Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

G 134 20 
Grundsteuer von dem meliorierten Lande zu er- 
heben, um so die von dem Reservoir erzielten 
Nutzen lieber in die Taschen der Bevölkerung fließen 
zu lassen. Anderseits war der Nutzen für das 
Land enorm. Garstin schätzt den Wertzuwachs des 
schon mit ständiger Irrigation versehenen Landes 
auf nicht weniger als 24 510 000 ELx, und wenn jetzt 
die im Banu befindlichen Kanäle fertiggestellt sind, 
auf nicht weniger als 28 312 000 Eg. Die Zunahme 
des Rentenwertes beträgt schon 1 465 000 EE und 
wird sich eventuell auf 2 022 300 Egx erhöhen. Den 
gangen Anteil an dieser Werterhöhung hat direkt 
der Bau des Dammes. Anßerdem ist die Baumwoll- 
ernte, deren Wert im letzten Jahr auf 28 000 000 Er 
geschätzt wurde, gesichert. Schätzungsweise versorgt 
das Reservoir ein Viertel des Wasserbedarfs von 
Agypten. Nach Erhöhung des Dammes wird die 
Wassermenge nach Abzug einer genügenden LQuote 
für die Verdunstung mehr als doppelt so groß sein. 
lber 9500 000 Acres Land werden unter Kultur ge- 
bracht werden. Der Nutzen für das Land wird 
immens sein. DTer Wert der Baumwollernte auf 
der betroffenen Landfläche wird allein 3 500 000 bis 
4000 000 Esr betragen. An der Nützlichkeit der 
Vermehrung des Wasservorrates kann deshalb kein 
Zweifel mehr sein. Der reine Gewinn für den 
Staat wird hingegen für eine beträchtliche Periode 
um ein bedeutendes vermindert werden durch die 
jährliche Zablung von 157 226 Er, welche die Re- 
gierung in Rückzahlungen der für die Konstruktion 
der Nilreservoire aufgenommenen Schulden zu zahlen 
hat. Diese jährlichen Zahlungen werden im Jahre 
1933 aufhören. Wenn zu diesen jährlichen Posten 
noch die Zinsen für die Kapitalsaufwendungen hingu- 
gerechnet werden, welche bei der Konversion der 
Bassins ansgenommen sind, so ist die Totalausgabe 
bedeutend, und zwar derartig, daß sie vielleicht die 
Kritiken rechtfertigt, die behaupten, daß, was die 
direkte Rückerstattung betrifft, das finanzielle Er- 
gebnis kaum befriedigend ist. Die Antwort auf eine 
solche Rritik würde sein, daß die Regierung diesen 
Lauf der Dinge wohl vorher erwogen hat, daß sie 
cs aber vorzieht, einen indirekten Nutzen aus der 
vermehrten Prosperität des Landes zu ziehen, als 
von einer direkten Vermehrung der Staatseinnahmen. 
Zu den direkten Einnahmen ist noch eine große 
Vermehrung der Eisenbahn= und der Zolleinnahmen 
seit der Vollendung der Nilreservoire eingetreten. 
JIch will natürlich nicht behaupten, daß diese Zu- 
nahme ganz auf die Reservoire zurückgeführt werden 
kann. Viele andere Dinge haben sie ebenfalls be- 
einflußt. Zweifellos bezengen sie aber den wachsen- 
den Wohlstand Agyptens, und ich glaube nicht, daß 
irgend jemand leugnen kann, daß dieser Wohlstand 
stark bewirkt wurde durch die Ausdehnung der Be- 
wässerung, welche durch den Bau des Dammes er- 
möglicht wurde." 
In Indien kommt etwa die Hälfte des bedeutenden 
bewässerten Arcals auf Staatswerke, und zwar werden 
rund 20 Millionen Acres durch die letzteren bewässert. 
Die Staats-Irrigationswerke in Indien zerfallen nach 
dem Report of the lndian Irrigation Commission in 
zwei Klassen: 
1. kleinere Werke, die ursprünglich von den früheren 
Herrschern des Landes oder von den Brunnen- 
eigentümern gebam waren, jetzt aber durch die 
Regierung unterhalten und kontrolliert werden, und 
2. großere Werke, die durch die britische Regierung 
als produltive oder bei Schuncharakter als össent- 
liche Werke gebaut oder erneuert wurden, mit 
  
anderen Worten, als staatliche Kapitalanlagen, 
welche sich entweder direkt oder indirekt verzinsbar 
machen sollten. 
Die „Kleineren Werke“, die durch die Regierung 
unterhalten werden, haben meist so wenig Kapitals- 
auslagen erfordert, daß die britische Regierung für sie 
keine Kapitalsanlage in Rechnung stellt. Zwischen den 
Werken dieser Art und den größeren Werken besteht 
indes eine Mittelklasse, bezeichnet als „Kleinere Werke, 
für die Kapital= und Einkommenrechnungen geführt 
werden“. Einige der Werke dieser Klasse sind alte 
Eingeborenenwerke, welche von der Regierung ver- 
bessert oder vergrößert worden sind. Andere sind neuere 
Werke, meistens kleinerer Art. In dem Report wird 
gezeigt, daß die Reineinnahmen, die aus den Staats- 
irrigationswerken gezogen worden sind, den Zinsen- 
dienst der Kapitalsanlage und die Unterhaltungskosten 
beträchtlich übersteigen. 
Die Bedeutung der Ausgaben für Bewässerung 
für das indische Budget ergibt sich aus nachfolgendem. 
Auszug aus .- Estimate of revenne and expenduure of 
the (iovernment of India for the year 1910 compared 
with the results of 1909/104. 
Ausgaben für landwirtschaftliche Meliorationen: 
1. Gesamtausgaben für den Bau von Schutzbewässe- 
rungsanlagen — protectire irrigation works 
— unter dem Titel Famine relict and insurance: 
Auegaben 1909.10 ... L 432 889 
Geschätzte Ausgaben 1910. 11. K 384 362 
2. Bewässerungsanlagen — lrrigation-Major 
works: 
Ausgaben 1909.10: 
Working expenses 
Interest on debt. 
Schätzung der Ausgaben 1910/11: 
Working expenses. .. 
Interest on debt. 
LK 1094 211 
L 1 058711 
1115500 
L 1114 523 
Oand in Hand mit den sehr bedentenden Kapital- 
investierungen der indischen Regierung in Bewässe- 
rungsanlagen geht ein ausgebildetes System von 
staatlicher Darlehnogewährung für Bewässe- 
rungszwecke, durch welches besondere Kreditanstalten 
für landwirtschaftliche Meliorationen in der Hauptsache 
überflüssig werden und das deshalb an dieser Stelle 
noch zu würdigen ist. Der schon erwähnte Report of 
the lndian Irrigation Commission, dessen Erhebungen 
allerdings schon einige Jahre zurückliegen, dessen An- 
gaben aber immer noch die zuverlässigsten sein dürften, 
stellt die Verhältnisse, wie folgt, dar: 
„Die Kommission empfiehlt, daß die Kosten 
eines jeden Werkes, das von kompetenten Autoritäten 
als produktiv bezeichnet wird, aus Anleihemitteln 
entrichtet werden sollten. Von allen Methoden, 
durch welche die Regierung die Privatunternehmungen 
von Frrigationswerken zum Zwecke der Landes- 
verbesserung anregen und ihnen beistehen kann, hat 
sich als die beste und praktischste das Syftem der 
Staatsvorschüsse an die ackerbautreibende und 
landsässige Klasse gezeigt, eine Methode, die man in 
Indien Tatava neunt. Dieses System, das schon 
seit unvordenklichen geiten in Indien eristiert hat, 
wird durch die land lmprercment Lonans Act: 
(XIX von 1883) und die - Agrienkurists Loans Act- 
XII von 1884) in ganz Indien geregelt. Für 
Irrigationszwecke kommt besonders das erste in Be- 
tracht. Nach seinen Festsetzungen wurden zwischen 
1890 und 1900 277 Lakhs für den speziellen Zweck 
der Landeomelioration bezahlt. Von dieser Summe 
wurden 202 Lakhs zurückbegahlt als geleistete Vor-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.