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Grundsteuer von dem meliorierten Lande zu er-
heben, um so die von dem Reservoir erzielten
Nutzen lieber in die Taschen der Bevölkerung fließen
zu lassen. Anderseits war der Nutzen für das
Land enorm. Garstin schätzt den Wertzuwachs des
schon mit ständiger Irrigation versehenen Landes
auf nicht weniger als 24 510 000 ELx, und wenn jetzt
die im Banu befindlichen Kanäle fertiggestellt sind,
auf nicht weniger als 28 312 000 Eg. Die Zunahme
des Rentenwertes beträgt schon 1 465 000 EE und
wird sich eventuell auf 2 022 300 Egx erhöhen. Den
gangen Anteil an dieser Werterhöhung hat direkt
der Bau des Dammes. Anßerdem ist die Baumwoll-
ernte, deren Wert im letzten Jahr auf 28 000 000 Er
geschätzt wurde, gesichert. Schätzungsweise versorgt
das Reservoir ein Viertel des Wasserbedarfs von
Agypten. Nach Erhöhung des Dammes wird die
Wassermenge nach Abzug einer genügenden LQuote
für die Verdunstung mehr als doppelt so groß sein.
lber 9500 000 Acres Land werden unter Kultur ge-
bracht werden. Der Nutzen für das Land wird
immens sein. DTer Wert der Baumwollernte auf
der betroffenen Landfläche wird allein 3 500 000 bis
4000 000 Esr betragen. An der Nützlichkeit der
Vermehrung des Wasservorrates kann deshalb kein
Zweifel mehr sein. Der reine Gewinn für den
Staat wird hingegen für eine beträchtliche Periode
um ein bedeutendes vermindert werden durch die
jährliche Zablung von 157 226 Er, welche die Re-
gierung in Rückzahlungen der für die Konstruktion
der Nilreservoire aufgenommenen Schulden zu zahlen
hat. Diese jährlichen Zahlungen werden im Jahre
1933 aufhören. Wenn zu diesen jährlichen Posten
noch die Zinsen für die Kapitalsaufwendungen hingu-
gerechnet werden, welche bei der Konversion der
Bassins ansgenommen sind, so ist die Totalausgabe
bedeutend, und zwar derartig, daß sie vielleicht die
Kritiken rechtfertigt, die behaupten, daß, was die
direkte Rückerstattung betrifft, das finanzielle Er-
gebnis kaum befriedigend ist. Die Antwort auf eine
solche Rritik würde sein, daß die Regierung diesen
Lauf der Dinge wohl vorher erwogen hat, daß sie
cs aber vorzieht, einen indirekten Nutzen aus der
vermehrten Prosperität des Landes zu ziehen, als
von einer direkten Vermehrung der Staatseinnahmen.
Zu den direkten Einnahmen ist noch eine große
Vermehrung der Eisenbahn= und der Zolleinnahmen
seit der Vollendung der Nilreservoire eingetreten.
JIch will natürlich nicht behaupten, daß diese Zu-
nahme ganz auf die Reservoire zurückgeführt werden
kann. Viele andere Dinge haben sie ebenfalls be-
einflußt. Zweifellos bezengen sie aber den wachsen-
den Wohlstand Agyptens, und ich glaube nicht, daß
irgend jemand leugnen kann, daß dieser Wohlstand
stark bewirkt wurde durch die Ausdehnung der Be-
wässerung, welche durch den Bau des Dammes er-
möglicht wurde."
In Indien kommt etwa die Hälfte des bedeutenden
bewässerten Arcals auf Staatswerke, und zwar werden
rund 20 Millionen Acres durch die letzteren bewässert.
Die Staats-Irrigationswerke in Indien zerfallen nach
dem Report of the lndian Irrigation Commission in
zwei Klassen:
1. kleinere Werke, die ursprünglich von den früheren
Herrschern des Landes oder von den Brunnen-
eigentümern gebam waren, jetzt aber durch die
Regierung unterhalten und kontrolliert werden, und
2. großere Werke, die durch die britische Regierung
als produltive oder bei Schuncharakter als össent-
liche Werke gebaut oder erneuert wurden, mit
anderen Worten, als staatliche Kapitalanlagen,
welche sich entweder direkt oder indirekt verzinsbar
machen sollten.
Die „Kleineren Werke“, die durch die Regierung
unterhalten werden, haben meist so wenig Kapitals-
auslagen erfordert, daß die britische Regierung für sie
keine Kapitalsanlage in Rechnung stellt. Zwischen den
Werken dieser Art und den größeren Werken besteht
indes eine Mittelklasse, bezeichnet als „Kleinere Werke,
für die Kapital= und Einkommenrechnungen geführt
werden“. Einige der Werke dieser Klasse sind alte
Eingeborenenwerke, welche von der Regierung ver-
bessert oder vergrößert worden sind. Andere sind neuere
Werke, meistens kleinerer Art. In dem Report wird
gezeigt, daß die Reineinnahmen, die aus den Staats-
irrigationswerken gezogen worden sind, den Zinsen-
dienst der Kapitalsanlage und die Unterhaltungskosten
beträchtlich übersteigen.
Die Bedeutung der Ausgaben für Bewässerung
für das indische Budget ergibt sich aus nachfolgendem.
Auszug aus .- Estimate of revenne and expenduure of
the (iovernment of India for the year 1910 compared
with the results of 1909/104.
Ausgaben für landwirtschaftliche Meliorationen:
1. Gesamtausgaben für den Bau von Schutzbewässe-
rungsanlagen — protectire irrigation works
— unter dem Titel Famine relict and insurance:
Auegaben 1909.10 ... L 432 889
Geschätzte Ausgaben 1910. 11. K 384 362
2. Bewässerungsanlagen — lrrigation-Major
works:
Ausgaben 1909.10:
Working expenses
Interest on debt.
Schätzung der Ausgaben 1910/11:
Working expenses. ..
Interest on debt.
LK 1094 211
L 1 058711
1115500
L 1114 523
Oand in Hand mit den sehr bedentenden Kapital-
investierungen der indischen Regierung in Bewässe-
rungsanlagen geht ein ausgebildetes System von
staatlicher Darlehnogewährung für Bewässe-
rungszwecke, durch welches besondere Kreditanstalten
für landwirtschaftliche Meliorationen in der Hauptsache
überflüssig werden und das deshalb an dieser Stelle
noch zu würdigen ist. Der schon erwähnte Report of
the lndian Irrigation Commission, dessen Erhebungen
allerdings schon einige Jahre zurückliegen, dessen An-
gaben aber immer noch die zuverlässigsten sein dürften,
stellt die Verhältnisse, wie folgt, dar:
„Die Kommission empfiehlt, daß die Kosten
eines jeden Werkes, das von kompetenten Autoritäten
als produktiv bezeichnet wird, aus Anleihemitteln
entrichtet werden sollten. Von allen Methoden,
durch welche die Regierung die Privatunternehmungen
von Frrigationswerken zum Zwecke der Landes-
verbesserung anregen und ihnen beistehen kann, hat
sich als die beste und praktischste das Syftem der
Staatsvorschüsse an die ackerbautreibende und
landsässige Klasse gezeigt, eine Methode, die man in
Indien Tatava neunt. Dieses System, das schon
seit unvordenklichen geiten in Indien eristiert hat,
wird durch die land lmprercment Lonans Act:
(XIX von 1883) und die - Agrienkurists Loans Act-
XII von 1884) in ganz Indien geregelt. Für
Irrigationszwecke kommt besonders das erste in Be-
tracht. Nach seinen Festsetzungen wurden zwischen
1890 und 1900 277 Lakhs für den speziellen Zweck
der Landeomelioration bezahlt. Von dieser Summe
wurden 202 Lakhs zurückbegahlt als geleistete Vor-