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anlaßten ihn aber gerade, nochmals hervorzuheben,
daß für jene Verhältnisse bei einer Kreditgewährung
ein sehr viel größeres Gewicht auf die Persönlich=
keit des Geldempfängers als auf eine etwaige
dingliche Sicherheitsunterlage zu legen sei.
Er habe, was sodann die Höhe des Zinssatzes
beträfse, befürworten wollen, daß die Annuität,
nicht der Zinsfuß aufrecht erhalten werde. Der
Schuldner soll den gleichen Betrag wie bisher
jährlich entrichten und nur insofern in eine bessere
Situation gestellt werden, als im stärkeren Maße
amortisiert werde. Daß in schlechten Jahren die
Genossenschaften in die Lage kommen würden,
die Zinsen und Amortisationsquoten stunden zu
müssen, nehme auch er an. Zur Gewährung
von Kredit für kleinere Meliorationen seien gerade
die ländlichen Genossenschaften am zweckmäßigsten,
weil nur bei dieser Einrichtung streng kontrolliert
werden könne, ob der Geldempfänger die Melioration
auch tatsächlich vornehme.
Die großen Meliorationen seien dagegen nach
seiner Ansicht eine direkte Angelegenheit des
Staates.
Herr Dr. Salomonsohn: Nach den neuen
Ausführungen des Herrn Präsidenten Heiligen-
stadt weiche er von dessen Auffassung nur noch
in der Frage, wie der Kredit für die großen
Meliorationen zu organisieren sei, erheblich ab.
Er sei der Meinung, daß die großen Meliorationen
von einem Zentralinstitut aus in die Wege ge-
leitet werden müßten und daß die Farmer mit
Haftpflicht beteiligt sein müßten. Aus politischen
Gründen würde es sich empfehlen, das Institut
vom Staate loszulösen und als selbständige Kor-
poration zu ctablieren.
Wenn, wie Herr Woermann sage, der Be-
triebskredit aus Waren-Kreditierungen stamme, so
handle es sich, wenn man hier eingreifen wolle,
doch darum, den kurzfristigen Kredit in einen
langfristigen umzuwandeln. Mit Herrn Präsidenten
Heiligenstadt halte er für Erledigung dieser
Aufgabe die genossenschaftliche Basis für das
richtigste, glaube aber, daß man auch das Zentral-
institut auf solcher Basis und nicht in der Art
ceiner Landeskreditkasse zu errichten habe. Das
sei aber eine untergeordnete Frage, da die Geld-
mittel auf alle Fälle vom Staate gegeben werden
müßten.
Was die kleineren Meliorationen anbeträfe,
so seien auch sie nach seiner Meinung immer nur
im engen Konner mit dem genossenschaftlichen
Zentralinstitut durch Kreditgewährung zu fördern.
Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Er habe
als Zentralstelle ein, wenn er so sagen dürfe,
öffentlich-rechtliches Institut und keine private
Genossenschaft vorgeschlagen, insbesondere aus
dem Grunde, weil der Verkehr mit dem Fiskus
sich bei einem solchen Institut leichter abspiele,
als bei einer Genossenschaft. Dem Institut müsse
nach seiner Meinung ein möglichst weiter Mantel
umgehangen werden, wie er schon ausgeführt
habe. Und zu einem Institut dieser Art sei nach
seiner Meinung gerade die genossenschaftliche Form
ungecignet.
Bei den kleineren Meliorationen den großen
Apparat eines besonderen Zentralinstituts in Be-
wegung zu setzen, würde wohl sehr kostspielig
werden; dagegen halte er die Kontrolle gerade
durch die örtliche Genossenschaft für verhältnis-
mäßig leicht.
Was die großen Meliorationen betreffe, so sei
von Herrn Dr. Salomonsohn befürwortet worden,
eine Zwangsgenossenschaft für das ganze Land
zu errichten. In Agypten sei dies allerdings ge-
schehen, doch lägen dort die Verhältnisse insofern
anders, als zum Beispiel durch die Niltalsperre
tatsächlich das ganze Land Vorteil habe. Nach
seiner Kenntnis südwestafrikanischer Verhältnisse
kämen dort Meliorationen, welche sich auf das
ganze Land erstreckten, wohl nicht in Frage; er
halte es deshalb für richtig, die von Fall zu
Fall zu errichtenden Zwangsgenossenschaften nur
soweit auszudehnen, als die Wirkung der be-
treffenden Meliorationen reiche.
Herr Dr. Salomonsohn bat, seinen Stand-
punkt dahin präzisieren zu dürfen: Er emp-
fehle, sämtliche Meliorationen von einer obersten,
vom Staate losgelösten Stelle ausgehen zu lassen,
dagegen die Regelung des übrigen Kredits, be-
sonders des Betriebskredits und der kleineren
Meliorationen, die nur auf einzelne Farmen sich
erstrecken, einem zweiten als Zentralgenossenschaft
zu errichtendem Institut zu übertragen.
Herr Kommerzienrat Seiler: Er glaube, daß
für die Meliorationen nicht eine über das ganze
Land sich erstreckende Zwangsgenossenschaft,
sondern für jeden Bezirk eine besondere Zwangs-
genossenschaft zu errichten sei. Bei Fragen der
Kreditgewährung sei die Errichtung freier Ge-
nossenschaften zweckmäßiger.
Nachdem der Vorsitzende auf eine Anfrage
bemerkt hatte, daß die Verhandlungen vertrau-
lichen Charakter trügen und daß der Presse nach
Schluß der Beratungen ein Resumé zugängig
gemacht werden würde, wurde die Sitzung auf
den nächsten Tag vertagt.
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