Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

W 204 e.C 
§ 1. Es wird ein Bezirksamt errichtet, dessen Bezirk die Inseln Upolu, Manono und 
Apolima umfaßt. 
§ 2. Der Sitz des Bezirksamts ist in Apia. Das Bezirksamt führt die Bezeichnung 
Kaiserliches Bezirksamt Apia. 
§ 3. Diese Verfügung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. 
Apia, den 14. November 1911. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
Schultz. 
  
  
  
  
Wpersonaliel 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor der 
Deutschen Handels= und Plantagengesellschaft der Südseeinseln in Hamburg Otto Riedel den Roten 
Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Zollamts- 
assistenten 2. Klasse bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Püstow anläßlich seines 
Ausscheidens aus dem Reichs-Kolonialdienst den Königlichen ! Kronenorden 4. Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem kommissarischen 
Sekretär bei dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Heinerici anläßlich seines Ausscheidens aus 
dem Reichs-Kolonialdienst den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Vorarbeiter 
Otto Böhme zu Keetmanshoop die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachstehenden 
Beamten die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der ihnen verliehenen fremden Ordens- 
auszeichnungen zu erteilen, und zwar: 
des Ritterkreuzes 1. Klasse des Württembergischen Friedrichsordens: 
dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator beim Reichs-Kolonialamt Neuhaus; 
der Portugiesischen silbernen Rettungsmedaille: 
dem Hafenmeister bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika Hellwig. 
  
Rechtsanwalt Schmidt in Duala hat die Ausübung des Anwaltsberufs bei dem dortigen 
Bezirksgericht aufgegeben. 
RKaiserliche Schutztruppen. 
A. K. O. vom 2. Februar 1912. 
Strümpell, Hauptmann im Schleswig-Holsteinischen Fußartillerie-Regiment Nr. 9, wird unter 
Enthebung von seiner Stelle als Batteriechef auf zwei Monate zur Dienstleistung beim 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt kommandiert. 
A. K. O. vom 20. Februar 1912. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Es scheiden aus der Schutztruppe für Südwestafrika am 9. März aus und werden 
mit dem 10. März 1912 im Heere angestellt: 
Willecke, Hauptmann, in der 3. Ingenieur-Inspektion, 
Geisler, Oberleutnant, im 3. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 66; derselbe wird gleich- 
zeitig bis auf weiteres zur Dienstleistung bei der Landesaufnahme kommandiert,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.