Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Durch den Gesetzentwurf soll ferner die Erteilung 
von Erlaubnisscheinen zum Jagen, Töten oder Fangen 
einer bestimmten Angahl einzelner Tierarten geregelt 
werden. (The Board of Trade Journal.) 
  
Maahmen zur Hebung der Baumwoilkultur in 
Turhesitan.-) 
Nach der „Nowoje Wremja“ fand im Juni 
1912 bei der Hauptverwaltung für Agrarwesen 
und Ackerbau eine Konferenz statt zur Prüfung 
der mit der Organisation von Bewässerungs- 
arbeiten in Turkestan zusammenhängenden 
Fragen, sowie zur Begutachtung der in letzter 
Zeit zahlreich eingegangenen Bewerbungen pri- 
vater Personen um Uberlassung von Bewässerungs- 
arbeiten, namentlich im Ferghanagebiet. 
Das Ergebnis der Arbeiten dieser Konferenz 
war ein Gesetzentwurf, betreffend die Vornahme 
von Bewässerungsarbeiten in Turkestan aus 
Privatmitteln. Außerdem arbeitete die Konferenz 
die Hauptgrundlagen eines Mustervertrags für 
große und kleine Irrigationsunternehmungen aus. 
Das Wesen des Gesetzentwurfs besteht darin, 
daß, nachdem ein privater Unternehmer alle Ar- 
beiten zur Bewässerung eines gegebenen Grund- 
stücks ausgeführt hat, die Hälfte desselben kosten- 
frei sein Eigentum wird, während die andere 
Hälfte in die Disposition des Fiskus übergeht. 
Angesichts der grundverschiedenen Auffassungen, 
die zwischen Regierung und Interessenten in der 
Frage der Heranziehung privater Unternehmer 
zu den Bewässerungsarbeiten in Turkestan herrschen, 
dürfte die gesetzliche Regelung der Angelegenheit 
noch geraume Zeit auf sich warten lassen. 
Die Regierung plant daher, einzelnen Be- 
werbern schon jetzt Gelegenheit zu Vorunter- 
suchungen zu geben, damit nach Erlaß des Ge- 
setzes mit den Arbeiten alsbald begonnen werden 
kann. Die hierzu zugelassenen Bewerber sollen 
bei der Konzessionserteilung vorzugsweise berück- 
sichtigt werden. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats 
in St. Petersburg.) 
Uordnigeria. 
Zollfreie Ausfuhr von gewissen Trophäen, 
lebenden Tieren und Vögeln. 
Laut einer in der -Northern Nigeria Ga- 
zette« vom 2. September 1912 veröffentlichten 
Bekanntmachung ist die -Wild Animals Procla- 
mation, 1909½“) dahin abgeändert worden, daß 
Trophäen oder lebende Tiere oder Vögel als 
Exemplare für wissenschaftliche Untersuchungen mit 
Genehmigung des Gouverneurs zollfrei aus dem 
Schutzgebiet ausgeführt werden können. 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 309 f., 414 f. 
*#) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 758f. 
  
Erlaubnis zum Tragen von Waffen. 
Laut einer in der -Northern Nigeria Ga- 
zetter vom 14. September 1912 veröffentlichten 
Bekanntmachung Nr. 525 ist die Bekanntmachung 
Nr. 65 vom Jahre 1912 aufgehoben und be- 
stimmt worden, daß die Erlaubnis zum Tragen 
von Präzisionswaffen im SchutzHebiete nur Per- 
sonen europäischer Abstammung erteilt wird. Die 
Erlaubnis zum Tragen von Schrotflinten kann 
auch gewissen Mischlingshäuptlingen erteilt werden. 
Nichteingeborene afrikanischer Abstammung, 
denen bereits eine Erlaubnis erteilt ist, können 
sie behalten; es werden aber keine weiteren Er- 
laubniserteilungen stattfinden. 
In keinem Falle wird die Erlaubnis erteilt 
werden, eine Präzisionswaffe an eine andere 
Person als eine solche europäischer Abstammung 
zu Übertragen. (he Board of Trade Journal.) 
Der kakaomarkt in Scuodor im 3. Vierteljahr 1912.-) 
In der ersten Hälfte des Juli waren die 
Kakao-Ankünfte andauernd nur recht klein; die Preise 
für Arriba Epoca konnten sich auf 21 Sucres"“") für den 
span. Ztr. (46 kg) halten, zu welchem Preise jedoch 
die Nachfrage von den Konsumländern bedeutend nach- 
ließ, obgleich sich die Marktlage dort auch befestigt 
hatte, wohl infolge gemeldeter schlechter Ernten aus 
den übrigen Produktionsländern. Die Zufuhren stellten 
sich, verglichen mit denjenigen in der 1. Hälfte des 
Juli 1911, wie folgt: Arriba 10 049 (18 824), Balao 
und Naranjal 6722 (5776), Machala 4316 (2150), zu- 
sammen 21 087 (26 750) span. Ztr. 
Die Zufuhren waren in der zweiten Hälfte 
des Juli etwas besser, besonders in Balao-Kakao, sie 
blieben jedoch hinter den vorjährigen zurück. Die 
Preise sanken gegen Ende des Monats etwas, denn 
man zahlte für mittelguten Arriba-Rakao um 19.50 
Sucres herum für den span. Ztr., für die anderen 
Sorten im Verhältnisse weniger. Die Ankünfte be- 
trugen: Arriba 8797 (17 183), Balao und Naranjal 
12 821 (9778), Machala 6698 (4194), zusammen 28316 
(81 155) span. Ztr. 
In der ersten Hälfte des August ließen die 
Ankünfte ein wenig nach, obwohl immer noch größere 
Partien Balgo-Kakao ankamen. Die Preise für 
Arriba-Kakao schwankten zwischen 19 und 19,80 Sueres 
für den span. Zir., für andere Sorten waren sie ent- 
sprechend niedriger; aus den Konsumländern kamen 
jedoch nur wenige Aufsträge zu diesen Preisen herein. 
Die Aussichten für die cosecha de navidad (Weihnachts- 
ernte) werden im allgemeinen als sehr schlecht bezeichnet, 
da die Temperatur ausnahmsweise kühl und trocken 
war, so daß es nicht viele Früchte geben wird, die zu 
Ende des Jahres reif werden. Die Zufuhren betrugen: 
Arriba 12227 (15 429)., Balao und Naranjal 8635 
(1596.4), Machala 4739 (5728), zusammen 25 631 
(37 121) span. Ztr. 
In der zweiten Hälfte des August waren un- 
gefähr die gleichen Ankünfte zu verzeichnen wie in der 
ersten Hälfte, immerhin waren sie im Vergleiche mit 
denjenigen im gleichen Zeitraum des Vorjahrs be- 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 
*#) 1 Sucre = 2,04.4 
76 f.
	        
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