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gerade über diese Frage große Erhebungen an-
gestellt und habe sich auf den gleichen Stand-
punkt gestellt. Er verweise auf die Abhandlung
von Schaeffle, in der nachgewiesen werde, daß
eine solche Umwandlung zum Ruin der Land-
wirtschaft führe.
Herr Senator Strandes: Auch er halte die
Verlängerung der Amortisationspflicht für sehr
zweckmäßig.
Herr Dr. Salomonsohn: Herr Präsident
Heiligenstadt habe sich wohl bei seinen Ausfüh-
rungen zu sehr von der Theorie beherrschen lassen,
und sei auch der Entwicklung der Verhältnisse
voransgeeilt. Vorläufig sei in Südwestafrika kein
überschüssiges Geld vorhanden. Die von der
Windhuker Genossenschaft eingezahlten Beträge
seien im Vergleich zu den Mitteln, die erforderlich
seien, das Kreditbedürfnis der Farmer zu be-
friedigen, doch unbedeutend. Den Genossenschaften
fielen nach seiner Meinung mehr wirtschaftliche
Aufgaben als die Sorge um Unterbringung über-
schüssiger Gelder zu, und für solche hätten sie
Mittel bereitzustellen. Auch die Zentralgenossen-
schaft hätte in der Hauptsache nur bei den wirt-
schaftlichen Aufgaben einzugreifen.
Bei der Umwandlung des zur Zeit kurzfristigen
Kredits von 3200 000 in einen langfristigen
Kredit würde eine Überschuldung der Farmen nicht
eintreten, weil diese Belastung nicht über die
Sicherheitsgrenze hinausgehe. Unter normalen
Verhältnissen, das heiße, wenn genügend Real-
kredit vorhanden gewesen wäre, würden die
Farmer diesen Betrag gleich als hypothekarischen
Kredit ausgenommen haben.
Geld ktönne in Südwestafrika nur beschafft
werden unter Mitwirkung des Staates, insbesondere
wäre an eine Ausgabe von Pfandbriefen nur zu
denten, wenn der Staat die Garantie übernähme;
dann könne aber auch der Staat das Geschäft
selbst machen. Er würde dabei nicht schlecht
fahren; das Schlimmste, was passieren könne, sei,
daß er die von ihm verkauften Farmen, die in-
zwischen jedenfalls keine Verschlechterung erfahren
hätten, wieder übernehmen müsse. Natürlich könne
nicht unterschiedslos jede solche dritte Hypothek
abgelöst werden, vielmehr sei von Fall zu Fall
zu untersuchen, ob die Beleihung noch innerhalb
der Sicherheitsgrenze liege. Er sei mit Herrn
Präsidenten Dr. Heiligenstadt einer Meinung, daß
ein Uberschreiten der Beleihungsgrenze auf alle
Fälle zu vermeiden sei.
Wie die Ausführungen des Herrn Geheimrats
Siller ergäben, wäre die Aufnahme des Kredits
von 3200 000 . seinerzeit nötig gewesen.
Wenn der Staat jetzt hier einträte, so würde er
damit nicht nur den Farmern helfen, sondern zu-
gleich auch den Kaufleuten das festgelegte Geld
wieder freimachen und dadurch indirekt es den
Farmern erleichtern, Betriebskredit, eben aus den
flüssig gewordenen Mitteln, zu erhalten.
Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Er habe
seinen Ansführungen vorausgeschickt, daß sie in-
soweit nur theoretisch sein könnten, als er die
örtlichen Verhältnisse nicht kennen gelernt habe.
Wenn die Belastung mit den 3 200 000 ./
innerhalb der „mündelsicheren Beleihungsgrenze“
liege, um diesen Ausdruck zu gebrauchen, so
brauchte der Umwandlung schließlich aus Zweck-
mäßigkeitsgründen nicht widersprochen werden.
Immerhin begegne es einigem Bedenken, wenn
durch Warenschulden eine weitere Verschuldung
der Grundstücke herbeigeführt werde.
Wie die Geldmittel zu beschaffen seien, sei
nach seiner Meinung nach der Tagesordnung hier
nicht zu erörtern; er sei auch nicht in der Lage
sich dazu zu äußern.
Der Vorsitzende brachte zur Kenntnis, daß
die Genossenschaftsbank Windhuk im Jahre 1909
119 Mitglieder mit einer Gesamthaftsumme von
595 000 gehabt habe und daß der Umsatz
20 Millionen Mark gegen 8 Millionen Mark im
Jahre 1908 betragen habe.
Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Wenn
er die Ausführungen des Herrn Dr. Salomonsohn
recht verstanden habe, so wünsche dieser, daß die
Regierung eine Verschuldungsgrenze für die Farmen
festsetze. Der Gedanke sei sehr gesund, aber einen
Weg, wie er durchzusetzen wäre, zu finden, sei
recht schwierig. Das Preußische Gesetz, das sich
mit dieser Materie befasse, stände vorläufig nur
auf dem Papier. Zedenfalls würde der Vorschlag
des Herrn Dr. Salomonsohn die Kolonial=
verwaltung vor eine recht schwierige Aufgabe
stellen.
Herr Dr. Salomonsohn: Die Verhältnisse
lägen im Schutzgebiet anders wie in Preußen;
es könne ohne weiteres der Weg gewählt werden,
daß die dritte Hypothek nur unter der ausdrück-
lichen Bedingung, daß das Grundstück nicht weiter
beliehen werde, abgelöst werde.
Auf den Einwurf des Herrn Präsidenten
Dr. Heiligenstadt, daß hierdurch bei einem Steigen
des Grundstückswertes die dann gerechtfertigte
Aufnahme eines weiteren hypothekarischen Kredites
ausgeschlossen sei, erwidere er, daß eventuell unter
diesen Umständen dem Farmer keine Schwierig-
keiten bereiten würde, die Hypothek der Regierung
abzulösen und sich damit von der Beleihungs-
grenze zu befreien.
Auf den weiteren Vorwurf des Herrn
Präsidenten Dr. Heiligenstadt, daß durch diese
Maßnahme es auch den Genossenschaften unmöglich