Jetziger Stand. 19
Gegenvorstellungen von verschiedenen Seiten geben mir Anlaß, meine
grundsätzliche Stellung zu der vorliegenden Frage allgemein klarzulegen.
Um ihre Aufgabe erfüllen zu können (siehe Leitsatz zu diesen Kapitel),
muß die Fortbildungsschule von ihren Schülern ein um so größeres Maß geistiger
Frische und ernster Arbeit in der Klasse verlangen, als die verfügbare Unterrichtszeit
sehr beschränkt ist und Forderungen an den häuslichen Fleiß der Schüler
in den meisten Fällen sich nicht stellen lassen. Diesen Ansprüchen zu genügen,
sind junge Leute, die im Alter der Entwickelung und meist vom frühen Morgen
an in angestrengter Tätigkeit stehen, abends kaum noch imstande. Bei der späten
Lage der Unterrichtsstunden ist daher der Erfolg des Fortbildungsschulunterrichts
und damit die nützliche Verwendung der dafür aufgewandten Geldmittel
geradezu in Frage gestellt. Dies Bedenken muß um so schwerer wiegen, als sich
auch gegen die körperliche Überanstrengung der jungen Leute ernste Bedenken
erheben. Hierzu kommt schließlich noch, daß Fortbildungsschüler bei späterem
Schlusse des Unterrichts erfahrungsgemäß leicht geneigt sind, eich herumzutreiben
und Ausschreitungen zu begehen.
Ich lege ferner Gewicht darauf, daß der Sonntag vom Zwangsunterrichte
frei bleibt. Der Sonntag gehört der Erbauung, dem Familienleben,
der Erholung und freier Arbeit, nicht dem Schulzwange.
Vereinzelt ist mir die Auffassung begegnet, die Erteilung des pflichtmäßigen
Fortbildungsschulunterrichts in den Abend- und Sonntagsstunden empfehle sich
deshalb, weil dis jungen Leute durch den Aufenthalt in der Schule en der unrichtigen
Verwendung ihrer freien Zeit gehindert würden.
Ich kann diese Auffassung der Aufgabe des Fortbilaurgsschulunterrichts
nicht billigen und verspreche mir keinen Erfolg von dem bloßen Absperren von
der Straße und dem Wirtshause, das außerdem nur für wenige Stunden durchführbar
ist. Eine Veredelung der Lebensführung der jugendlichen gewerblichen
Arbeiter, die im Interesse des Gewerbes und des Staates dringend wünschenswert
ist, kann nur erreicht werden durch Hebung der geistigen und sittlichen Bildung.
Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, durch Einrichtung von Lehrlingsheimen mit
Leseräumen, durch Veranstaltung von Vorträgen, gemeinsamen Ausflügen und
Spielen die jungen Leute, denen oft der Familienanschluß fehlt, in ihren Erholungsstunden
in freundschaftliche Berührung mit gebildeten Menschen zu
bringen, sie zu verständiger Benutzung ihrer freien Zeit anzuleiten und ihnen
Golegenheit zu anständigen und gesunden Vergnügungen zu geben. Derartige
Veranstaltungen werden in vielen Fällen zweckmäßig in irgendeine Verbindung
mit der Fortbildungsschule zu bringen sein, wobei jedoch selbstverständlich jeglicher
Zwang auszuschließen ist.
Über diese preußischen Forderungen sind andere deutsche Bundesstas&ten
noch hinausgegangen, so Baden, wo den Lehrlingen allgemein
zwei ganze Vormittage in der Woche zum Schulbesuche freigegeben
werden, Meiningen, das den Unterricht am Werktage vor 6 Uhr nachmittags
verlangt, und Sachsen, wo das Königl. Kultusministerium in
einer Verordnung über die Fortbildungsschulen die Bezirksschulinspektionen
anweist, die Verlegung des Fortbildungsschulunterrichts auf
günstigere Tagesstunden der Wochentage überall anzustreben.
Fachmänner sind sogar auch damit noch nicht zufrieden gestellt.
Sie weisen nicht mit Unrecht darauf hin, daß die Schule einen Teil der
Ausbildung der jungen Leute darstelle, den theoretischen, der dem prak-2%