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. 12.
Die Sammlung des Regino, Abts zu Pruͤm, ist unter
den gedruckten Sammlungen die älteste. Sie ist schwerlich
vor dem Jahr gob gemacht worden, denn cap. 448 und
449 kommen ein paar Brief-Formeln vor, welche von diesem
Jahr sind. Sie theilt sich, wie schon Martin's von
Bergen Sammlung, in zwei Bücher, 1) de personis et
rebus ecclesiasticis, 2) de laicis. Die Synodalfragen,
welche gleich zu Anfang des ersten Buchs dem Bischof für
die Visitirung seines Sprengels vorgeschrieben werden, sind
ein viel älteres Stück, das schon in Hinkmar's Kapitcn
vorkommt. Ebenso auch die im fünften Kapitel vorkommenden
Fragen, welche gleichfalls aus einem altern längst vorhaüdenen
Kirchenformularbuch genommen seyn mögen.
Seine Beweiöstellen sind nicht allein aus Schlüssen der
Concilien, aus Schreiben dmischer Bischöfe und Stellen
der Kirchenvater genommen, sondern auch aus dem unter
Anianus Namen bekannten breviarium, aus den Kapitularien
der fränkischen Könige, den Gesetzen der Burgunder und
Ripuaricr. Er hat diese Quellen nicht selbst benätzt, sondern
materienweise geordnete Sammlungen schon vor sich gehabt,
welche ei tapfer ausschrieb. Die Ballerini (de antiq. canon.
collect, pag. 272.) haben in der Vatikanischen Bibliothek
eine solche Sammlung entdeckt, welche gewiß anderthalb
Jahrhunderte älter ist als Regino, und aus welcher Regino
ganze Kapitel abschrieb. Aus Pseudisidorn hat er nur wenig,
denn jene ältere Sammlungen, welche seine Hauptquellen
waren, hatten noch gar nichts aus demselben, und
was er aus eigener Kenntniß der Quellen beimischt, geschieht
immer nur tropfenweis, denn auch von den Kapitularien
hat er nicht so viel, als man in einer Sammlung erwarten