Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

W 874 20 
Faktur mit der vorgenannten Bescheinigung 
innerhalb 6 Monate vom Tage der Zahlung 
des hinterlegten Betrags ab vorgelegt wird; 
andernfalls soll der hinterlegte Betrag als 
nach dem genannten Gesetze zu zahlender 
Zoll verwendet werden, wenn nicht von 
dem Zollminister etwas anderes besonders 
angeordnet ist. 
Im Anschluß hieran ist durch eine Verordnung 
des Ministers (Nr. 1001) vom 19. Juni 1912 
für die vorerwähnte Bescheinigung auf der Faktur 
eine neue, entsprechend abgeänderte Form vor- 
geschrieben worden, mit der Maßgabe, daß Be- 
scheinigungen in der bisherigen Form bis zum 
31. März 1913 angenommen werden können. 
he Board of Trade Journal.) 
Verhüttung von Erzen in den Malalenstaaten und 
in der Kolonle Stralts Settlements. 
Aus den Vereinigten Malaienstaaten findet 
eine umfangreiche Ausfuhr von Zinn statt. Dieses 
Zinn wird in den Staaten selbst geschmolzen. 
lber diese Schmelzindustrie sind zum ersten Male 
Angaben veröffentlicht worden. Danach befinden 
sich in den 3 Staaten Perak, Selangor und 
Negri Sembilan zusammen 17 Schmelzereien mit 
6 Erzröstöfen, 61 Schmelzösen und 170 mit 
Menschenkraft betriebenen Erzpochern. Es handelt 
sich indes nur um primitive chinesische Anlagen. 
Außer einer großen (chinesischen) Mine sind es 
auch nur unbedeutende chinesische Kleinbetriebe, 
die ihr Erz selbst verhütten. Die Raffinierung 
erfolgt entweder in Singapore oder Penang durch 
eine der modernen europäischen Schmelzen. In 
diesen beiden Orten besitzt die Straits Trading 
Co. Ltd., das bedeutendste Zinnschmelzwerk der 
Erde, je eine Schmelze; in Penang ist außerdem 
die Eastern Smelting Co. Ltd. aufgesetzt. 
Das aus den Staaten ausgeführte Zinnerz 
wird entweder am Orte der Gewinnung von den 
Agenten der beiden Schmelzwerke aufgekauft und 
dann für eigene Rechnung der Schmelze ver- 
hüttet, oder es wird nur für Rechnung der Mine 
geschmolzen, wobei die Mine den Vertrieb selbst 
übernimmt. Die Straits Trading Co. Ltd. unter- 
hält zum Zwecke des Erzaufkaufs an 21 Plätzen 
der Malaienstaaten Vertretungen; die andere 
Schmelze ist an 7 Plätzen vertreten. 
Der Handel in Erzen wird von der Re- 
gierung scharf überwacht. Nur von der Regierung 
speziell dazu ermächtigte Personen dürfen sich mit 
dem Aufkauf befassen. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsfulats in Singaporc.) 
  
MDadagastbar. 
Ausfuhr von Mangrovenrinde. 
Die Gewinnung der eigentlichen Man- 
grovenrinde, die in den ausgedehnten Wäldern 
der Westküste Madagaskars, besonders in den Ge- 
bieten des Lozaflusses bei Ananalava vorkommt, 
hat im Verhältnis quantitativ abgenommen und 
zwar infolge des bei Beginn der Ausbeutung 
vielfach stattgehabten Raubbaues. Die Produktion 
der bisher ausgeführten Qualität dürfte, sofern 
weiter in derartigen Mengen exportiert wird, in 
wenigen Jahren verschwindend klein werden. 
Im Jahre 1911 hat man sich nun auf die 
Gewinnung einer anderen Art der Mangroven- 
rinde, der Tsitoldouny, gelegt, die der bis- 
herigen Qualität an Gerbstoffgehalt nur wenig 
nachstehen soll, und es würden hiervon, sollte die 
Qualität gut einschlagen, wohl die gleichen Mengen 
exportiert werden können. 
Die Gesamtausfuhr der Mangrovenrinde be- 
lief sich im Jahre 1911 auf 53 358 Tonnen 
gegen 36 180 Tonnen im Jahre 1910. 
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Tamatave). 
Ausfuhr von Graphit. 
Der Export von Graphit aus Madagaskar 
hat im Jahre 1911 um das Doppelte im Ver- 
hältnis zum Vorjahr zugenommen. Er stellte sich 
auf 1281 Tonnen im Werte von 446 572 Fr. 
gegen 553 Tonnen im Werte von 288 669 Fr. 
im Jahre 1910. 
Das Hauptabsatzgebiet ist heute noch England, 
jedoch kommt Deutschland hierfür früher oder 
später auch in Frage. 
Der Graphit wird in ungereinigtem und durch 
Schlemmen gereinigtem Zustand exportiert. Es 
hat sich u. a. auch bereits eine in Antwerpen an- 
sässige deutsche Firma mit maschinellem Reini- 
gungsbetrieb in der Nähe von Tananarivo, der 
Hauptstadt Madagaskars, installiert. Ferner sind 
mehrere Syndikate im Entstehen begriffen, u. a. 
auch ein solches mit amerikanischem Großkapital. 
Die Hauptfundgegend für Graphit ist die An- 
karatra-Region um Ambatolampy herum bis nach 
Antsirabe im Innern des Landes, jedoch auch 
die Küstenprovinzen Vatomandry und Mahanoro 
weisen gute Erfolge auf. 
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats. 
in Tamatave.) 
Belgisch-Kongo. 
Neue Aktiengesellschaften. 
Im Belgischen Kongo sind zwei neue Ge- 
sellschaften gegründet worden, und zwar die
	        
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