tonnen= Au-Tonnen-
Jahr zahl gehalt zahl gehalt zahl gehalt
1908 . 126 241 526 134 244 173 134 2pX4 173
19000 128 266 191 110 272 552 140 272552
1910. 118 268 308 129 274570 129 274570
1911. 140 290 167 150 295 477 150 295 477
Die Nationalität der Schiffe war bei 144 die
britische, bei 6 die amerikanische und bei einem die
norwegische.
Die Zahl der konzessionierten Küstenschiffe be-
trug im Jahre 1911: 267 Fahrzeuge mit 2821 Tonnen.
In europäischem Eigentum standen hiervon 87 Schiffe
mit 1495 Tonnen, Einheimische besaßen 136 Schiffe
mit 894 Tonnen, Chinesen 9 Schiffe mit 139 Tonnen,
Mischlinge 31 Schiffe mit 278 Tonnen.
(Report on the trade und Commerce and Shipping
of the colony of Fili for the year 1911.)
Kranzösisch-Kfquatorial-Afriha.
Neuer Zolltarif.
Durch ein am 8. April 1892 in Lissabon
unterzeichnetes Protokoll war zwischen Vertretern
Frankreichs, Portugals und des Kongostaats ein
Zolltarif für die westliche Zone des konventionellen
Kongobeckens — zu dem auch die Gebiete von
Französisch-Aquatorial-Afrika gehören — verein-
bart worden. Diese Vereinbarung war seitens
der Französischen Regierung mit Wirkung vom
1. Juli 1911 gekündigt. Von diesem Zeitpunkt
ab galt in Französisch-Aquatorial-Afrika der durch
Verordnung vom 30. Juni 1911 auf ein Jahr
festgesetzte und durch Verordnung vom 27. Juni
1912 bis zum 31. Dezember d. Js. verlängerte
Zolltarif.
Am 1. Januar 1913 tritt ein neuer Zolltarif
in Kraft, der im Journal officiel de la Répu-
blique Française vom 16. Oktober 1912 S. 8850
und 8851 veröffentlicht ist. Der Tarif enthält
für Branntwein einen Einfuhrzoll von 200 Frank
für 1 hl reinen Weingeist sowie für eine Reihe
anderer Einfuhrwaren Wertzölle, die zwischen 3
und 10 v. H. schwanken. Ausfuhrzölle sind nur
für Elfenbein und Kautschuk, und zwar in Höhe
von 10 v. H. des Wertes, vorgesehen.
—.
Der Cissaboner Kahüomarhkt im Oktober 1912.“)
Der Kakaomarkt in Lissabon ist seit dem letzten
Bericht ohne Veränderung gewesen. Der Preis
ist bis auf 4000 Reis gestiegen, wohl hauptsäch-
lich infolge des Steigens des Goldagios.
Über den Ausfall der Ernte werden die ver-
schiedensten Ansichten verbreitet. Während von
einigen behauptet wird, daß die Pflanzungen durch
ungünstiges Wetter viel gelitten haben, wird dies
von anderer Seite in Abrede gestellt mit dem Be-
merken, daß dies nur für kleinere Plantagen zu-
trifft, während gerade die bedeutendsten Plan-
tagen auf eine gute Ernte rechnen. Letztere
Ansicht dürfte wohl den Tatsachen entsprechen,
was schon daraus erhellt, daß die Zufuhren be-
deutend zugenommen haben.
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 1058.