Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

220  1886.

Nachweisung
über  die  vom  Herichtsvollzieher  abgelieserten  Hebühren.

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Die  Brutto-Einnahme  an  Gerichtsvollzieher-Gebühren  betrug:
im  1.  Zuartal

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·-Summa



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