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Märkten Hamburg und Lioverpool vorgenom-
menen Verkäufen von Erzeugnissen der südlichen
Kolonien.
(Nach dem vom franz. Kolonialministerium heraus-
gegebenen Petit Bulletin de IOffice Colonial Nr. 2.)
Kngola.
Einfuhrverbot für Branntwein nach
Cabinda und Zaire.
Nach einem vom Gouverneur in Loanda ver-
öffentlichten Telegramm des portugiesischen Mini-
steriums der Kolonien vom 4. Mai 1912 ist die
Einfuhr von Branntwein nach Cabinda und Zaire
vom 1. August 1912 ab verboten. Es darf von
diesem Zeitpunkt ab nur Branntwein verkauft
werden, welcher in der Provinz hergestellt ist und
welcher seit der Veröffentlichung des Branntwein-
gesetzes auf eine Niederlage gebracht ist.
(Boletim Official da Provincia de Angola.)
Dahomev.
Zollbegünstigte Einfuhr von Kakao in
Bohnen und Schalen nach Frankreich.
Durch Verordnung der Französischen Regierung
vom 31. Mai 1912 ist für Kakao in Bohnen und
Schalen dahomeyischen Ursprungs die Menge, die
während des Jahres 1912 unter den in der Ver-
ordnung vom 17. August 1907 angegebenen Be-
dingungen nach Frankreich eingeführt werden darf,
auf 12 000 kg festgesetzt worden.
(Journal officich de la République Françaie.)
Rapland.
Aufhebung des Verbots der Einfuhr von
Schafen, Ziegen usw. aus Deutsch-Südwest-
afrika und Walfischbai.
Laut Bekanntmachung des Generalgouverneurs
der Südafrikanischen Union Nr. 75 vom 25. April
1912 ist die Bekanntmachung des Generalgouver=
neurs Nr. 151 vom 10. November 1910, betreffend
das Verbot der Einfuhr von Schafen, Ziegen,
Schafwolle, Mohairwolle, Häuten und Fellen aus
Deutsch -Südwestafrika und Walfischbai,'“) aufge-
hoben worden.
(The UTnion of South Africa Government Cinazettc.)
—.. — — — —
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, S. 61.
Vermischtes.
Der Schiftsverhehr auf dem Vihtoriasee.
Das Kaiserl. Konsulat in Mombasa berichtet:
Die auf dem Viktoriasee fahrende Flottille der
Ugandabahn besteht aus drei Passagierdampfern
mit einem Tonnengehalt von zusammen 2500
Reg.-Tons, einem Frachtdampfer zu 1146 Tons
und einem Schlepper.
Der Verkehr auf dem See hat aber einen
solchen Umfang angenommen, daß die Bahn-
verwaltung einen neuen Frachtdampfer in Be-
stellung gegeben hat. Er soll 1146 Reg.-Tons
erhalten, nur mit einer Schraube versehen sein
und 700 t Ladung nehmen können, sowie Kabinen-
einrichtung für einige Passagiere erhalten. Er
wird in Glasgow gebaut und soll dort 20000 L
kosten. Seine Indienststellung soll Anfang 1913
erfolgen. Der neue Dampfer soll für Olfeuerung
eingerichtet werden.
Der Fahrplan der Dampfer ist noch derselbe
wie früher. Es findet alle acht Tage eine Rund-
fahrt um den See statt, und zwar abwechselnd
eine südliche und eine nördliche. Bei der süd-
lichen werden Usembo und Homa Bay im Kovi-
rondogolf, Karungu, Schirati, Muansa, Bukoba,
Entebbe, Port Bell und nochmals die beiden
Plätze im Kavirondogolf angelaufen, und bei der
nördlichen Rundfahrt bei Bedürfnis ebenfalls die
Orte am Kavirondogolf, dann Jinja, Port Bell
und dieselben Orte wie bei der südlichen in um-
gekehrter Reihenfolge. Zu diesen Fahrten werden
die Dampfer Winifred und Sybil benutzt. Der
Dampfer Clement Hill unterhält daneben eine
wöchentliche Verbindung zwischen Kisumu und
Entebbe, während die Fahrten der Nyanza sich
ganz nach dem Bedürfnis der Frachten richten.
In der letzten Zeit war sie hauptsächlich mit der
Beförderung von Material für den Bau der
Jinja-Kakindubahn beschäftigt.
Dem Vernehmen nach sollen später zwei
Dampfer einen wöchentlichen Verkehr zwischen
Port Florence und den Ugandahäfen vermitteln,
und ist die Bestellung eines Passagierdampfers
in Aussicht genommen, der die Fahrt von Por#t
Florence nach Entebbe, das find 175 Meilen
282 km), von Sonnenaufgang bis Sonnen-
untergang bewerkstelligen kann.
Aus dem Berichte der Ugandabahn für das
Jahr 1910,.11 ergeben sich über den Umfang des
Verkehrs die folgenden Zahlen:
Im Jahre 1910 11 ist der Güterverkehr auf
dem See gegen das Vorjahr fast um das Doppelte
gestiegen. Es wurden von Kisumu nach den
Seehäfen 16 653 t und von den Seehäfen nach
Kisumm 17 387 t befördert gegen 8830 und