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ferner zum Satze von 120 Peseten für 100 kg Rein-
ha verzoalt, der für Kakao anderer Herkunft fest-
gesegt ist.
Follbegünstigte Einfuhr von Kaffee aus den
spanischen Besitzungen am Golf von Guinea.
Nach Artikel 5 des Budgetgesetzes für die spanischen
Lesitzungen von Westafrika für das Jahr 1913 vom
. Dezember 1912 ist dem in den spanischen Besitzungen
am Golf von Guinea erzeugten und von dort her-
lommenden Kaffee für einen Zeitraum von 6 Jahren
Nollireiheit auf der Halbinsel und den Balearen bis
zin folgenden Mengen gewährt worden: 50 000 kg im
1. Jahre, 10 000 ksg im 2. Jahre, 15 000 kg im
3. Jahre, 20 000 kg im 4. Jahre, 25 000 kg im
6. Jahre. tt. iai l% #
Die diese Grenzen übersteigenden Mengen Kaffee
umterliegen dem Zolle von 105 Pesfeten für 100 kg
Reingewicht, der für in Fernando Po erzeugten un
von dort herkommenden Kaffee in Nr. 688 des Zoll-
tarifs festgesetzt ist, aber unter Abzug der von der
Verwaltung für Kaffee-Schalen oder -Hülsen zu be-
stimmenden Tara. -
(Nach einem Berichte der Kaiserl. Botschaft
in Madrid.)
Vermischtes.
Die Holonsalabtellung der Deutschen Londwirt-
schaftsgeseilschatt
wird ihre zehnte Versammlung am Mitt-
woch, den 19. Februar, nachmittags 1 Uhr,
im Bankettsaal des „Rheingold“, Berlin, Bellevue-
straße 19/20, abhalten.
Die Tagesordnung ist folgende:
Aufnahme neuer Mitglieder.
Bericht des Geschäftsführers.
Preisbewerb für Baumwolle 1914.
„WGWie hat der Tropenwirt den Boden
für Anlage einer Pflanzung auszu-
wählen?“" Berichterstatter: Geheimer Regie-
rungsrat Professor Dr. WohltmannHalle.
„Landwirtschaft in Neuguinen“ (mit
Lichtbildern). Berichterstatter: Professor
Preuß-Berlin.
Wänsche und Anträge.
— —
e.
W
us dem wurchlichen Keden Deutsch-Ostatrtnas.
9 Der Anschluß der deutschen evangelischen
emeinde zu Tanga und Hinterland (Deutsch-
frito) an die evangelische Landeskirche
ünt üälteren preußischen Provinzen ist durch
1i chöchsten Erlaß vom 4. Dezember 1912 ge-
hmigt worden.
PDie belgische eltendahn nach den eutral-
atrihanischen Seen.
. Im belgischen Kolonialministerium find sehr
daunicdigende Nachrichten Üüber die Bahn nach
troßen Seen eingelaufen. Auf dem Ober-
des Kongo war als unvermeidliche Folge
un Systemwechsels eine mehrere Monate lang
mialernde Berkehrsstörung eingetreten. Sie hatte
Antunft des Eisenbahnmaterials verzögert und
so das Personal des dritten Abschnittes von
Kabalo zum Tanganyika zur Untätigkeit ver-
urteilt. »
Diese Verkehrsstauung ist jetzt behoben. Vier
Schiffe von je 500 Tons — demnächst kommt
noch ein fünftes hinzu — bringen regelmäßig
Schienen und Brückenmaterial heran. Zur Zeit
ist der Schienenstrang bereits bis Kilometer 40
vorgestreckt, während die Erdarbeiten bis Kilo-
meter 160, d. h. bis auf eine Entfernung von
nur noch 140 km vom Tanganyiko, vollendet sind.
Nach den Versicherungen des Ingenieurs
Adam soll der Tanganyika noch vor Dezember
1913 erreicht werden, also etwas früher als der
deutsche Schienenstrang, der von der Ostküste
ausgehend, in Kigoma auslaufen soll.
(Aus „Le Journal du Congo“, Nr. 6,
vom 9. Nov. 1912.) "
flacherltqllenlichenKoloalalvenvalusaw
Durch Gesetz vom 16. Dezember 1912 wird
die Einrichtung eines Kontokorrents zwischen
dem Staatsschatze und dem Kolonial=
ministerium bis zur Höchstgrenze von 50 Mil-
lionen Lire genehmigt, und zwar zur Ausführung
öffentlicher Arbeiten — einschließlich der Errichtung
von Dienstgebäuden — und zur Schaffung der
erforderlichen Verwaltungsorganisationen in Tri-
politanien und der Cyrenaika, endlich zur
Bestreimng derjenigen Ausgaben des Kolonial-
ministeriums, welche die durch Gesetz vom 6. Juli
1912 bewilligte Summe von 200 000 Lire über-
steigen.
Durch Königliche Dekrete wird jeweils auf
Beschluß des Ministerrats festgesetzt werden, in-
wieweit von der durch das vorliegende Gesetz
erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht werden
soll und welche der Beträge, die für die im neuen