Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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15)  Kriminalpraktikum  (Anleitung  zu  allen  Arten
kriminalistisch  praktischer  Arbeen,  Uebungen
in  Defensionen  und  Relationen  u.  s.  w.),

Professor  Mittermaier,  nach  seiner
Anleitung  zur  Vertheidigungskunst  im  Krimiinalprozeß
  (Landshut  1874),  wöchentlich
fünfmal,  privatissme,  von  8  —0  Uhr.
14)  Zirilpraktikum  und  Referirkunst,  verbunden

mit  der  Erläuterung  der  neuesten  den  Geschafes-=gang
  betreffenden  erganischen  Edikte,

Drofessor  von  Krüll,  nach  eigenem
Plane,  privatissime,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

15)  Vaierische  Administrativ  Justiz,  oder  NRechtsverhältnisse
  der  Polizer  und  Finanzen  in  Vaiern,

Professor  ron  Hellersberg,  nach  den
Verordnungen  und  mit  beständiger  Rücksichr
auf  Reingrubers  Wirkungskreis  eines  baierischen
  Landrichters,  privatisstme.

10)  Allgemeine  Hermeneutik  des  Nechts  mit  besonderer
  Nücksicht  auf  das  remische  Necht  und
einer  Exegese  der  schwicrigsten  und  wichtigsten
Stellen  des  corp.  Jur.  i  il.,

Doktor  Wening,  nach  eigenen  Heften,
wöchentlich  dreimal,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

17)  Ein  Examinaterium  über  Pandekten,  ver
bunden  mit  Ausarbeitung  rerschiedener  Nechtssälle,


Professor  von  Krüll,  in  noch  zu  besiimmenden
  Stunden.

C.  Staatswirthschaftliche  Wissenschaften.

1)  Enznflopädie  der  sämtlichen  Kameralwissenschaften,

Professor  Holzinger,  nach  Schmalz,

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in  den  ersten  Wochen  des  Semesters,  von
10  —  11  Uhr.
2)  Landwirthschaft,

Professor  Medikuc,  nach  seinem  Handbuche
  (Heidelberg  rgoq),  von  8  —0  Uhr.
5)  Forstwirthschaft,

Professor  Medikus,  nach  seinem  Forsthandbuche
  (Tübingen  180.)

Anmerk.  Im  Sommersemester  wird  Forstbokanik
  in  der  Abendstunde  von  6  bie  7  Uhr  im
Forstgarken,  im  Wintersemester  aber  dic  besondere
  Forstwirthschafts  und  die  Forstdirekzions=Lehre
  vorgetragen.

4)  Technologie,

Professor  Holzinger,
Ordnung,  von  10  —  11  Uhr.
5)  Bürgerliche  Baukunst,

Professor  Holzinger,  nach  Suckow,
von  2  —  3  Uhr.

60)  Staatswirkhschaft,

Professor  von  Moshamm,  nach  Sartorius,
  von  4  —  5  Uhr.

Professor  Frohn,  nach  Schloͤzer,  taͤglich
  von  4  —  5  Uhr.

7)  Finanzwirthschaft,

Professor  von  Moshamm,  nach  eigenem
  Lehrbuche,  von  8  —  h  Uhr.

Hrofessor  Frohn,  nach  Schlözer,  täglich
  von  8  —0  Uhr.

8)  Polizeiwissenschaft,
Professor  Frohn,  nach  Harl,  täglich.

nach  Jungs

)Kameralpraxris,

Professor  Frohn,  wöchentlich  dreimal,
von  10  —  11  Uhr.