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Literatur-Bericht.
Das Recht des deutschen Kolonialbenmten. Unter Be-
rücksichtigung des englischen, französischen und
niederlündischen Kolonialbeamtenrechte. Von Dr. jur.
Hans Haarhaus. (Freiburger Abhandlungen aus
dem (icbiete des öffentlichen Rechts, Heft 19.)
Karlsruhe 1912. G. Braunsche Hofbuchdruckerei
und Verlag. Preis /4 3.50.
Dic vorliegende Arbeit bezweckt eine syvstematische
Darstellung der Bestimmungen des nunmehr nach dem
Erlalß des Kolonialbeamtengesctzes vom 8. Juni 1910
für den deutschen Kolonialbramten geltenden Rechtes.
# werden insbesondere die Unterschiede dieses Rechtes
Legenüber dem für die Reichsbeamten in der Heimat
geltenden Rechte dargelegt. Die Arbeit behandelt da-
bei eine Reihe für die Praxis wichtikger Streifragen
und trägt zu ihrer Klürung bei. Die Literatur ist in
weitgehendem Mulic herankezogen. Unier der Spezial-
literatur würe noch hbinzuweisen auf die Abhandlung
von Königs „Die Beamten der deutschen Schutzgebiete,
ihre Rechtsverhältnisse, Bezüge und Auswahl- im
Jahrbuch der internationulen Vereinigung für ver-
gleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschafts-
lehre Berlin 1905 Seite 217 bis 257, sowie auf die
neucste Auflage von Tesch „Die Laufbahn der deutschen
Kolonialbeamten- Berlin 1910.
Von grohßer praktischer Bedeutung insbesondere
hinsichtlich der Pensions- und Wartegeld-Ansprüche
der Beamten ist im neuen Kolonialbeamtengesctz be-
kanmlich die Unterscheidung zwischen solchen Kolonial-
hbeamten, die aus dem Reichs- oder dem heimischen
Staatsdienst in den Kolonialdienst übernommen sind
und solchen. bei denen dies nicht der Fall ist. Haar-
haus bezeichnet erstere als - Altbeamter, letztere als
„JNeubeamte . Diese Bezeichnung erscheint vielleicht
noch treffender als die von Romberg Kolonialbeamten--
kesetz vom 8. Juni 1910 zu § 14 vorgeschlugene Be-
zeichnung Berufs- und Wahl-Kolonialbeamte.
Beziglich der von dem Verfasser auf Seite 42 43
erwähnten sbesonderen Laufbahn“ ist darauf hinzu-
weisen. daß es sich hierbei um einen in beschrünktem
Umfange unternommenen Versuch der Kolonialver-
waltung gehandelt hat. zu dem nur inskesumt 10 Be-
werber zugelassen wurden, und der zunüchst jedenfalls
uls abgeschlossen zu gelten hat. Auch ist dus Zicl
dieser ausgesprochenen Koloniallautbahn keineswegs
die Stellung eines Bezirkamtssekretürs, vielmehr #0ll
den als geeignet erprobten Beamten die Möglichkeit
gewührt wertdien. in die Stellen der Distriktskommissare
und eventuell später der Bezirksanmmünner einzurücken.
Sehr dunkenswet ist dlie vergleichende Darstellung
der entsprechenden Volmschriften für die französischen.
englischen und nicerlündischen Kolonialbeamten auf
Grund der Gesetzesquellen.
Das Geldwesen in den deutschen Schutzgebleten.
Textausgabe mit Einleitung. Anmerkungen und
Sachregister von Willy Hintze, Ceheimem expe-
dierenden Sekretür im Reichskolonialamt. Gutten-
tag'sche SHammlung deutscher Reichsgesctze Nr. 105.
Berlin 1912. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung
G. m. b. H. Preis ¾ 2,—.
Das Buch enthält eine historische Darstellung der
Entwicklung des Geldwesens in den deutschen Schmz-
gebieten. Die Materie ist in sauchgemäher übersicht-
licher Weise zergliedert und gibt auch denen, die
nicht zum antlichen oder geschüftlichen Gebrauch von
dem Inhalt des Buches Kenntnis nehmen, ein klares
Bild von den in den einzelnen Kolonien bestchenden
Geldverhältnissen. Besonders eingehend erüörtert sind
die Umstünde, die zu der Einführung der Rupien-
währung in LDeutsch-Ostafrika geführt haben, deren
Beseitigung und Esctzung durch die Markrechnung
von mancher Seite immer wicer gefordert wird. In
der Zusammenfussung der bis dahin zerstreut ge-
wescmen Verordnungen und Bestimmungen über das
koloniale Münz- und Banknotenwesen wird das Buch
cinem fühlbaren Mangel abhelfen und nicht nur den
Kolonialbehörden, sondern allen. die in wirtschaft-
lichen Bezichungen zu den Kolonien stchen, sowie den
Kolonialfreunden von Interesse und Nutzen sein.
Jahrbuch für Militlranwkrter und Kapltulanten 1912.
Begründet von H. Nienaber und R. Gersbach.
Ilerausgegeben unter Slitwirkung bewührter Fach-
münner und von der Zeischrift -Die Zirilver-
sorgung= 5. Jahrgang. Preis 4 2. Verlag der
Kameradschaft Berlin W. 35. Flottwellstr. 3.
Dieses praktisch und vielseitig gegliclerte
Jahrbuch hat sich bei den Militüranwärtern als ein
unentbehrliches Nachschlagebuch für alle Dienstzweige
und zum Zwecke ihrer spüteren Versorgung eingeführt.
Auch dieser neue Jauhrgang ist inhaltlich reicher aus-
gestattet wonlen, und wird deshalb wieder riele neue
Freunde finden.
Koloniale Literatur.)
VII.
I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik
im allgemeinen.
Arning, Dr.: = West-Ostliches# in Afriku. National-
TIib. Blätter 11 (1912) 121—123. II
* Barth, Chr. G.: Neu-Kamerun. Deutsche Wirt-
schafts-Zcitung 4 (1912) 151—158. 1
Emin Elfendl, Dr. Mchemed (Pseudonvm): ldier
Kampf um Tripolis. Ein Mahnwomn an das türk. Volk.
Leipzig: Gracklauer 1912. 21 S. 0.75.1. 50. .
Famin: Propos d'un coloninl. D’aris: Plon (1912).
3. 50 frs. 120. 4
Hesse, Dr. jur. Hermann: Kameruner Wünsche
an den Reichstag. Kolz. 11 (1912) 161—1641. (5
* Klaeyle, Euzen: Zur Okowangofrage. (liott will
es 3 (1912) 80—83. Schlutz folgt. (6
* Lochmüller, Ir. W.: Das Marokkoabkommen und
die wirtschaftliche Bedeutung der neuen dentschen
Erwerbungen. Koll’ol. 3 (1912) 180—1091. 1/7
Meikle, Louis S. Confederation of ihe British
West Ilndies versus annefxation to the ’nited States
Oof America. Aqj polit. discourse on the West Indies.
London: Low, Marston & Co. 1912. XI, 279 S. S0. |8
") In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen
sFtematisch geordnet mitgeteilt. Mit einem ’ Ssind die Titel
der Werke bezeichnet. welche bei der Reduktion des Kolonial-
blattes eingingen; mit einem e diJenigen, welche käuflich er-
worben wurden.
Der Verlag erklürt sich vgern zur Annahme und
Weiterbelörderung derlenigen Werke bereit. welche
als Rerensionsexemplare oder zur Aufnahme in
dies Verzeichnis ihm zugeschickt werden.