eine National-Landbank eingerichtet, welcher das Kapital
von der Nationalbank für Agypten und von einer
Londoner Firma gegeben wurde. Im Jahre 1904
hatte diese Bank über 2 Millionen L ausgeliehen zu
einem Zinssatze von 9%. Der äguptische Fellah hat
Jahrhunderte unter der drückenden Herrschaft der Geld-
leiher geschmachtet, selbst unter den günstigsten Um-
ständen betrug der Zinssatz ungefähr 15%. Ge-
wöhnlich wurde von diesen Geldleihern festgesetzt, daß
das geborgte Geld in gleichen Beträgen zurückgezahlt
werden sollte: allzu kurze Fristen wurden dabei nicht
gesent. So wurden selbst Darlehen von 100 L in
5 jährigen Raten zu je 30 zurückgezahlt. IJu einem
solchen Falle ist es schwierig für eine Landbank, rasch
ein ugreifen, da der Geldleiher darauf besteht, daß
sein Kontrakt erfüllt wird. Obwohl den ägnupiischen
Bauern ursprünglich die Landbank verdächtig war,
merkten sie doch bald, daß sie von ihr Geld zu
weit gunstigeren Bedingungen erhalten konnten als
früher. Sie begannen daher bald, diese Kreditquelle
stark zu begünstigen. Die Agrikulturbank von Agupten
ist aber auch in einer Beise organisiert, durch die
dem kleinften Grundbesitzer und dem ganzen Lande
ein großer Dienst geleistet wird. Die übrigen Oupo=
tbekenbanten können die Eintragung ins Grundbuch
nur bei den drei gemischten Gerichtoshöfen in RKairo,
Alerandrien und Mansourah vornebmen lassen. Der
Agrikulturbank wurde das Recht eingeräumt, gültige
Cimragungen an Ort und Stelle durch delegierte Be-
amie der Notariatskanzleien vornehmen zu lassen.
Mit dem Einbeben der Zinsen und der Annnitäten
befassen sich die staatlichen Steuereinheber und die
Schuld genießt selbst der Steuer gegenüber die Priorität.
Die kostspieligen Schätungen, welche die anderen Banken
vornehmen lassen, werden durch den Grundsatz der
Agrikulturbank unmötig, stets nur ein bestimmtes Mehr-
faches der Grundstener zu leihen. Ulrsprünglich bildete
die 25 fache Steuer die Grundlage, jetzt ist man
auf das 30 fache hinaufgegangen. Die Zinsen, an-
fänglich mit 9% festgesetzt, wurden seit dem 31. De-
zember 1906 auf 8% ermäßigt. Die Bank gibt
Darlehen in zweifacher Form: 1. als Oypothek in
Beträgen von 10 Eg bis zu 500 Er (ägiptische Pfd.),
2. als Vorschuß auf die Ernte in Beträgen zwischen
1 I und 20 Er.
Die Oypotheken waren ursprünglich in 10 Jahres-
raten zu tilgen; jetzt hat man die Frist im Interesse der
Schuldner auf 20 Jahre verlängert. Die Regierung
garantiert dem Aktienkapital eine Verginsung von 300.
Dieses wurde 1905 auf 3 740 000 E# erhöht. Im Jahre
1906 hat die äguptische Regierung überdies eine
31 „prozentige Garantie für 6 570 000 Es neue Obli-
garuionen übernommen. Davon wurden 2 500 000 EL
den Besitzern von Obligationen in der gleichen Höhe,
die der Staat früher nicht garantiert hattc, gegen
Aufzahlung von 6% zum Umtausch angeboten. Es
scheint, daß man die Garantie für ziemlich überflüssig
hielt, denn nur die Besitzer von 150 000 kErgl haben
von dem Rechte Gebrauch gemacht und dem Reserve-
fonds der Bank dadurch 9000 EE zugeführt. Von den
übrigen neuen Obligationen sind im April 1906
1570000 EL al pari begeben worden. Die Kon-
kurrenz der Agrikulturbank hat die übrigen Banken ge-
zwungen, sogar unter den Zinsfuß jener zu gehen.
Sie berechnen nach der Höhe der Beleihung und der
Dauer 6 bis 8%. Noch billiger stellen sich die Dar-
leben der englischen Assekuran ggesellschaften, die in den
letzten Jahren einen Teil ihres Reservefonds zu 5½
bis 6% auf diese Weise festgelegt haben. Bei Land-
verkäufen auf längere Termine hinaus werden durch
die Verkäufer gewöhnlich 4, 5 bis 5,5 % berechnet,
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—
das letzte Fünftel, das offen stehen bleibt, trägt 6
bis 70%.
Die staatliche Landbank von Transvaal pflegt
sowohl den lang= wie kurzfrisftigen landwirtschaftlichen
Kredit, also auch den landwirtschaftlichen Personal=
kredit, den sie außer an Einzelpersonen auch landwirt-
schaftlichen Genossenschaften gewährt. Ihre sehr inter-
essante bisher in Deutschland kaum bekannte Organi-
sation und ihre Geschäftsergebnisse sind aus der Anlage 1
ersichtlich. Ahnliche Jnstitute werden nun anuch in
anderen englischen Kolonien verlangt, selbst in
kleineren, wie in Britisch-Guyana und Grenada;
überall steht aber auf der anderen Seite die Frage zur
Diskussion, ob nicht durch eine staatliche Unterstützung
des zu entwickelnden landwirtschaftlichen Genossen-
schaftowesens das zu erstrebende gZiel besser erreicht
werden kann.
Der landwirtschaftliche Meliorationskredit
in den wichtigsten Kolonien und kolonialen
Ländern.
Das Wesen des landwirtschaftlichen Meliorations-=
kredites besteht darin, daß es sich im Gegensatz zum
Personalkredit um langfristigen und meist auch seitens
des Glänbigers unkündbaren Kredit handelt, in der
Regel auf Grund hypothekarischer Sicherbeit, der aber
im Gegensatz zu den eigentlichen Boden= oder Oypothekar=
kredit nur für einen bestimmten Verwendungs-
zweck (Meliorations zweck) und unter Kontrolle der
Verwendung des Geldes für diesen Zweck gewährt
wird. Der Kredit kann an einzelne Personen. Ge-
nossenschaften oder sonstige Rorporationen gegeben
werden. Rreditinstitute, welche ausschließlich diesen
Zweig des landwirtschaftlichen Kredites pflegen, wie
etwa die Landeskuliur-Rentenbanken in Deutschland,
gibt es in den Kolonien bis jetzt noch nicht, sondern die
großen staatlichen Agrikulturbanken in Transvaal
und Agypten widmen sich sämtlichen Zweigen des
landwirtschaftlichen Kredites oder, wie die sogleich noch
näher zu betrachtende landwirtschaftliche Bank in
Manila, wenigstens noch der Pflege des landwirt-
schaftlichen Personalkredits neben der des landwirt-
schaftlichen Meliorationskredits. Auch darf man, wo
Institute für den Meliorationskredit fehlen, nicht außer
acht lassen, daß natürlich auch der ohne Verwendungs-
zweck gegebene reine Bodenkredit das Bedürfnis nach
landwirtschaftlichem Meliorationskredit zu befriedigen
imstande ist, also bei genügender Auobildung besondere
Institute für Meliorationskredit ersetzen kann.
gilt namentlich für die fortgeschrittenen englischen
Selbstverwaltungskolonien wie Kanada usw., deren
Oypothekenbankwesen für unsere deutschen Schutzgebiete
z. Zt. wohl nicht in Frage kommen kann. Die Ausbildung
eines reinen Meliorationskreditwesens mit Kontrolle
des Verwendungs zweckes hat etwas Erzieherisches an
sich und wird meistens vom Staate ausgehen und be-
sonderen agrarpolitischen bew. kolonialpolitischen Ab-
sichten zu dienen bestimmt sein. Dies tritt auch bei
den schon erwähnten wichtigsten staatlichen kolonialen
Agrikulturbanken für landwirtschaftliche Melioration,
nämlich der Transvaallandbank und der agnuptischen
Agrikulturbank dentlich bervor, ebenso bei der vor kur zem
gegründeten bei uns bioher noch nicht beachteten Agri-
kulturbank für die Philippinen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Nord-
amerika hat durch Gesetz vom 18. Juni 1908 in
Manila die (10rernment Agricultural Bankof
Ihilippine Island gegründet und 1 Million Pesos als
Stammkapital zur Verfügung gestellt. (Act Nr. 1975.
%crenting a (lovernment Agrienltural bank of the Phi-
Dies
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