Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

Jetziger  Stand.  19

Gegenvorstellungen  von  verschiedenen  Seiten  geben  mir  Anlaß,  meine
grundsätzliche  Stellung  zu  der  vorliegenden  Frage  allgemein  klarzulegen.

Um  ihre  Aufgabe  erfüllen  zu  können  (siehe  Leitsatz  zu  diesen  Kapitel),
muß  die  Fortbildungsschule  von  ihren  Schülern  ein  um  so  größeres  Maß  geistiger
Frische  und  ernster  Arbeit  in  der  Klasse  verlangen,  als  die  verfügbare  Unterrichtszeit
  sehr  beschränkt  ist  und  Forderungen  an  den  häuslichen  Fleiß  der  Schüler
in  den  meisten  Fällen  sich  nicht  stellen  lassen.  Diesen  Ansprüchen  zu  genügen,
sind  junge  Leute,  die  im  Alter  der  Entwickelung  und  meist  vom  frühen  Morgen
an  in  angestrengter  Tätigkeit  stehen,  abends  kaum  noch  imstande.  Bei  der  späten
Lage  der  Unterrichtsstunden  ist  daher  der  Erfolg  des  Fortbildungsschulunterrichts
  und  damit  die  nützliche  Verwendung  der  dafür  aufgewandten  Geldmittel
geradezu  in  Frage  gestellt.  Dies  Bedenken  muß  um  so  schwerer  wiegen,  als  sich
auch  gegen  die  körperliche  Überanstrengung  der  jungen  Leute  ernste  Bedenken
erheben.  Hierzu  kommt  schließlich  noch,  daß  Fortbildungsschüler  bei  späterem
Schlusse  des  Unterrichts  erfahrungsgemäß  leicht  geneigt  sind,  eich  herumzutreiben
  und  Ausschreitungen  zu  begehen.

Ich  lege  ferner  Gewicht  darauf,  daß  der  Sonntag  vom  Zwangsunterrichte
frei  bleibt.  Der  Sonntag  gehört  der  Erbauung,  dem  Familienleben,
der  Erholung  und  freier  Arbeit,  nicht  dem  Schulzwange.

Vereinzelt  ist  mir  die  Auffassung  begegnet,  die  Erteilung  des  pflichtmäßigen
Fortbildungsschulunterrichts  in  den  Abend-  und  Sonntagsstunden  empfehle  sich
deshalb,  weil  dis  jungen  Leute  durch  den  Aufenthalt  in  der  Schule  en  der  unrichtigen
  Verwendung  ihrer  freien  Zeit  gehindert  würden.

Ich  kann  diese  Auffassung  der  Aufgabe  des  Fortbilaurgsschulunterrichts
nicht  billigen  und  verspreche  mir  keinen  Erfolg  von  dem  bloßen  Absperren  von
der  Straße  und  dem  Wirtshause,  das  außerdem  nur  für  wenige  Stunden  durchführbar
  ist.  Eine  Veredelung  der  Lebensführung  der  jugendlichen  gewerblichen
Arbeiter,  die  im  Interesse  des  Gewerbes  und  des  Staates  dringend  wünschenswert
ist,  kann  nur  erreicht  werden  durch  Hebung  der  geistigen  und  sittlichen  Bildung.
Zu  diesem  Zwecke  empfiehlt  es  sich,  durch  Einrichtung  von  Lehrlingsheimen  mit
Leseräumen,  durch  Veranstaltung  von  Vorträgen,  gemeinsamen  Ausflügen  und
Spielen  die  jungen  Leute,  denen  oft  der  Familienanschluß  fehlt,  in  ihren  Erholungsstunden
  in  freundschaftliche  Berührung  mit  gebildeten  Menschen  zu
bringen,  sie  zu  verständiger  Benutzung  ihrer  freien  Zeit  anzuleiten  und  ihnen
Golegenheit  zu  anständigen  und  gesunden  Vergnügungen  zu  geben.  Derartige
Veranstaltungen  werden  in  vielen  Fällen  zweckmäßig  in  irgendeine  Verbindung
mit  der  Fortbildungsschule  zu  bringen  sein,  wobei  jedoch  selbstverständlich  jeglicher
  Zwang  auszuschließen  ist.

Über  diese  preußischen  Forderungen  sind  andere  deutsche  Bundesstas&ten
  noch  hinausgegangen,  so  Baden,  wo  den  Lehrlingen  allgemein
zwei  ganze  Vormittage  in  der  Woche  zum  Schulbesuche  freigegeben
werden,  Meiningen,  das  den  Unterricht  am  Werktage  vor  6  Uhr  nachmittags
  verlangt,  und  Sachsen,  wo  das  Königl.  Kultusministerium  in
einer  Verordnung  über  die  Fortbildungsschulen  die  Bezirksschulinspektionen
  anweist,  die  Verlegung  des  Fortbildungsschulunterrichts  auf
günstigere  Tagesstunden  der  Wochentage  überall  anzustreben.

Fachmänner  sind  sogar  auch  damit  noch  nicht  zufrieden  gestellt.
Sie  weisen  nicht  mit  Unrecht  darauf  hin,  daß  die  Schule  einen  Teil  der
Ausbildung  der  jungen  Leute  darstelle,  den  theoretischen,  der  dem  prak-2%