Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Für uns von besonderem Interesse sind die Sicher- 
beitsleistungen für Bezahlung der Zölle und der Ab- 
gaben an die Regierung, für die Vollgiehung der in 
den Forstgesetzen gestellten Bedingungen: 
.A Bankers’ Guarantee“ oder auch ein Bankdepo- 
situm muß gestellt werden und zwar von 
100 L (8000 .%4)0 bei einem Gebiete bis zu 100 engl. 
Quadratmeilen = 258.88 km = 25888 ha (1 englische 
Meile = 1,609 km). 
Bei einem Gebiete „von mehr als 100 Onadrat- 
meilen“ (über 26.000 hn) sind 1000 (20 000.1#/) als 
Sicherheit zu leisten. 
Diese Sicherstellung muß in der Westprovinz vor 
der Bewerbung um eine Konzession erfolgen. In der 
Zentralprovinz ist dieselbe erst nach der Konzessions- 
erteilung erforderlich. 
Jeder Kongessionsbewerber muß außer sonstigen 
kleineren, nicht ins Gewicht fallenden Beträgen folgende 
Gebühren bezahlen: 3 L (60. ) als Bewerbungsgebühr, 
5 K (100.∆M) als Gebühr für die Ausstellung der Kon- 
gession. 
Der Jnhaber einer Konzession hat für das Fällen 
cines jeden (vorher genau nach Umfang in Erdboden- 
höhe von 10 Fuß, mit Eingeborenennamen, Standplatz, 
Besitzer des betreffenden Waldes bezeichneten) Baums 
zu zgahlen: 
n. Vö DOn c#u#dh Mahagonx or Celar tree 56 Sh“, 
also 56 .¾ für jeden Baum der Khara, Entandro- 
Lhragma. Psendecedreln= oder (inuren-Art. 
2. 20 sh für jeden anderen Baum. 
Diese Gebührenhöhe kann in Cinzelfällen von 
Gonverneur herabgesetzt werden. 
Die Verteilung der Gebühren erfolgt in der Art, 
daß 46 sh für Mahagonibäume und 14 Sh für die 
anderen Edelhölzer durch die nächste Bezirkskasse in die 
Gouvernementskasse fließen: 10 bh für Mahagoni- 
bäume und 6 Sh für jeden anderen Nutzhbolzbaum sind 
außerdem an den Commissioner zur entsprechenden 
Verteilung zu begahlen. 
Falls ein Kongessionsinhaber die Vorschriften der 
Forstgesetze oder die Spezialbedingungen für die be- 
trefsende Konzession verletzt, kann er mit Geldstrafe 
bis zu 50 (1000./) oder mit Gefängnis bis zu 
secho Monaten mit oder ohne schwere Arbeit bestraft 
werden. 
Besondere Erwähnung verdienen noch die Dedin- 
gungen, unter welchen die Eigentümer des Landes 
selbst. also die Eingeborenen, in ihren Waldungen die 
Bäume fällen dürfen: 
Sie müssen bei Erporthölzern 46 Sh für jeden 
Mahagonistamm, 14 Ssh für jeden anderen Nutzholz= 
stamm gahlen. 
Sollen die Bäume im Lokalbedarf verbraucht 
werden, so sind für jeden Stamm 4 Sh Jnspektions= 
gebühr vom Eigentämer zu zahlen. Zede dritte Person 
muß außerdem noch dem Eigentümer für jeden Maha- 
gonibaum 10 sh, für jeden anderen Baum 6sh ent- 
richten. 
Jeder Stamm, der verschifft wird, wird gezeichnet 
mit dem Stempelhammer der Regierung P.V 
durch die Kontrollorgane, 
z Zumuit der Hammermarke der Konzessionofirma (8B. 
.) 
mit der Kongessionsnummer (5), 
mit der Nummer des betreffenden 
in der Konzession und 
mit der Nummer des Blockes von diesem Baumo (4). 
mit der Marke des evtl. Contracters □oD und 
mit der Verschiffungsnummer (56), die an Bord 
angeschlagen wird. 
  
  
Baumes (190) 
  
Eine Verpflichtung zur Nachpflanzung ist ebenfalls 
vorgesehen. 20 Jungwüchse sind als Ersatz für jeden 
Stamm in der Nähe des Fällungoplatzes oder sonsft 
an einem freien geeigneten Platze ausgupflanzen. In 
drei Jahren sollen diese Pflänzlinge bereits Höhen von 
3 m erlangen. 
Die Seetransportkosten einschließlich sämtlicher 
Unkosten bis zur franko-Lieferung auf einen Weltholz- 
markt (Liverpool, Amsterdam, Hamburg, Marseille. 
Barcelona) sind wenig verschieden von denen an der 
Westküste überhaupt. Die Frachtunterschiede für die 
eingelnen Hafen sind in jedem Tarife der einschlägigen 
Schiffahrtslinien ersichtlich. 
Nühere Ausführungen der übrigen Ergebnisse der 
beiden Studienreisen, wie Organisation der Forstwirt- 
schaft, forstbotanische Zusammenstellungen usw. würden 
über den Rahmen dieser Arbeit hinansgehen. 
Es bliebe hier nur noch die Anwendung der 
Ergebnisse auf die Verhältnisse von Kamerun 
zu erörtern. 
Die detaillierte Holzerport-Statistik Kameruns geigt 
in den Jahren 1900 bis 1910 eine Steigerung von 
600 t im Werte von 57 650 .& auf 1632,7 t im Werte 
von 143 862. K. Die steigende Tendenz des Holz- 
erports aus Kamerun beruht auf dem Fortschritte der 
wirtschaftlichen Erschließung der Kolonie und der all- 
mählichen Einführung der Hölzer auf dem Weltmarkt. 
Von den Holzgarten, die aus Kamerun erportiert werden. 
erscheinen in den amtlichen Nachweisungen 
1. Mahagoni (Khara), 
2. Rotholz (Lophiru ulata), 
. Ebenholz (Diospyros), 
4. Bosenge (Musanga Smithü, 
5. Baumwollholz (Coeihn), 
6. Mangroven (Rhizxophorn), 
7. Buscheiche (C’hlorophora). 
JIm Jahre 1910 trafen auf 143 862 
an Ebenholz allein für 124272.1 
Hier ist als besonders auffallende Erscheinung der 
Mechsel, den der Ebenholzerport in Kamerun über- 
haupt durchgemacht hat, zu konstatieren. Soweit 
einigermaßen zuverlässige Angaben vorhanden sind., 
ist der Ebenholgerport von 189ü bis 1900 von 100 758.f 
auf 23 581.X zZurückgegangen, weil die erreichbaren 
Wälder allmählich ausgeplündert waren. Durch die 
fortschreitende Erschliesung Kameruns kamen in den 
letzten Jahren neue Waldungen zur Ausbeutung, der 
Ebenholzerport steigerte sich wieder bedeutend. Auch 
werden diese Schwankungen im Erport durch dic ver- 
schiedenen Preise auf dem Holzmarkte mit beeinflußt. 
Die übrigen Hölger erscheinen mit verhältnismäßig 
sehr geringen Zahlen: 
108t Mahagoniholg zu 5000.¾, 
73 t Chlorophorn zu 3900./¼4 und 
111t Eisenholz zu 6780.14, 
38N t Baumwollbaumholz zu 1200.17. 
7.1 1 Mangrovenstämme zu 130.71, 
9.54 Schirmbaumholz zu 200 ¼ 
*:19.5 t Rotholg zu 2376./. 
Die Hauptausfuhrplätze für Holz aus Kamernn 
sind die Küften zollfstellen Duala, Rio del Rey, 
Bictoria. Kribi. Campo und die Binnengollstelle 
Rsangkang, das fast nur Ebenholz verschifft. Duala 
erportiert infolge seiner Lage weitaus am meisten. 
Interessant ist die Verteilung der Gesamtausfuhr nach 
Ausfuhrländern: von 1632,7 1 Gesamtausfuhr im Jahre 
1910 zu 143 862. X fielen 452 844 t zu 32 321.K auf 
England: 0.450 t zu 150.44 auf Ungarn: der ganze 
Rest (2:) auf Dentschland. 
Holgerport
	        
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