Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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wie z. B. von englischer, amerikanischer und 
belgischer Seite bekundet wird. 
Die Preise bewegten sich ziemlich stetig 
zwischen 3,15 und 3,65 Rs.') für fine pale 
erepe-, um dann im März auf 3,971 „ Rs. 
hinaufzusteigen. 
Die Nachfrage, besonders nach mittleren 
„Brown erepe-, war sehr rege und es hat sich der 
bisher bestehende Preisunterschied zwischen diesem 
und dem 2 pale erepes prozentnal verringert. 
Auch für Lieferungskontrakte bis Ende des 
Jahres bestand ununterbrochenes Interesse, und 
es sind mehrere Kontrakte abgeschlossen worden 
zu Preisen, die dadurch von 3,50 auf 3,75 Rs. 
stiegen. 
Es wurde bezahlt für pale erepe 3,30 bis 
3,97½ Rs., für Brown oder dark crepe 3,25 
bis 3,70 Rs., für scrap 2,82 bis 3,15 Rs. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Caleutta 
vom 22. April 1912.) 
Die Gummielndustrie Boltviens. 
Schon seit geraumer Zeit beschäftigen sich hier 
Presse und öffentliche Meinung mit den Gefahren, 
die der Ausbeuntung der riesigen bolivianischen 
natürlichen Gummiwaldungen aus den in briti- 
schen und sonstigen Kolonien unternommenen An- 
pflanzungen drohen. Mit Bestürzung wird man 
gewahr, daß deren Umfang neuerdings ganz er- 
heblich zugenommen hat und, während die Preise 
für die hiesigen Erzeugnisse heruntergegangen sind, 
der Anpflanzungsgummi in den Verbrauchsmärkten 
immer höher bewertet wird. Im Vergleiche zu 
dieser Gefahr wird hier der Tatsache, daß die 
künstliche Herstellung des Kautschuks auf chemischen 
Wegen wissenschaftlich ein bereits gelöstes Pro- 
blem darstellt, geringere Bedeutung beigemessen. 
Der Direktor des hiesigen statistischen Amts, Herr 
Mannel V. Ballivian, hat in einer „ Industria 
de la Goma Elasticaz betitelten Monographie, 
unter Hinweis auf die drohende Gefahr eine 
ausführliche Darstellung der für Bolivien auf 
dem Spiele stehenden Interessen gegeben. In 
seiner Untersuchung, die für den Interessenten 
dadurch an Wert gewinnt, daß der wissenschaftlich 
hochgebildete Verfasser sich auf dem von ihm be- 
handelten Gebiete großer praktischer Erfahrung 
rühmen darf, da er im Territorio Nacional de 
Colonias del Noroeste, dessen einziger Ausfuhr- 
artikel der Gummi ist, jahrelang als Subdelegado 
gewirkt hat, weist er die mannigfachen Fehler 
nach, die der Ausbentung des Gummibaumes 
anhaften. 
*) 1 Rupie = 1,36 .. 
  
  
Der Monographie seien nachstehende Daten 
entnommen: 
Die Gummiprodnktion Boliviens erreichte 
in dem Jahrfünft 1906 bis 1910 folgende Mengen: 
Departement Beni 6 891 801 kzz 
Lolonialgebiet . Wiss-HG- 
Departement La Pa; 1 62 1186 e= 
- Santa Cruz 1 (000#2 9003 = 
12 530 S15 kg 
  
Zusammen 
J " 5 1 * ; v u 
In demselben neitraum hat Gummi gewertet: 
Bei einem Wechselkurse 
auf London von 
19000 5 8 0 (I 191n 4 
1907 4-4-- 1912. 
1908 1 00 1912.OD 
1909 6-8„ 181-5 
1910 8. 64 20 = 
für das englische Pfund. 
Die Ausfuhr von Gummi, ihr Wert sowie 
der von ihr erhobene gollbetrag sind aus folgender 
Tabelle ersichtlich: 
Wert Zollertra 
Jahr ku Bs 8 Bs 9 
1890 291 000 1 260 000 28 000 
1891 345 000 1 350 000 30 000. 
1892 :/63 40. 1 122 000 31 600 
1893 391 818 1 504 940 322535 
1894 6 #2 500 2 4175 000 55 000. 
1895 820 100 3 070 300 71 3410. 
1896 1 110 712 1853 560 107888 
1897 1 674216 6 551 26860 145 586 
1898 3 155 955 13 556 593 497 580“ 
1809 2 110 000 8210 000 796250 
1900 . 3496 240 10403 959 808 536 
1901 3 465 063 9 151 823 1261 533 
1902 1 902 993 5910 334 1 000 781 
1903 1 321 034 2977819 241 406 
1004 1 509 628 4 175 828 240 888 
1905 1 677 796 7341 165 587292 
1906 1 929 608 10 612 818 694 609 
1907 1 8#0 513 8 841 380 653 865 
1908 2 606 5901 11 286 511 756 979 
1909 3 052 453 21 947138 1 395 346 
1910 3 117650 27 6533 555 1 920 168 
Die steuerliche Belastung der Produktion und- 
der Ausfuhr von Gummi hat schon im Jahre 
1880 begonnen und seitdem die verschiedensten 
Wandlungen durchgemacht, die mit dem gegen- 
wärtig noch geltenden Gesetze vom 26. Januar 
1900 ihren vorläufigen Abschluß erreicht haben. 
Nach diesem darf der Ausfuhrzoll für Gummi 
aus dem Acregebiet 20 v. H. des Werts nicht 
übersteigen und die Regierung ist ermächtigt, ihn 
für das genannte Gebiet bis zu 15 v. H. und im 
den anderen Produktionszonen bis zu 8 v. H. 
herabzusetzen. Nach der Verordnung vom 
14. Februar 1900 hat der im Nordwesten über 
die Flüsse Acre, Daco, Purüs und Yurua zur 
Ausfuhr gelangende Gummi 15 v. H., der über 
Gaiba und Puerto Suarez am Paraguay, der 
aus dem Departement La Paz über Mollendo 
ins Ausland gehende Gummi 8 v. H. vom Werte 
zu bezahlen. Der über Villa Bella ausgeführte
	        
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