Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

W 814 2# 
Dapua. 
Vorschriften zur Verhinderung der Ein- 
schleppung und zur Ausrottung von 
Pflanzenkrankheiten. 
Durch eine Verordnung des Lieutenant-Go- 
vernor von Papua vom 20. November 1911.— 
Plants’ Diseases Ordinance, 1911 (Nr. XXVIII 
1911) — sind unter Aufhebung der Plants' 
Diseases Ordinance of 1892 (Nr. VIII/1892) 
neue Vorschriften zur Verhinderung der Ein- 
schleppung und zur Ausrottung von Pflanzen- 
krankheiten erlassen worden. Danach kann u. a. 
der Lieutenant-Governor von Zeit zu Zeit in 
der Gazette erklären, daß die Einfuhr oder 
Einbringung irgendeines Baumes, einer Pflanze 
oder eines Gemüses, welche geeignet sind, eine 
Pilz= oder eine Insektenkrankheit einzuschleppen, 
  
* 
entweder unbedingt verboten oder nur unter 
Beschränkungen und Bedingungen zugelassen 
werden soll. 
—. — 
Mozsambique. 
Regelung der Herstellung und des Ver- 
kaufs von gegorenen Getränken im Bezirk 
Inhambane. 
Die Portugiesische Regierung hat unter dem 
20. Juli 1912 eine Verordnung erlassen, wonach 
im Bezirk Inhambane die Herstellung und der 
Verkauf von gegorenen Getränken, die in dem 
früher mitgeteilten Gesetzentwurf'’) aufgeführt sind, 
unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. 
(Diario do Gorerno.) 
  
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 509. 
  
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Vermischtes. 
Eine votanische Studienreise. 
Der außerordentliche Professor der Botanik 
an der Universität Münster, Dr. Friedrich Tobler, 
dem für das Jahr 1912 das botanische Tropen- 
stipendium (sog. Buitenzorgstipendium) verliehen 
worden ist, hat am 29. Juli seine Studienreise 
von Antwerpen aus angetreten. 
Professor Tobler will sich zunächst in Britisch= 
Südafrika mit der Kaplandflora und Meeres- 
vegetation beschäftigen, den größten Teil seiner 
Studienzeit aber im Biologisch-landwirtschaft- 
lichen Institut in Amani (Deutsch-Ostafrika) 
zubringen. Die hier anzustellenden Forschungen 
sollen sich insbesondere auf die Verfahren der 
Anzapfung von Kautschukbäumen, auf Kultur- 
versuche mit parasitären Pilzen, auf die Feststellung 
von Schädlingen ostafrikanischer Nutzpflanzen sowie 
auf die Untersuchung von Farbstoffen, besonders 
der tropischen Früchte, erstrecken. 
Die Rückreise wird im Frühjahr 1913 erfolgen. 
Die Land- und Kcherbaubank im Transvaal 
und Oranjefreistaat.) 
Nach dem kürzlich veröffentlichten Berichte der 
Transvaal Land= und Ackerbaubank für die neun Mo- 
nate 1. Juli 1910 bis 31. Märg 1911 hat die Bank 
in den 3 Jahren 5 Monaten von der Eröffnung ihres 
Betriebs (4. November 1907) bis zum Ende der Berichts- 
periode 6376 Amträge auf Darlehen von im ganzen 
2 750 057 L erhalten. 2 128 752 LK Darlehen bewilligt, 
wovon 1 743 331 LK ungenommen und 1 623 091 L aus- 
be zahlt worden sind. 
Sowohl die Anträge auf Darlehen als die be- 
willigten Summen sind stetig zurückgegangen. Es 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1907, S. 1169 ff. 
  
wurden bewilligt und angenommen: vom 4. No- 
vember 1907 bis 30. Juni 1908 (8 Monate) 561 505. 
vom 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909 (12 Monate) 
544 063, vom 1. Juli 1909 bis 30. Juni 1910 (12 Mo- 
nate) 382 310 und vom 1. Juli 1910 bis 31. März 1911 
(0 Monate) 255 423 K. 
Desdgleichen ist die durchschnittliche Höhe der 
Darlehen zurückgegangen, nämlich von 409 L in der 
ersten Periode auf 382 L in der zweiten Periodc., auf 
339 L in der dritten Periode, auf 331 L in der vierten 
Periode. 
Die Durchschnittshöhe der seit Beginn der Bank 
gewährten Darlehen ist 359 K. 
Nach dem Gesetz ist in gewöhnlichen Fällen 2500 & 
der Höchst= und 50 der Mindestbetrag der Darleben. 
Seit Bestehen der Bank wurden ausgezahlt: 
97 Darlehen zwischen 1500 und 2500, zusammen 
204 835 L. 175 Darlehen zwischen 1000 und 1500, zu- 
sammen 223 451 L, 576 Darleben zwischen 500 und 
1000, zusammen 424 3056 EK, 1080 Darlehen zwischen 
2510) und 500, zusammen 411 723 L, 1566 Darlehen von 
100 und weniger, zusammen 83 633 L. 
Die Darlehen haben gedient: 1. zur Ab- 
stoßung vorhandener BVerbindlichkeiten in Höhe von 
773369 L, 2. zum Kaufe von Vieh, Maschinen und 
Geräten oder anderen landwirtschaftlichen Bedarfs- 
artikeln 450 544 L, 3. zum Landkauf zu einem der 
unter 1, 2 und 4 genanuten Zwecke 227 937 L, 4. zu 
Ameliorationen, Farmgebäuden, Bewässerungsanlagen, 
Einfriedigungen und Anpflan zen von Bäumen 162 3/i0 L 
und 5. zu Kosten von Landteilungen 8881 L, zusammen 
1 623 091 L. 
Für die Begründung und Förderung landwirtschaft- 
licher und ländlicher Industrien — nach dem Landbank- 
gesenz ebenfalls ein beleihwürdiger Zweck — wurden 
bisher keine Darlehen gewährt. 
Der Darlehnofumme von 16230091 L stehen Sicher- 
heiten im Gesamtwert von 5978549 gegennber, 
meistens ländliche, zum geringen Teil stadlische 
Grundsiucke. 
Nur in drei Fällen hat die Bank in der leuten 
Berichtsperiode wegen Nichtzahlung von Zinien 
vorgehen und in einem Falle das verpfändete Anwesen 
übernehmen müssen; dieses ist inzwischen verkauft