Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

G 743 20 
3. Im Satz 1 des § 43 soll an Stelle der Worte „(Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung)“ 
das Wort „(Reichs-Kolonialamt)“ treten. 
Ferner wurde von der Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital um 100 / herab- 
zusetzen durch Vernichtung eines der Gesellschaft selbst gehörigen Stammanteilscheins über 100 NK. 
Diese Beschlüsse werden gemäß der §§ 43, 44 der Satzung hiermit von Aufsichts wegen 
genehmigt. 
Berlin, den 12. August 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Gleim. 
  
Dersonalien. 
Seine Moajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Nachbenannten 
die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, 
und zwar: 
des Kommandeurkreuzes 1. Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens 
Heinrichs des Löwen: 
dem Unterstaatssekretär im Reichs-Kolonialamt Dr. Conze; 
des Kommandeurkreuzes 2. Klasse desselben Ordens: 
dem Gouverneur von Samoa Dr. Schultz. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 4. August 1913. 
Dem Nachbenannten ist folgende Auszeichnung verliehen worden: 
der Königliche Kronen-Orden 3. Klasse: 
dem Major Bender. 
A. K. O. vom 18. August 1913. 
v. Bentivegni, Hauptmann und Kompagniechef im Garde-Füsilier-Regiment, scheidet aus dem 
Heere aus und wird als Hauptmann im Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt 
angestellt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 21. Juli 1913. 
Dem Nachbenannten ist folgende Auszeichnung verliehen worden: 
die Rote Adler-Medaille: 
dem Sanitätsfeldwebel Sacher. 
A. K. O. vom 18. August 1913. 
v. Langenn-Steinkeller, Schulz und Doering, Hauptleute, sowie 
David, Oberleutnant, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre ge- 
nehmigt. 
Göring, v. Wedel, Busse, Leutnants, — zu Oberleutnants befäördert. 
Charisius, überzähliger Major, wird in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen 
Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform zur Disposition gestellt. 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 8. August 1913. 
Dohmen, Vizefeldwebel und Zahlmeisteraspirant im 5. Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 65, wird 
mit dem 25. August 1913 als Unterzahlmeister in die Schutztruppe versetzt. 
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